Sanierung der Stützmauer Obernauer Str. 1 - 9 -Vorstellung der Entwurfsplanung -Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.12.2017 ö Beschließend 7pl/15/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Entlang der Obernauer Straße, in Verlängerung der Fischerhohle, wird die bestehende Böschung durch eine knapp 100 m lange, etwa 0,90 m bis 1,30 m hohe Stützmauer abgefangen. Für Fuß-gänger gibt es die Möglichkeit eine langgezogene Rampenanlage zu nutzen, um in den Bereich der Obernauer Straße 1-9 zu kommen.
Durch die von der Stadt Aschaffenburg in Auftrag gegebenen Gutachten wurde festgestellt, dass die Bauwerke nicht mehr ausreichend standsicher sind und eine Erneuerung unumgänglich ist.

Das Ingenieurbüro Krebs und Kiefer wurde im November letzten Jahres mit der Planung der Maßnahme beauftragt. Am 20.06.2017 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat die Vorplanung mit verschiedenen Varianten vorgestellt, darunter eine Winkel- bzw. Gabionenstützwand mit einer Baugrubensicherung durch Bohrträgerverbau bzw. Vernagelung sowie eine Bohrpfahlwand.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in der o. g. Sitzung die Vorzugsvariante Gabionenstützwand mit Beibehaltung der Treppenanlage beschlossen.

2.        Projektbeschreibung

Das Projekt gliedert sich wie folgt:

1. Erneuerung von Stützmauer, Rampen-Treppenanlage und Fahrbahn im Bereich der Obernauer Straße 1-9
2. Verlängerung des vorhandenen Kanals Richtung Fischerhohle

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden weiterhin folgende Teilmaßnahmen durchgeführt:

3. Sanierung des bestehenden Kanals Richtung Werkstraße in offener Bauweise
4.Sanierung der 2. Fahrbahnhälfte „untere“ Obernauer Straße


2.1.        Herstellung der Böschungssicherung und der Gabionenwand

Es ist vorgesehen, dass die Böschung mit einer Neigung von 75° abgetragen wird und der Boden anschließend durch eine 20 cm dicke Spritzbetonschale gesichert wird. Die Lage der Böschung orientiert sich an der Rückseite des Streifenfundaments, auf dem die Gabionen gegründet sind.
Als Material für die Befüllung der Gabionenkörbe ist Granit vorgesehen.

Als Absturzsicherung ist ein feuerverzinktes Holmgeländer vorgesehen. Die Pfosten des Holmgeländers am Wandkopf werden in der obersten Reihe der Gabionen eingesetzt.


2.2.        Verkehrsflächen

Die Verkehrsfläche in der Obernauer Straße wird beginnend ab der Werkstraße bis zum Anschluss in der Fischerhohle aufgrund der mangelnden Frostsicherheit des Untergrundes grundhaft erneuert.

Von der Fischerhohle kommend erhält die Obernauer Straße eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Auf Höhe von Hausnummer 5 wird diese auf 4,50m auf geweitet, so dass die Zu- bzw. Ausfahrt aus dem dortigen Carport gewährleistet ist. Im weiteren Verlauf werden die Fahrbahnränder konisch auf die vorhandene Querschnittbreite verzogen, so dass sich eine Fahrbahnbreite zwischen 4,00m und 5,30m ergibt. Eine vormals asphaltierte Fläche kann hierdurch der Böschungsfläche zugeschlagen und bepflanzt werden.

Um den Lederhülsenbaum auf Höhe des Anwesen 2a zu erhalten, wird die Fahrbahn punktuell auf 3,50m Breite eingeengt.

Auf Höhe der Hnr. 3 ist eine Sackgassenbildung mittels herausnehmbarer Pfosten vorgesehen, so dass die als Zufahrt genutzte öffentliche Fläche auch als Wendemöglichkeit für die Anwohner der Obernauer Straße genutzt werden kann. Feuerwehr und Entsorgungsbetriebe haben zur Sperrung mittels herausnehmbaren Pfosten ihr Einverständnis erklärt.

Aufgrund des erforderlichen Rückbaus der Bestandswand wird der davorliegende Gehweg wie auch die halbe Fahrbahnbreite in der „unteren“ Obernauer Straße maßnahmenbedingt erneuert. Geh- und Fahrbahnbreiten bleiben hierbei unverändert. Da sich auch die zweite Fahrbahnhälfte in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet, wird diese im Zuge der Maßnahme ebenfalls saniert. Die dadurch entstehenden Kosten werden im regulären Straßenunterhalt abgebildet.


