Hensbach - Offenlegung im Bereich Seebornstraße/Bachgartenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 6pvs/10/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Die Stadtverwaltung hat im Jahre 2016 die Bachverrohrung zwischen Tuchbleiche und Bachgartenstraße von einem externen Büro hinsichtlich technischer Mängel prüfen lassen.  Aufgrund der Untersuchungsergebnisse besteht dringend Handlungsbedarf die Verrohrungen unterhalb des Knotens Seebornstraße/Bachgartenstraße zu erneuern. Hiervon sind 2 Haltungen über eine Länge von ca. 50 m betroffen. Die Prüfergebnisse zeigen große Mängel am Kastenbauwerk auf, die, die Standsicherheit beeinträchtigen. Aus Sicherheitsgründen musste eine Nutzungseinschränkung (Verbot für Schwerverkehre) angeordnet werden. Zusätzlich sind Schäden nachweisbar, die weitere Folgeschäden bzw. Schadensausbreitungen auf andere Bauteile erwarten lassen. Aufgrund der Prüfungsauswertung (nach DIN 1076) befindet sich das Bauwerk in einem nicht ausreichenden Bauzustand, sodass eine Instandsetzung dringend erforderlich ist. Hiervon betroffen sind auch marode Ver- und Entsorgungsleitungen im Durchflussquerschnitt.
Der Hensbach, der aus dem Häsbach übergeht, ist ein Gewässer III. Ordnung und fällt somit in die niedrigste Kategorie der Gewässerordnung. Die mittlere Wassertiefe des Hensbach liegt im Planungsbereich bei ca. 1-1,5 m.
Die Stadtverwaltung hat begonnen zu prüfen, ob eine Offenlegung des Hensbaches im Knoten Seebornstraße/ Bachstraße/ Bachgartenstraße technisch realisierbar ist.
Das zu betrachtende Planungsgebiet liegt zwischen der Ebersbacher Straße und der Einmündung Seebornstr./ Rosenstraße im südwestlichen Stadtteil Schweinheims und hat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von ca. 3000 Kfz/Tag. Die Straße Am Gerbersgarten ist verkehrsberuhigter Bereich und stellt eine Fußgängerverbindung zur Marienstraße, dem Ortzentrum von Schweinheim dar.
Das Wasserwirtschaftsamt stimmt einer Instandsetzung der Verrohrung des Gewässers grundsätzlich nicht zu, weil dies nicht mehr dem Wasserhaushaltsgesetz entspricht. Daher hat die Verwaltung eine Konzeptstudie erstellt, wie der betroffene kritische Bachabschnitt wieder geöffnet werden könnte. Planungsgrundlage war dabei das Ziel alle bestehenden Grundstückszufahrten und Verkehrsbeziehungen zu erhalten. Ist man bereit einzelne Verkehrsbeziehungen zum Beispiel durch Einbahnstraßenregelungen aufzugeben, wird der Entwurfsspielraum deutlich größer, auch kann der Aufwand für die neu zu errichtenden technischen Bauwerke verringert werden. Dies führt zu Kostenreduzierungen.
Das Erscheinungsbild des Kreuzungsbereichs Bachstraße/Bachgartenstraße/Seebornstraße ist heute ausschließlich von Asphaltflächen geprägt. Der Straßenraum macht daher keinen besonderen einladenden Eindruck. Eine Aufenthaltsqualität am ehemaligen „Dorfbach“ besteht nicht. Bei einer Offenlegung des Hensbachs könnte dagegen eine „Grüne Oase“ entstehen. Die Offenlegung des Bachs hätte daher ökologische, hydrologische und städtebauliche Vorteile. Grundsätzlich ist die Offenlegung auch erheblich preiswerter als die Instandsetzung oder Veränderung technischer Bauwerke.
Die Planungsstudie sieht vor im Anschluss an das offene Gewässerbett, den Bach offen weiter zu führen bis zu einer neuen Verbindungsbrücke zwischen Seebornstraße/Rosengasse und Bachgartenstraße. Hinter dieser neuen Brücke entsteht nochmals bis zum Ende des maroden Verrohrungsbauwerks ein offenes Gewässerbett. Dieses zweite Teilstück muss auf Grund der Platzverhältnisse und der Schleppkurven durch technische Hilfsmittel unterstützt werden. Es sind Gabionenwände einzubauen, die sich begrünen lassen.
Das Gewässerbett selbst wird mit Kies- und Steinschüttungen ausgefüllt und im Bereich der Brücke mit Wasserbausteinen befestigt. Unterhalb der Brücke könnte für den Fußgänger eine Querungsmöglichkeit mit Trittsteinen entstehen, die das Gewässer erlebbar macht, ähnlich wie an der Aschaffaue in Damm.

Der gesamte Umzubauende Straßenbereich sollte als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet und mit einer angemessenen Stadtmöblierung mit Bänken u. Ä. versehen werden. Einzelne Straßenbäume können ebenfalls gepflanzt werden. Diese Ausführung würde den bestehenden Schleichverkehr über Bachstraße/Seebornstraße zur Innenstadt zusätzlich beschränken und damit zu einer Verkehrsberuhigung des Quartiers beitragen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Planungskonzept zur Offenlegung des Hensbaches im Bereich Seebornstraße/Bachgartenstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Konzeptstudien mit eingeschränkten Fahrtbeziehungen auszuarbeiten und für alle Konzeptstudien einschließlich der Variante der Instandsetzung des Verrohrungsbauwerks eine Grobkostenschätzung vorzunehmen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2018 14:30 Uhr