Änderung der Regelung über den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.10.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) und § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg hat die Stadt Aschaffenburg mit ihren ca. 70.000 Einwohnern einen Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte des Stadtrates zu bilden und ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen.
Die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses und Besetzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses bzw. die Bestimmung über den Vorsitz und dessen Stellvertretung erfolgte durch Beschluss des Stadtrates (Plenum) vom 12.05.2014 (SPNr. PL/8/4/14) (vgl. Anlage)
Zur Sicherstellung der Durchführung der geplanten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.10.2017 muss die Änderung im Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses vorgezogen werden, da Herr Stadtrat Thomas Mütze als auch sein Stellvertreter im Vorsitz, Herr Karsten Klein) die Sitzung nicht leiten können. Nach Auskunft des Rechnungsprüfungsamtes kann die Sitzung leider auch nicht verschoben werden.
Wir bitten um Zustimmung.
.Beschluss:
1. Abweichend von Ziffer 2 des Beschlusses des Stadtrates (Plenum) vom 12.05.2014 (SPNr. PL/8/4/14) wird das Ausschussmitglied Dr. Lothar Blatt (UBV) mit sofortiger Wirkung bis zum 28.02.2019 anstelle des Ausschussmitglieds Thomas Mütze (GRÜNE) nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.
2. Abweichend von Ziffer 2 des Beschlusses des Stadtrates (Plenum) vom 12.05.2014 (SPNr. PL/8/4/14) wird das Ausschussmitglied Thomas Mütze (GRÜNE) mit sofortiger Wirkung bis zum 28.02.2019 anstelle des Ausschussmitglieds Dr. Lothar Blatt (UBV) nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) als Stellvertreter des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.
3. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Beschlusses des Stadtrates (Plenum) vom 12.05.2014 (SPNr. PL/8/4/14) unverändert.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2018 09:00 Uhr