Christian-Schad-Stiftung: Änderung der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.12.2017 ö Beschließend 12pl/15/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Christian-Schad-Stiftung ist eine unselbstständige, nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Stadt Aschaffenburg. Sie wurde am 09.02.2000 mittels Treuhandvertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und Bettina Schad gegründet. Einziges Organ der Stiftung ist der Beirat, dem derzeit Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer, Dr. Heinrich Binder und Stephan Schiller angehören. Das Vermögen der Christian-Schad-Stiftung umfasst den künstlerischen Nachlass mit rund 4.000 Werken und ein Barvermögen in Höhe von rund 395.000 €. Derzeit konzentrieren sich die Aktivitäten der Christian-Schad-Stiftung auf die Herausgabe eines Werkverzeichnisses und den Ankauf von Werken Christian Schads. 

Mit Schreiben vom 07.03.2017 teilte das Finanzamt der Stadt Aschaffenburg mit, dass die Stiftungssatzung der Christian-Schad-Stiftung nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung für eine Stiftung entspricht (§ 60 i.V.m. §59 AO).
Da weitere Änderungen der Satzung z. B. hinsichtlich des Museumsstandorts notwendig waren, befasste sich der Beirat in seiner Sitzung am 04.10.2017 mit der Satzung und schlägt dem Stadtrat nachfolgend genannte Änderungen vor:

§ 2 Zweck der Stiftung

2. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht, indem das Werk des Künstlers Christian Schad durch Ausstellungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Hierzu zählt eine Dauerausstellung mit Werken des Künstlers Christian Schad in der als Museum umzubauenden sogenannten Löwenapotheke in  im Christian-Schad-Museum Aschaffenburg. …

  • Neuer Museumsstandort
3. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Stifterin, allen Bürgern die Begegnung mit dem Werk des Künstlers Christian Schad im Christian-Schad-Museum, Aschaffenburg (Löwenapotheke), aber auch in befristeten Ausstellungen in anderen Museen zu ermöglichen.

  • s.o.

§ 3 Gemeinnützigkeit

2. Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

  • Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung.

§ 5 Verpflichtungen und Aufgaben der Stadt Aschaffenburg

1. Die Stadt Aschaffenburg verpflichtet sich, in der sogenannten Löwen-Apotheke das Christian-Schad-Museum einzurichten,  und das Gebäude auf ihre Kosten so umzubauen, dass es für die museale Präsentation und Begegnung mit dem Oeuvre Christian Schads geeignet ist. Auf diese Weise stehen in der Löwenapotheke ca. 330 m² Ausstellungsfläche dauerhaft für die Präsentation des Oeuvres Christian Schads zur Verfügung.

  • Neuer Museumsstandort

2. Die Stadt Aschaffenburg legt dem Beirat jeweils zum 3130.12 06. eines jeden Jahres des Folgejahres einen Bericht vor, der auf der Grundlage eines testierten Vermögensnachweises die Vermögenslage sowie die Mittelverwendung erläutert….

  • Die Fristverlängerung ist sinnvoll, weil zum 31.12. noch keine Jahresrechnung vorliegt.

§ 9 Auflösung der Stiftung

Ist die Erfüllung des Stiftungszwecks dauernd unmöglich geworden, so hat der Beirat die Auflösung der Stiftung zu beschließen. In diesem Falle fällt das Stiftungsvermögen an die Stadt Aschaffenburg mit der Auflage, es zur Erfüllung der Stiftungszwecke oder einem dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommenden Zweck zu verwenden.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Aschaffenburg zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Stiftungszwecks.

  • Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung



Nach Beschlussfassung des Stadtrats ist die Satzung der Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen. Der vorliegende Änderungsentwurf wurde vorab der Kommunalaufsicht zur Kenntnis gegeben. Es wurden seitens der Regierung keine Einwände geltend gemacht.


Anlage: Entwurf der Neufassung der Satzung der Christian-Schad-Stiftung

.Beschluss:

I. Der Stadtrat erklärt sich mit den vom Beirat der Christian-Schad-Stiftung in der Sitzung am 04.10.2017 vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der Christian-Schad-Stiftung (Anlage 6) einverstanden. Der Satzung in Anlage 6 wird zugestimmt.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2018 15:52 Uhr