Änderungen der Satzung der „Gunter Ullrich Stiftung“


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.12.2017 ö Beschließend 13pl/15/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Beschluss vom 07.04.2014 wurde der Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“ durch den Stadtrat zugestimmt.

Im Rahmen des Prüfberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 bis 2015 wurde bezüglich der „Gunter Ullrich Stiftung“ unter TZ 70 folgende Feststellung getroffen:

„Nach § 4 Abs.1 der Stiftungssatzung wurde die Stiftung neben dem Geldvermögen mit insgesamt 552 graphischen werken, darunter 175 „Holzschnitte“ ausgestattet. Tatsächlich ergeben sich nach den Anlagen, die wesentlicher Bestandteil der Satzung sind, bei den „Hochdrucken“ (Seite 1-18 aber nicht 175, sondern nur 174 graphische Werke.“

Es wurde empfohlen, die Differenz aufzuklären und ggfls. die Stiftungssatzung bei nächster Gelegenheit anzupassen. Die Verwaltung greift diese Empfehlung auf und korrigiert die Zahlen in der Satzung entsprechend.

Gleichzeitig wird noch eine redaktionelle Änderung in § 8 Abs.1 vorgeschlagen.

II.
Die Satzung der „Gunter Ullrich Stiftung“ wird wie folgt geändert:

  1. § 4 wird wie folgt neu gefasst:

㤠4
Stiftungsvermögen

  1. Die Gunter Ullrich Stiftung wurde mit folgendem Anfangsvermögen ausgestattet:
  • dem in der Anlage (die wesentlicher Bestandteil dieser Satzung ist) aufgeführten Bestand von 551 graphischen Werken (174 Holzschnitte, 287 Tiefdrucke und 90 sogenannte „Stuhlbilder“ überwiegend Linolschnitte ).
  • Geldvermögen in Höhe von 50.000,-- Euro“
  1. § 8 wird wie folgt neu gefasst:


㤠8
Aufgaben, Beschlussfassung

  1. Der Beirat überwacht die treuhänderische Verwaltungstätigkeit der Stadt Aschaffenburg und nimmt den jährlichen Geschäftsbericht einschließlich einer Jahresplanung für das kommende Jahr entgegen.“


3. Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben bestehen.

.Beschluss:

I. Den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungsänderungen der „Gunter Ullrich Stiftung“ (Anlage 7) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2018 15:52 Uhr