Antrag der SPD Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Karin Pranghofer – RMV Beitritt oder nur Übergangstarif


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Werksenates, 23.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 23.11.2017 ö Vorberatend 7ws/6/7/17
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.12.2017 ö Beschließend 5pl/15/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage

Die VAB

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wurde am 1. November 1995 als Kooperation der Stadtwerke Aschaffenburg, der Verkehrsgesellschaft mbH Untermain (VU) und der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG) gegründet. Mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages begann für die Region ein neues Nahverkehrszeitalter. Es war der Start für ein einheitliches Tarifsystem und einen abgestimmten Fahrplan im gesamten Buslinienverkehr. Seit dem August 2000 ist die Deutsche Bahn AG als vierter Partner integriert.

Das Tarifgebiet der VAB umfasst Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg. Mit 70 Linien erreicht die VAB rund 380.000 Bewohner in 65 Städten und Gemeinden. Die Bürger am Untermain können mit einer Fahrkarte kreuz und quer durch 1.477 Quadratkilometer fahren und an ungefähr 1900 Haltepunkten ein- und aussteigen.

Seit 2004 besteht für den gesamten Raum der VAB ein Übergangstarif zum Rhein-Main-Verkehrsverbund. Der "VAB-RMV-Übergangstarif" ist nach dem Muster des RMV aufgebaut und erlaubt durchgehende Reiserouten von jedem Ort in der VAB zu den relevanten Zielen im Rhein-Main-Gebiet unter Nutzung aller Verkehrsmittel, also auch der S- und U-Bahn oder der Straßenbahn in Frankfurt.

Vor dem Hintergrund der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sowie eines zeitgemäßen Einnahme-Aufteilungsverfahrens (EAV), bestand die Notwendigkeit die bisherigen vertraglichen Regelungen der VAB neu zu organisieren. Der Anpassungsprozess wurde am 21.Dezember 2016 mit der „Neugründung“ der VAB in Rechtsform einer GmbH abgeschlossen.

Der RMV

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist einer der größten deutschen Verkehrsverbünde. Er koordiniert und organisiert den regionalen Bus- und Bahnverkehr auf rund 14.000 Quadratkilometern. Das sind rund zwei Drittel der Fläche des Bundeslandes Hessen.
Der Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes deckt von seiner räumlichen Ausdehnung Südhessen ab. In diesem Gebiet wird ein gemeinsamer Tarif angeboten und entsprechend vermarktet.

Struktur des RMV


Der 1995 gegründete Rhein-Main-Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss von 15 Landkreisen, 4 kreisfreien Städten und 7 Städten mit Sonderstatus (mehr als 50.000 Einwohner). Ihm wurde per Gesetz die Verantwortung für den Schienennahverkehr und den Busverkehr im Verbundgebiet übertragen. Zur Wahrnehmung der regionalen Aufgaben haben die Mitglieder die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH gegründet. Gemeinsam mit dem Land Hessen sind sie die Gesellschafter der GmbH.

Das Hessische ÖPNV-Gesetz sieht die Trennung von politischen Vorgaben, Planungen und Leistungsbestellungen einerseits und der Durchführung der Verkehrsleistungen andererseits vor. Dieser gesetzliche Rahmen begründet die Rolle des RMV als Leistungsbesteller und Moderator zwischen der politischen Ebene und den Leistungserbringern.
Die RMV Gesellschaft nimmt wesentliche Aufgaben wie Verkehrsplanung, Tarif, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformation, Vertriebskonzeption und Einnahmeaufteilung wahr.

Der Aufsichtsrat


Alle wichtigen politischen und strategischen Entscheidungen trifft der Aufsichtsrat der RMV GmbH. Er entscheidet zum Beispiel über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern des RMV entsandt. Alle Gesellschafter haben dabei eine Stimme, was eine ausreichende Repräsentation der unterschiedlichen Ideen und Bedürfnisse der einzelnen Regionen im Verbundgebiet ermöglicht. Den Aufsichtsratsvorsitz hat xxx, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, inne.

