Neubau eines Geschäfts- und Boardinghouses mit 18 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 1735/2, Gemarkung Aschaffenburg, Auhofstraße 4 in 63741 Aschaffenburg durch die Bauherrengemeinschaft Geygel-Altan, BV-Nr.: 20170197


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.11.2017 ö Beschließend 3uvs/10/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.08.2017 beantragte die Bauherrengemeinschaft Geygel-Altan, vertreten durch Herrn Ercan Geygel die Genehmigung zur Errichtung eines Geschäfts- und Boardinghouses mit 18 Wohneinheiten und ebenerdigen 12 PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Auhofstraße xxx in 63741 Aschaffenburg.

Das geplante Gebäude erstreckt sich über 4 Geschosse auf einer Grundfläche von ca. 32 - 36 m in der Länge und 13 - 15 m in der Breite. Es ist ein Flachdach mit einer Höhe von ca. 12,6 m (OK Attika) geplant. Das Gebäude schließt sich einseitig an die bestehende Nachbarbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg (Bestandsgebäude der Alevitischen Gemeinde) an.

Im Erdgeschoss sind Räumlichkeiten für eine Änderungsschneiderei, Anmeldung, Waschküche, Heizungs-, Technik-, Hausmeisterraum sowie 12 ebenerdige Stellplätze (Mittelgarage) und 6 Fahrradabstellplätze geplant. Im 1. – 3. Obergeschoss sollen insgesamt 18 Wohnräume (je 6/Geschoss) mit je ca. 50 - 55 m² Wohnfläche errichtet werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/13 „Südliche Auhofstrasse“ für das Gebiet zwischen Auhofstrasse, Goldbacher Strasse, Bahnlinie Würzburg-Aschaffenburg und Ringschluss Ost.

Der Bebauungsplan setzt für das betreffende Grundstück u.a. folgendes fest: Gewerbegebiet GE, GRZ 0,8 / GFZ 2,0, max. IV Vollgeschosse, bauliche Höhe OK max. 16,50 m ü. OK Verkehrsfläche, DN 0° - 45°, einzelne Pflanzmaßnahmen, etc. Betriebswohnungen sind nicht zulässig.

Das Bauvorhaben kann nach der Art der baulichen Nutzung (Änderungsschneiderei mit einer beschäftigten Person, und Boardinghouse) gemäß § 30 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO zugelassen werden. Das Boardinghouse ist als nicht störender Gewerbebetrieb wie ein Hotel zu werten. Die sonstigen nachgewiesenen Räume (Anmeldung, Waschküche, Heizungs-, Technik-, Hausmeisterraum) entsprechen den Verwaltungs- und Betriebsräumen eines Boardinghouses.

Die Mindestanforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind zu erfüllen. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung der Auhofstraße sind Schallschutzmaßnahmen zumindest an der zur Straße hin ausgerichteten Fassade des Vorderhauses erforderlich. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 (Schallschutz für Hochbau) vorzulegen. Auflagen zum Schallschutz sind zu beachten.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ, bauliche Höhe, Anzahl der Vollgeschosse, Dachform und -neigung) werden eingehalten.
Im Bebauungsplan ist die abweichende Bauweise festgesetzt, d.h. dass Einzelgebäude in offener Bauweise eine Länge von 50 m überschreiten dürfen. Das geplante Gebäude hält die Festsetzungen zur abweichenden Bauweise ein.

Die Pflanzfläche PF 1 an der Auhofstrasse ist lt. Bebauungsplan zu mindestens 80% unversiegelt zu belassen. Aufgrund der geplanten 3,50 m breiten Zufahrt incl. dem Zugang zu den Fahrradstellplätzen 1 - 6 können nur ca. 75 % der Pflanzfläche PF 1 entlang der Auhofstraße als unversiegelte Grünfläche hergestellt werden.

Eine Befreiung von den Festsetzungen für die Pflanzfläche PF 1 kann erteilt werden, da das Gebäude ca. 1 m hinter der Baugrenze sitzt und diese Fläche ebenfalls angrenzend an die Vorgartenfläche begrünt ist. Die Befreiung ist geringfügig (ca. 6 m²) und insoweit auch städtebaulich vertretbar.

Laut Bebauungsplan ist je 200 m² überbaubarer Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 12 - 14 cm, Pflanzbeet > 6 m²) in einem Abstand von mind. 2,50 m zur Straßenbegrenzungslinie zu pflanzen. Bei einer überbaubaren Grundstücksfläche von ca. 500 m² errechnen sich 3 zu pflanzende Laubbäume. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist 1 Stellplatz je 2 Apartments vorzusehen. Hieraus ergeben sich 9 erforderliche PKW-Stellplätze. Für die Änderungsschneiderei sind 2, für die Anmeldung als Verwaltungsraum 1 weitere KFZ-Stellplätze erforderlich. Die 12 notwendigen Stellplätze werden im Erdgeschoss des Gebäudes nachgewiesen. Ein Stellplatz ist als barrierefreier KFZ-Stellplatz ausgestaltet.

Außerdem sind 6 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Hiervon entfallen 2 auf die Apartments (1 Abstellplatz je 15 Zimmereinheiten), 1 auf den Verwaltungsraum (1 Abstellplatz je 60 m² Nutzfläche) und 3 auf die Änderungsschneiderei (1 Abstellplatz je 40 m² Nutzfläche, mind. 3). Auf dem Grundstück werden insgesamt 6 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.

Das Bauvorhaben grenzt unmittelbar an die Bahnstrecke 5200 Würzburg – Aschaffenburg. Sowohl während der Baumaßnahmen, wie auch später zur Sicherung der Bahnbetriebsanlagen sind die Auflagen der Deutschen Bahn AG, gem. Schreiben vom 12.10.2017 zu beachten.

Die vorgelegten Planunterlagen sehen einen zweiten Rettungsweg im rückwärtigen Bereich des Baugrundstückes vor. Der Fluchtweg zum Grundstück Fl.Nr. 1xxx, Gemarkung Aschaffenburg ist dinglich zu sichern. Der Nachweis ist spätestens mit der Nutzungsaufnahme zu erbringen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Bauherrengemeinschaft Geygel-Altan, vertreten durch Herrn Ercan Geygel zum Neubau eines Geschäfts- und Boardinghouses mit 18 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Auhofstraße xxx in 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Befreiungen:

1. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Pflanzfläche PF 1 wird eine Befreiung im Umfang von ca. 6 m² erteilt. Statt 80 % sind 75 % der Pflanzfläche als unversiegelte Grünfläche zu belassen.

2. Gemäß Freiflächenplan sind 3 großkronige, standortgerechte Laubbäume mit einer Baumscheibengröße von mindestens 6 m² im Bereich der Grundstückszufahrt zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.

3. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 (Schallschutz für Hochbau) vorzulegen.

4. Die Auflagen der Deutschen Bahn AG sind zu beachten.

5. Der Fluchtweg im rückwärtigen Grundstücksbereich zum Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, ist dinglich zu sichern.



II. Angaben zu den Kosten:
                                               
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.04.2018 14:25 Uhr