Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie Abrechnung für das Jahr 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Werksenates, 23.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 23.11.2017 ö Beschließend 5ws/6/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.

Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind. Der  Landkreis fordert nunmehr von der Stadtwerken den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Mit Schreiben vom 02.10.2017 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2016 mit der Bitte um Prüfung. Die Abrechnungen ab dem Jahr 2014 werden vom Landkreis Aschaffenburg selbst getätigt, da der Vertrag mit der Fa. Mülldeponie KG zum 31.12.2013 auslief.

Für 2016 ergibt sich für die Stadtwerke Aschaffenburg ein zu leistender Anteil in Höhe von 188.185,45 €. Nach Abzug der jährlichen Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € zum 01.07.2015 verbleibt eine Rückzahlung an die Stadtwerke von 11.814,55 €.

Für die Kosten während der laufenden Stilllegungs- und der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von 9,89 Mio. € gebildet. Der aktuelle Stand des Rückstellungskontos beträgt zum 18.10.2017 insgesamt 9,69 Mio. €.

Nach der letzten Kostenzusammenstellung summieren sich die Landkreisforderung gegenüber der Stadt Aschaffenburg für alle bekannten Nachsorge- und Investitionsmehrkosten bis 2016 auf  6.538.328,63 € Hiervon wurden 3.074.419,97 € seit 2004 von den Stadtwerken getragen.

.Beschluss:

I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 anteilig für die Stadtwerke Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt nachgewiesene Kosten für das Jahr 2016 in Höhe von 188.185,45 € entstanden sind. Nach Saldierung mit der geleisteten Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € erfolgt eine Rückzahlung von 11.814,55 € vom Landratsamt Aschaffenburg an die Stadtwerke (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.09.2018 16:49 Uhr