Der Zusammenschluss:


Name
Verwaltungsform
Bad Homburg v.d.H.
Stadt mit Sonderstatus
Darmstadt
Kreisfreie Stadt
Darmstadt-Dieburg
Landkreis
Frankfurt am Main
Kreisfreie Stadt
Fulda
Stadt mit Sonderstatus
Fulda
Landkreis
Gießen
Stadt mit Sonderstatus
Gießen
Landkreis
Groß-Gerau
Landkreis
Hanau
Stadt mit Sonderstatus
Hochtaunus
Landkreis
Lahn-Dill
Landkreis
Limburg-Weilburg
Landkreis
Main-Kinzig
Landkreis
Main-Taunus
Landkreis
Marburg
Stadt mit Sonderstatus
Marburg-Biedenkopf
Landkreis
Odenwald
Landkreis
Offenbach am Main
Kreisfreie Stadt
Offenbach
Landkreis
Rheingau-Taunus
Landkreis
Rüsselsheim
Stadt mit Sonderstatus
Vogelsberg
Landkreis
Wetterau
Landkreis
Wetzlar
Stadt mit Sonderstatus
Wiesbaden
Kreisfreie Stadt
Hessen
Land

Aufgabenverteilung im RMV


Der Nahverkehr in Hessen wird von drei Säulen getragen: Der Politik-Ebene, der Regie-Ebene, auf der die hessischen Verkehrsverbünde tätig sind und der Unternehmens-Ebene, auf der die Verkehrsleistungen im Auftrag der Verkehrsverbünde erbracht werden.

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund fungiert als regionaler Leistungsbesteller auf der Regie-Ebene. Er hat außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen der Politik-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Der RMV arbeitet partnerschaftlich mit den Lokalen Regie-Organisationen (Lokale Nahverkehrsorganisationen, LNO) zusammen.

Die Einbindung des RMV in die Organisationsstruktur des Nahverkehrs verdeutlicht das
Drei-Ebenen-Modell:


Die wesentlichen Vorgaben, wie Entscheidungen über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem, werden auf der politischen Ebene getroffen. Die Regie-Ebene (RMV GmbH und LNO) setzt die politischen Vorgaben um.

Die Verkehrsbetriebe, beispielsweise ein im Busverkehr tätiges Unternehmen ist als Leistungsersteller auf der Unternehmensebene über einen Verkehrsvertrag mit dem RMV oder den LNO verbunden.

Lokale Nahverkehrsorganisationen


Die Lokalen Nahverkehrsorganisationen, kurz LNO, sind die wichtigen Partner des RMV vor Ort. Sie sind verantwortlich für die lokalen Verkehre in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten (das sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern). Dort planen sie die Linienwege und finanzieren und bestellen Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen.
 

Aufgaben der RMV GmbH


Im RMV-Gebiet sind mehr als 160 Verkehrsunternehmen im Einsatz. Gemeinsam mit den lokalen Partnern sorgt die RMV GmbH für die Koordination der Verkehre, sie finanziert die Verkehre, bestellt die benötigten Leistungen und organisiert das Marketing.

Folgende Geschäftsbereiche umfassen die Tätigkeiten der RMV GmbH:

Fahrplan


Liniennetz und Fahrplan werden im gesamten RMV-Gebiet aufeinander abgestimmt, sodass alle Städte und Regionen sinnvoll miteinander verknüpft werden. Zuständig dafür ist der Geschäfts­­bereich Verkehrs- und Mobilitätsplanung. Er schreibt jährlich die Fahrpläne von Bussen und Bahnen fort und entwickelt sie in Zusammen­arbeit mit den Lokalen Nahverkehrs Organisationen (LNO) weiter.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Entwicklung des Verbundweiten Nahverkehrsplans.

Verkehrsplanung und Infrastruktur


Als Aufgabenträger sind die Aktivitäten des RMV breit gefächert:

Schienenverkehr


  • beim Neu- und Ausbau von Strecken,
  • beim Ausbau von Knotenbahnhöfen und neuer Sicherungstechnik, damit der Integrale Taktfahrplan mit seinem 15-30-60-Minuten-Angebot optimiert wird,
  • bei der Modernisierung von Stationen, insbesondere zugunsten der Barrierefreiheit, der subjektiven Sicherheit und der besseren Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln und
  • beim Neubau von Stationen,
  • beim Einsatz moderner, durchgängiger Fahrzeuge.

