Am Rathaus Aschaffenburg sind an fast allen Außenwänden (außer in Teilbereichen im Innenhof und über der Lichtkuppel im Hochhaus) Fassadenplatten aus Naturwerkstein vorhanden.
Die Fassade wurde 1958 errichtet.
Im Zuge der Gebäudehüllensanierung wurde festgestellt, dass die Standsicherheit vieler Platten signifikant eingeschränkt / gefährdet ist und somit die Platten komplett erneuert werden müssen.
In der Planung und Kostenberechnung wurde die wirtschaftlichste Vorgehensweise zugrunde gelegt; diese sieht den „Abbruch“ und die Entsorgung der alten Platten vor.
Der Wunsch, Teile der Platten einer Weiterverwendung zuzuführen, würde definitiv zu Mehrkosten führen.
Die Fassadenverkleidung muss erneuert werden, da viele rückseitige Befestigungspunkte witterungsbedingt ausgebrochen sind. Solche bereits beschädigte Platten eigenen sich nicht zur Weiterverwendung.
Die Maßgabe, die großformatigen Platten zerstörungsfrei abzubauen, wird zu einem Mehraufwand beim Ausbau führen:
- Beurteilung der Platten auf Verwendbarkeit und Entscheidung, welche wiederverwendet und welche entsorgt werden
- Abtransport der „guten“ Platten zerstörungsfrei, also behutsam über das Gerüst zum Gerüstaufzug und über den Aufzug nach unten
- Transport von dort zu einem Sammelplatz außerhalb der Baustelle und dort zur Wiederverwendung sicher gelagert
- Verwaltung des Lagers (Material-Ein- und -Ausgänge)
All diese Arbeitsschritte stellen einen Mehraufwand gegenüber dem „Abbruch“ mit anschließender Entsorgung dar.
Je geringer die Menge der wiederverwendbaren Platten ist, um so kostenintensiver wäre der Aufwand. Wenn die Stadt den entstehenden Aufwand geltend machen würde, könnte das Material nicht kostenfrei abgegeben werden. Es bliebe zu befürchten, dass dann auch die mögliche „Nachfrage“ zurückginge. Zudem ist zu beachten, dass auch gutaussehendes Material seit Jahrzehnte der Witterung und physischen Beanspruchungen aus der Konstruktion ausgesetzt war.
Die Beurteilung der LGA, das alte Material z.B. beim Bau der neuen Fassaden nicht mehr wiederzuverwenden, liegt vor.
Es bliebe auch noch zu prüfen, ob bei einem „Verkauf“ Gewährleistungsansprüche entstehen könnten und Haftungsrisiken auszuschließen sind.
Da der zerstörungsfreie Rückbau der Platten den Bauablauf massiv beeinträchtigen würde und mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, schlägt die Verwaltung vor, die Platten abzubrechen und zu entsorgen.