Ausbau der B 26 im Stadtgebiet; Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch Zustimmung zur Zielvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 2PL/14/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Plenums vom 24.10.2016 hat der Stadtrat umfassende Zielsetzungen zur Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „grünes Eingangstor“ der Stadt beschlossen. Grundlage hierfür war das Gestaltungskonzept „Stadtgrün in Aschaffenburg“ des Büro KuBuS Freiraumplanung, Wetzlar. In diesem Gutachten, dessen Ergebnisse auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach diesem Stadtratsbeschluss immer wieder präsentiert wurde, wurden an acht markanten Stellen des Straßenzugs grünordnerische und landschaftspflegerische Maßnahmen als Vorentwurf präsentiert.

Nach dem Ausgang des Bürgerentscheids hat die Verwaltung mit dem Staatlichen Bauamt Verhandlungen geführt, wie der Inhalt des Gutachtens „Stadtgrün in Aschaffenburg“ in die Planfeststellungsunterlagen integriert wird. Das Staatliche Bauamt ist auf dieses Ansinnen der Stadt eingegangen und wird die Elemente, die unmittelbar im Planfeststellungsbereich liegen, in die Planfeststellung integrieren. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen im Rahmen der notwendigen ökologischen Ausgleichsplanung für das Straßenbauprojekt berücksichtigt.

Damit das Gesamtprojekt aber als Einheit betrachtet und umgesetzt werden kann, empfiehlt es sich mit der Staatlichen Bauverwaltung eine Planungs- und Zielvereinbarung abzuschließen, die den gesamten Planungsbereich erfasst. Diese Vereinbarung muss auch das Einvernehmen des Bayernhafens haben, da einzelne Maßnahmen sich nur auf dem Grundstück des Bayernhafens verwirklichen lassen. Der Abschluss einer Vereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Elemente der Planungs- und Zielvereinbarung Grundlage der Tektur der Planfeststellungsunterlagen werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch abzuschließen.

Anmerkung: Der bereits vom Staatlichen Bauamt unterzeichnete Text sollte redaktionell im folgenden Punkt noch geändert werden: Die Formulierung in § 3 Abs. 3 sollte nicht Kostenteilung, sondern Kostenverteilung heißen.

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt, die Pappeln im Abschnitt 1 a der Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch (Anlage 1) unter Naturschutz zu stellen.


2. Der Tagesordnungspunkt 9 d.ö.S. „Ausbau der B 26 im Stadtgebiet, Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch; Zustimmung zur Zielvereinbarung“ wird nach ausführlicher Beratung vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 14:51 Uhr