Busverkehr


  • Buslinien effizient auf den Schienenverkehr abstimmen zu können,
  • Liniennetze zu verbessern,
  • ein Gestaltungskonzept für die Haltestellen umzusetzen und
  • für den Einsatz modernster, umweltfreundlicher und barrierefreier Fahrzeuge zu sorgen.

Stationsmodernisierungen


  • beteiligt sich an den Planungskosten,
  • strebt an, weitest gehende Barrierefreiheit herzustellen, 
  • möchte die Aufenthaltsqualität verbessern und
  • den Fahrgästen die Information und Orientierung erleichtern.

Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes


Um eine neue regionale Schienen- oder Busverbindung zu installieren, führt der RMV eine Bedarfsanalyse durch, stellt eine Kosten-/Nutzenrechnung auf und trifft bei positivem Ergebnis zusammen mit allen beteiligten Partnern Finanzierungsvereinbarungen. Danach beginnt die wettbewerbliche Ausschreibung der neuen Verkehrsleistung.


Wettbewerb im RMV


Der RMV ist gemäß des Hessischen ÖPNV-Gesetzes für die Auftragsvergabe beziehungsweise Bestellung der regionalen Verkehrsdienstleistungen zuständig. Im Rahmen des „Hessischen Wegs in den Wettbewerb“ wurden seit 2003 alle Linien im Bus- und Schienenpersonennahverkehr durch europaweite Ausschreibungsverfahren an die Verkehrsunternehmen vergeben.

Der RMV definiert in den Vergabeunterlagen unter anderem das Betriebsprogramm, die Fahrzeuganforderungen sowie tarifliche und vertriebliche Anforderungen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird das Vergabeverfahren durch Erteilung des Zuschlages auf das qualitativ beste und wirtschaftlichste Angebot erfolgreich beendet. Mit dem Gewinner der Ausschreibung schließt der RMV einen über mehrere Jahre laufenden Verkehrs-Service-Vertrag ab.

Beförderungs-Tarife gestalten


Der Rhein-Main-Verkehrsverbund organisiert gemeinsam mit den Partnern die Bestellung der benötigten Bus- und Bahnfahrten. Dabei trägt der Geschäftsbereich Verkehrs- und Finanzwirtschaft die Verantwortung dafür, dass die bestellten Leistungen auch bezahlt werden können (nicht jede gewünschte Leistung kann auch finanziert werden). 

Die zweite Einnahmequelle neben den öffentlichen Zuschüssen aus Steuergeldern sind die Fahrgelderlöse.

Preisbildung

Der Fahrkartenpreis bildet sich aus der Zahl der durchfahrenen Tarifgebiete. In der höchsten Preisstufe gilt das Ticket für das gesamte Verbundgebiet.

  • Fahrkartensortiment
    Das Fahrkartenangebot des RMV wird gemäß den Kundenwünschen fortlaufend angepasst und erweitert.
  • Übergangstarife
    Durch Kooperationsvereinbarungen bietet der RMV die Möglichkeit, mit einer RMV-Fahrkarte zum Übergangstarif bis weit in die Nachbarverbünde zu fahren.

RMV Beitritt

Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach über eine Vollintegration des Gebietes der VAB in den RMV diskutiert. Um die generelle Möglichkeit bzw. die Auswirkungen einer länderübergreifenden Integration auf die Fahrgäste beurteilen zu können, haben die Stadtwerke Aschaffenburg einen Termin beim RMV wahrgenommen.

Vertragliche/Rechtliche Regelungen

Der RMV ist auf Basis eines Verbundvertragswerkes geregelt, welches verschiedene Verträge enthält. Dies wären der Grundvertrag, der Gesellschaftsvertrag, der öffentlich-rechtliche Vertrag und die Vereinbarung über die Einnahmeaufteilung.