2.3.        Sanierung der Rampenanlage

An der bestehenden Mauer entlang der Rampen-Treppenanlage wurden Bohrungen und Schürfen vorgenommen, um die Beschaffenheit, Dicke und Einbindetiefe der Mauer genauer zu ermitteln. Aufgrund der vor Ort erkundeten Substanz ist davon auszugehen, dass die Mauer nicht mehr standsicher ist, daher ist es notwendig die Mauer abzubrechen.

Die vorhandene Rampen-Treppenanlage wird rückgebaut und nach der Sanierung der Stützmauer wiederhergestellt. Eine behindertengerechte Anlage ist auf Grund des großen Höhenunterschiedes nicht möglich.

Die neue Rampen-Treppenanlage erhält eine Breite von 1,50m. Auf der gegenüberliegenden Seite der Stützwand wird ein Holmgeländer als Absturzsicherung vorgesehen. Die Stufen werden aus Fertigteilblockstufen auf einem Betonfundament hergestellt. Für die Rampenteile zwischen den Stufen ist ein Pflasterbelag vorgesehen.


2.4.        Querschnittsgestaltung

In der „unteren“ Obernauer Straße bleibt die Querschnittsaufteilung unverändert. Der vorhandene Gehweg ist durch einen Hochbordstein und eine 2-zeilige Pflasterrinne von der Fahrbahn abgetrennt. Der westliche Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme.


2.5.        Neubau und Sanierung des Mischwasserkanals

Der Mischwasserkanal der oberen Obernauer Straße endet in einem Schacht kurz vor der Treppenanlage. Von diesem Schacht aus wird das Mischwasser über eine Gefällestrecke dem Kanal in der unteren Obernauer Straße zugeführt. Die Gefällestrecke wie auch die vorhandenen Hausanschlüsse der Gebäude Obernauer Straße 5-9 und Fischerhohle 1 unterqueren zurzeit die bestehenden Stützmauer, um in den Kanal der unteren Obernauer Straße zu entwässern.

Aufgrund des Neubaus der Stützmauer werden die Hausanschlüsse und die Gefällestrecke unterbrochen. Aus diesem Grund soll der Mischwasserkanal vom Schacht 15M1042 bis zur Einmündung der oberen Obernauer Straße in die untere Obernauer Straße verlängert und an den Kanal DN300 in der Obernauer Straße angeschlossen werden.

Die Hausanschlüsse der Gebäude Obernauer Straße 5 bis 9 und Fischerhohle 1 werden an den neuen Kanal angeschlossen. Die bestehenden Anschlüsse in den Kanal in der unteren Obernauer Straße müssen nach der Kappung der Anschlussleitungen fachgerecht verschlossen werden.

Der Kanal in der Oberen Obernauer Straße von Schacht 15M1046 bis Schacht 15M1042 wird in offener Bauweise saniert.


3.        Naturschutzrechtliche Belange

Für die Maßnahme wurde eine Artenschutzrechtliche Beurteilung auf Basis einer Potentialabschätzung erstellt. Hierbei konnten bei der Maueruntersuchung keine geschützten Arten festgestellt werden. Bei der Baumuntersuchung wurden Rindenspalten nachgewiesen sowie Baumhöhlen, die eine begleitete Fällung erforderlich machen. Der aktuell vorhandene Baumbestand links und rechts der Obernauer Straße leitet Fledermäuse im Jagd- und Transferflug sicher über den Straßenverkehr hinweg. Da die Böschung für die Baumaßnahme gerodet werden muss, ist vorgesehen die Böschung baldmöglichst wieder mit einheimischen Sträuchern zu bepflanzen bzw. Baumpflanzungen vorzunehmen, wo der Platz entsprechend gegeben ist.

Die Rodung der Böschung ist Anfang des neuen Jahres innerhalb des vorgesehenen Fällungs-zeitraumes bis Ende Februar vorgesehen. Als Ausgleich für den Verlust von Nisthöhlen wurden bereits die geforderten Staren- bzw. Fledermaushöhlen vor Ort angebracht.


4.        Verkehrssicherung:

Als erster Schritt ist eine Vorschüttung vor der Bestandswand auszuführen, um die geplante Kanalbaumaßnahme herzustellen, da die Bestandswand für zusätzliche Belastungen aus dem Baustellenbetrieb keine ausreichende Standsicherheit besitzt. Diese Vorschüttung ragt horizontal ca. 1,5m bis 2m in die untere Obernauer Straße (Fahrstreifen) hinein, so dass eine halbseitige Sperrung erforderlich wird.

