Mahnmal zur Hexenverfolgung Durchführung eines Künstlerwettbewerbes zur Erlangung von Gestaltungsentwürfen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 22.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 22.11.2017 ö Beschließend 4kss/3/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Kultur- und Schulsenates vom 22.11.2017 wurde die Verwaltung beauftragt ein Auslobungsverfahren durchzuführen, um im Bereich Offenes Schöntal auf der Höhe Weißenburgerstr. 34 A/Friedrichstr. 19 ein Mahnmal zur Hexenverfolgung zu errichten.
Die Gestaltung des Erinnerungszeichens soll im Rahmen eines überregional ausgeschriebenen Künstlerwettbewerbes mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren gefunden werden.
Der Auslobungstext liegt dieser Beschlussvorlage bei.
In dem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren sollen 5 Künstler ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen werden.
Die Bekanntmachung der Auslobung erfolgt über Anzeigen in folgenden Tageszeitungen:
  • Main Echo
  • Darmstädter Echo
  • Allgemine Zeitung (Mainz)
Der Anzeigentext lautet:
       
Künstlerwettbewerb zur Erlangung von Gestaltungsentwürfen für ein
                       „Mahnmal zur Hexenverfolgung“
               mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.

Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt im Zentrum der Stadt ein „Mahnmal zur Hexenverfolgung“ zu errichten. Die Entwürfe für dieses Mahnmal sollen in einem Künstlerwettbewerb gefunden werden. Es ist beabsichtigt 5 Künstler oder Architekten zur Teilnahme einzuladen. Die eingeladenen Teilnehmer erhalten ein Bearbeitungshonorar von 500 Euro ohne Mehrwertsteuer, es werden 3 Preise vergeben mit 500, 1.000 und 1.500 Euro.
Vor der Benennung der Eingeladenen wird ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Den Unterlagen ist beizulegen:
  • Biografie
  • Referenzen
  • Angaben zur Teilnahme an Wettbewerben
  • Angaben zu Kooperationspartnern
  • Angaben zu Auftraggebern
Teilnahmeberechtigt sind Künstler und Architekten, die ihren Wohnsitz in einem der Regierungsbezirke Unterfranken, Darmstadt oder im Kreis Mainz-Bingen haben.
Auswahlkriterien sind:
  • Einschlägige Erfahrung bei der Realisierung vergleichbarer Denkmale
  • Berufserfahrung als Bildhauer oder Architekt
Bei gleicher Qualifikation der zugelassenen Teilnehmer findet ein Losentscheid statt. Mindestens ein Teilnehmer muss unter 30 Jahre sein. Die Herstellung des Mahnmals ist im Sommer 2018, die Aufstellung für Oktober 2018 geplant.
Bewerbungen bitte bis zum 15.12.2017 an das Stadtentwicklungsreferat Aschaffenburg Herrn Stadtdirektor Bernhard Keßler, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg.

Stadt Aschaffenburg

Der Zeitplan bis zur Aufstellung des Denkmals lautet:
Kultur- und Schulsenat                                                22.11.2017
Veröffentlichung Annonce                                                04.12.2017
Abgabe der Bewerbungen bis zum                                        15.12.2017
Bewerbungsverfahren / Auswahl der Teilnehmer                        08.01.2018
Einladung der Teilnehmer                                                10.01.2018
Startgespräch ab                                                        29.01.2018
Abgabetermin Wettbewerbsentwurf                                         März 2018
Vorprüfung                                                         Anfang April 2018
Tagung des Preisgerichtes                                             Mitte April 2018
Präsentation der Wettbewerbsergebnisse im Stadtrat                    Mai 2018
Auftragserteilung                                                           Juni 2018
Herstellungszeit für das Mahnmal bis                            September 2018
Aufstelldatum                                                                 Oktober 2018
Übergabe / Einweihung                                                 Oktober 2018

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Vorgehensweise zur Realisierung der Aufstellung eines Mahnmales zur     Hexenverfolgung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.
Für den Haushalt 2018 sind Haushaltsmittel in Höhe von 26.000,00 € angemeldet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.04.2018 14:30 Uhr