Eine genauere juristische Prüfung dieser Vertragswerke ist an dieser Stelle noch nicht erfolgt. Vorab lassen sich jedoch folgende Aussagen treffen:

  • Der RMV erhebt einen Jahresbeitrag von 2,5% der kassentechnischen Einnahmen. Im Fall einer Integration der VAB ca. 700.000 €, wovon ca. 156.000 € Jahresbeitrag für die Stadtwerke Aschaffenburg anfallen würde.
  • Der RMV ist auf die gesetzlichen Grundlagen des Landes Hessen ausgerichtet. Hier gibt es zu den bayerischen Landesgesetzen zum Teil erhebliche Abweichungen.
  • Bezüglich der Integration von Gebietskörperschaften außerhalb Hessens bestehen keine Erfahrungen.
  • Der Einfluss der Stadt Aschaffenburg auf den RMV begrenzt sich auf die Wahrnehmung des Stimmrechts im Aufsichtsrat. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit, in besonderen Fällen mit 2/3 oder gar 3/4 –Mehrheit gefällt.
  • Der RMV wendet verschiedene neue technische Lösungen im Vertrieb wie E-Ticketing oder Handyticket an, welche im Falle eines Beitritts zum RMV umzusetzen wären.
  • Bei den Ausgleichszahlungen nach dem PBefG § 45 a gibt es länderspezifische Regelungen. Während im RMV die 45a-Mittel über den RMV aufgeteilt und an die Unternehmen durchgereicht werden, erfolgt auf bayerischer Seite die Berechnung nach den Vorgaben der Regierung von Unterfranken, wobei bis heute jedes Unternehmen einen eigenen Antrag stellen muss.
  • Der Aufsichtsrat der RMV-GmbH beschließt u. A. über die Anpassung der Tarife und die Einführung neuer Angebote.
  • Ein Netzkartenangebot (AboAktiv, AboPlus, TicketEasy) wie in der VAB sieht der RMV – bis auf den Ausbildungsverkehr - nicht vor.
  • Welche rechtlichen Grundlagen im Falle eines Beitritts zum RMV zur Anwendung kommen, müsste geprüft werden. Hierbei geht es insbesondere um die ÖPNV-Gesetze, die Förderrichtlinien (z.B. GVFG/FAG/RZÖPNV) sowie eine Klärung welche länderspezifischen Regelungen dann gelten.

Auswirkungen auf die Fahrgäste

Im RMV werden größere Städte (> 50.000 Einwohner) als sogenannte „Sonderstatusstädte“ betrachtet. D.h. hier gelten in der Regel abweichend zur RMV- Preisstufe 1 höhere lokale Stadtpreisstufen. Dies gilt beispielsweise für Darmstadt, Hanau, Offenbach, Frankfurt usw.

Für Fahrgäste innerhalb der Stadt Aschaffenburg würde eine Tarifierung nach der RMV-Preisstufe 1 „Sonderstatusstadt“ eine gemittelte Verteuerung der Fahrpreise um ca. 17 % bedeuten.

Einzel- und Tageskarten

In der RMV-Stadt-Preisstufe 1 sind im Vergleich zum VAB-Tarif insbesondere die Tageskarten mit 4,20 € zu 3,40 € und die Einzelfahrten mit 2,15 € zu 1,80 € wesentlich teurer.

Zeitkarten Erwachsene

Monatskarten für Erwachsene kosten in der Preisstufe 1 im RMV 45,00 €, im VAB-Tarif 39,70 €. Entsprechend höher sind auch die Preise für Jahreskarten, da nach beiden Tarifmodellen der 10fache Monatskartenpreis in etwa die Preisbasis für die Jahreskarte darstellt. In der VAB erfolgen 12 Abbuchungen, im RMV wird der Preis der Jahreskarte auf zehn monatliche Abbuchungen umgelegt, entsprechend erfolgt für die beiden letzten Gültigkeitsmonate keine Abbuchung.