Ein Fahrstreifen verbleibt für die PKW- und LKW- Verkehrsnutzung wie auch den Radverkehr. Die Nutzung kann durch Baustellen-Lichtsignalanlagen, die im nördlichen Bereich der Obernauer Straße und im Bereich der Obernauer Straße 11 sowie im Einmündungsbereich der Fischerhohle (Flurstück 6572/2) eingerichtet werden, erfolgen. Der Gehweg an den Grundstücken Obernauer Straße 14 bis 22 bleibt für den Fußgängerverkehr erhalten.

Die halbseitige Sperrung der „unteren“ Obernauer Straße umfasst die komplette Dauer der Bauzeit. Die „obere“ Obernauer Straße ist während der Baudurchführung voll gesperrt, die Anwesen sind fußläufig zu erreichen.


5.        Bauablauf und Bauzeit:

Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine halbseitige Sperrung im Bereich der unteren Obernauer Straße notwendig:
-Aufbau der Baustelleneinrichtung gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung
-Aufbringen der Vorschüttung am Wandfuß der Bestandswand in der unteren Obernauer Straße
-Einrichten der Baustelle für die Kanalerweiterung bzw. Sanierung einschließlich umbinden der Hausanschlüsse
-Rückbaumaßnahmen im Böschungsbereich z. B. Geländer und Bestandswand an
der unteren Obernauer Straße in Abschnitten
-Herstellung der Baugrubensicherung an der unteren Obernauer Straße durch Vernagelung mit Spritzbeton
-Fundamentarbeiten für die Gabionenwand, Herstellen der Winkelstütz- und Gabionenwände
-Montage der Absturzsicherung Geländer an der Gabionenwand
-Erneuerung der Rampenanlage (Stufen, Holmgeländer)
-Profilierung der Böschung
-Wiederherstellung der Verkehrsflächen sowie Sanierung der zweiten Fahrbahnhälfte im unteren Bereich der Obernauer Straße
-Räumen der Baustelle

Für die Maßnahme wird eine Gesamtbauzeit von ca. 15 Monaten veranschlagt.

6.        Kostenberechnung

Maßnahmenbedingte Kosten
Haushaltsstelle
Kosten (brutto)
Baunebenkosten
1.6400.9515
396.000 €
Stützwand Obernauer Straße
1.6400.9515
518.700 €
Treppenanlage
1.6400.9515
68.200 €
Verkehrsanlage
1.6400.9515
315.000 €
Erweiterung Mischwasserkanal
1.7100.9503
83.000 €
Gesamtkosten                                                        1.380.900 €

Gegenüber der Vorplanung entstehen somit Einsparungen durch Optimierungen im Planungsprozess in Höhe von ca. 70.000 €.

Zusammenhangskosten
Haushaltsstelle
Kosten (brutto)
Sanierung 2. Fahrbahnhälfte „untere“ Obernauer Straße
0.6300.5131
152.000 €
Sanierung des Kanals Werkstraße
1.7100.9511
81.000 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


7.        Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel in einer Summe von 1.350.000 € wie folgt vorgesehen:

Bauvorhaben/Haushaltsjahr
2017
2018
VE 2019
Straßenbau 1.6400.9515
150.000 €
600.000 €
500.000 €
Kanalbau 1.7100.9503
50.000 €
50.000 €


Die Kosten für die Sanierung der 2. Fahrbahnhälfte in der „unteren“ Obernauer Straße werden über die Haushaltsstelle 0.6300.5131 „Straßenunterhalt“, die Sanierung des Kanals über die Haushaltsstelle 1.7100.9511 „Sanierung in offener Bauweise“ abgerechnet.


Weiteres Vorgehen:

Nach Freigabe der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro Krebs und Kiefer die Ausführungsplanung erstellen. Die weitere Terminierung sieht folgende Meilensteine vor:

Meilensteine
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
II. Quartal 2018
Baubeginn
III: Quartal 2018
Dauer der Maßnahme
15 Monate
Bauende
Voraussichtlich IV Quartal 2019

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Errichtung einer Stützmauer Obernauer Str. 1 bis 9 in Form einer Betonwand anstelle der vorgeschlagenen Gabionenwand wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 35

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Der Entwurfsplanung (Gabionenstützwand) zur Sanierung der Stützmauer Obernauer Straße 1 -9 wird zugestimmt.

2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 1.380.900,-- € brutto umzusetzen.

3. Die zur Realisierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.06.2018 15:52 Uhr