Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 8PL/14/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgendes Projekt einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:        

- Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz:

Dieser Straßenabschnitt befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Bislang wurde auf eine Neugestaltung verzichtet, da durch verschiedene Baustellen hier ständig schwere LKW verkehrten. Die Maßnahme kann nach Abschluss weiterer Bauvorhaben in der Oberstadt (Verlegung Fernwärmeleitung, Museumsquartier 1. Bauabschnitt) realisiert werden.

Aktuell werden Planungsvarianten zur Verkehrsführung und zur Neugestaltung entwickelt. Der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Suicardusstraße und Schlossgasse befindet sich im Abschnitt 8 des Sanierungsgebietes Innenstadt, welcher in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen ist. Dieser Bereich ist daher gesondert anzumelden und nicht Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung.

- Projektmanagement:

Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele.

Im Jahr 2018 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2019 - 2020 einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit der Hälft der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft ausgegangen.

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2018 sowie für die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2018 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.die Finanzierung für die Jahre 2019 - 2021 nach den Werten im Jahresantrag 2018 fortzuschreiben.


II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 14:51 Uhr