Zeitkarten Kulturpass

Die Zeitkarten Kulturpass würden einen höheren Auffüllbetrag erfordern. Bei einer Berechnung gemäß der bisherigen Preisbildungslogik (½ Preis der Monatskarte = 19,85€) für die Kulturpasskarten würde ein Mehraufwand für das Amt für soziale Leistungen von 16.500 €/Jahr entstehen.

GrüneNeun-Zeitkarten

In Aschaffenburg sind GrüneNeun-Zeitkarten, welche erst ab 09:00 Uhr gelten populär. Diese würden bei einer Umwandlung in sogenannte 9-Uhr-Karten des RMV um etwa 44 % (26,80€ zu 38,50€) teurer werden. Ein Angebot wie die Wochenkarte GrüneNeun wird im RMV nicht angeboten.

Monatskarten Ausbildungsverkehr – Selbstzahler Stadtgebiet

Die Monatskarten für Schüler bewegen sich mit 35,10 € (Sonderstatusstadt-Preisstufe 1) zu 33,60 € im Wesentlichen auf einem vergleichbaren Niveau.

Schülerticket Hessen

Das Land Hessen stellt in einer dreijährigen Pilotphase zur Einführung des „Schülertickets Hessen“ rund 20 Millionen Euro pro Schuljahr zur Verfügung, um damit die Einnahmeausfälle aufgrund der gesenkten Ticketpreise auszugleichen. Völlig offen ist, ob im Falle eines Beitritts zum RMV auch für den dann bayerischen Teil des RMV, das Land Hessen einen Ausgleich für Einnahmeausfälle zur Verfügung stellt. Ebenfalls vollkommen unklar ist die Handhabung nach Beendigung der Pilotphase, wenn sich das Land aus der Finanzierung zurückzieht.
Vorausgesetzt das Schülerticket Hessen findet im Tarifraum der VAB Anerkennung, dann hätte dieses einen starken Einfluss auf die Finanzierung der Karten für die Schulwegekostenfreiheit.

Zeitkarten Auszubildende – Selbstzahler VAB-Tarif

Die Gesamteinnahmen der VAB aus Zeitkarten Azubi – Selbstkäufer liegen aktuell bei ca. 3,96 Mio. €/Jahr. Eine Vollintegration mit inkludiertem Schülerticket Hessen bedeutet zunächst ein Einnahmerisiko von ca. 1,9 Mio. €/Jahr.

Zeitkarten Auszubildende – Kostenfreiheit Schulweg

Die Gesamteinnahmen der VAB aus der Kostenfreiheit Schulweg belaufen sich auf ca. 11,9 Mio. €/Jahr. Bei einer Anerkennung des Schülertickets Hessen im Rahmen einer Vollintegration würden diese zunächst auf 6,3 Mio. € pro Jahr sinken. Das Einnahmenrisiko bzw. die Höhe der Gegenfinanzierung liegt demnach bei mindestens 5,6 Mio. €/Jahr.

Auswirkungen auf das VAB Wabensystem

Der RMV bezieht sich in seiner Tarifierung auf die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaften. Nach dieser Logik würde für die direkt an Aschaffenburg angrenzenden Gemeinden die Preisstufe 2 gelten. Da die Preisstufe 2 im RMV über alle Fahrscheinarten hinweg um ca. 9,3% teurer ist, würden sich die Fahrpreise von z.B. Aschaffenburg zu den Nachbarorten (Mainaschaff, Goldbach, Glattbach, Haibach mit Dörrmorsbach) entsprechend verteuern.
Für Großostheim, Stockstadt und Sulzbach hätte dies eine absenkende Wirkung, da heute die VAB-Preisstufe 3 zur Anwendung kommt.

Im Falle Hösbachs würde aufgrund der strikten Einteilung nach Gebietskörperschaften statt der VAB-Preisstufe 2 die RMV-Preisstufe 3 Anwendung finden. Dies wäre eine teils drastische Verteuerung (z.B. Tageskarten von 4,50 € auf 6,15 € oder Monatskarten von 60,50 € auf 87,90 €).

