Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2018 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2017 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich :
Jahresbeträge Ist 2015 Ist 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018
(ohne Personalkosten,
ohne BAFöG)
Einnahmen (ohne BAFöG) 14.242.860 17.198.300 17.512.300 17.852.300
Ausgaben (ohne BAFöG) 27.875.449 31.686.300 32.099.000 33.425.300
Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2018 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits im Haushaltsjahr 2017 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.
Deutliche Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7001), die sich voraussichtlich von 16,3 Mio. € im Jahr 2017 auf dann 17,65 Mio. im Jahr 2018 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote in Obernau) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog steigen allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 8,8 Mio. € auf 9,45 Mio. €.
Mithin sind mehr als 60 % der im Jahr 2018 erwarteten Kostensteigerungen der Jugendhilfe dem Bereich der kommunalen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung zuzuordnen.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2018 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.