Netzkartenangebot

Im Rahmen einer Vollintegration mit Anwendung des RMV-Tarifes würde es das Netzkartenangebot der VAB nicht mehr geben. In diesem Fall würden sich die Beförderungstarife wie folgt verändern:

Produkt VAB
Preis VAB/Monat
Produkt RMV
Preis PS 6 RMV/"Monat"*
Abo Plus (Netz)
72,50 €
Jahreskarte Erwachsene
187,50 €
Grüne Neun (Netz)
52,50 €
Jahreskarte 9 Uhr
140,67 €
TicketEasy (Netz)
60,70 €
Schülerticket Hessen
30,42 €
AboAktivPlus
33,00 €
65-Plus-Jahreskarte
112,13 €
AboAktivPlus Partnerkarte
20,00 €
65-Plus-Jahreskarte
112,13 €
AboAktiv ab 09:00 Uhr
33,00 €
65-Plus-Jahreskarte
112,13 €
*Preisstufe für einen vergleichbaren räumlichen Geltungsbereich.

Mit Ausnahme des Ausbildungsverkehrs würden sich alle Kundengruppen deutlich schlechter stellen.

Nutzer des RMV-VAB-Übergangstarifes

Nachdem für den RMV-VAB-Übergangstarif die Tarifbildungsregeln wie für den RMV-Binnentarif angewendet werden, ergeben sich für die Nutzer der grenzüberschreitenden Fahrtverbindungen keinerlei Änderungen.

Zeitkarten Auszubildende – heutige Nutzer des RMV-VAB-Übergangstarifes.

Diese Kundengruppe würde durch eine Vollintegration erheblich profitieren. Dieses stellt im Umkehrschluss ein erhebliches Einnahmerisiko dar, welche zu etwa 60 % die DB über ihren Anteil in der Einnahmeaufteilung treffen würde. Das Einnahmerisiko der VAB liegt gerechnet am Mengengerüst RMV-VAB-Übergangstarif bei ca. 710.000 €.

RMV- Semesterticket, RMV- Jobticket, RMV- Kombiticket

Diese Angebote gelten heute im Gebiet des RMV und sind jeweils gesondert kalkuliert. Hierbei hat das Semesterticket eine netzweite Gültigkeit im RMV. Eine Erweiterung der örtlichen Gültigkeit erfordert eine Neukalkulation sowie eine Anpassung sämtlicher Verträge zwischen dem RMV und den Hochschulen.
Ähnlich würde es sich für die Jobticket-Vereinbarungen und die Kombiticket-Regelungen (Veranstaltungstickets) verhalten.
Die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen sowie die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Fahrgäste sind aktuell nicht abschätzbar.

Bereits heute gibt es mit dem VAB-RMV-Übergangstarif eine einheitliche Tarifierung für Fahrtverbindungen von Bayern nach Hessen. Seit Dezember 2003 sind somit alle Fahrten in die angrenzenden Gebiete in Hessen durch den Übergangstarif abgedeckt und problemlos zu erreichen. Der Übergangstarif bietet für den größten Teil der Fahrgäste eine akzeptierte und anerkannte Lösung.
Für Zeitkartennutzer VAB oder RMV besteht zudem die Möglichkeit der Weiterfahrt über die Landesgrenze im Rahmen der bestehenden Anschlussregelung.

Fazit

Ein Beitritt zum RMV kann aus der räumlichen Betrachtung und den verkehrlichen Verflechtungen durchaus als Sinnvoll erachtet werden. Fahrgäste mit länderübergreifenden Fahrtbeziehungen würden hiervon profitieren, da der VAB-RMV-ÜT nicht das ganze Fahrkartenangebot umfasst. Der überwiegende Anteil der VAB-Fahrgäste würde durch die Preisgestaltung des RMV deutlich mehr belastet werden.
Offen bleibt die rechtliche Prüfung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Diese umfangreiche Aufgabenstellung kann von den Stadtwerken nicht rechtsicher aufgearbeitet werden. Hierfür müssten Mittel für eine externe Unterstützung bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die Vor- und Nachteile eines Beitritts zum RMV wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2018 16:49 Uhr