Gemeindliches Einvernehmen im Rahmen eines bauaufsichtlichen Zustimmungsverfahrens der Regierung von Unterfranken für den Neubau eines Laborgebäudes (WIMAT) und den Neubau eines Gebäudes für den Technischen Dienst und das Rechenzentrum (TD/RZ) der Hochschule Aschaffenburg auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg BV-Nr. 20170291


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.12.2017 ö Beschließend 6uvs/11/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg beabsichtigt den Neubau eines Laborgebäudes für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Materialtechnologie (WIMAT) und den Neubau eines Gebäudes für den Technischen Dienst und das Rechenzentrum (TD/RZ) der Hochschule Aschaffenburg auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Flachstraße/Bessenbacher Weg in 63739 Aschaffenburg.

Es handelt sich hier um ein Bauvorhaben des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg. Hierfür ist keine bauaufsichtliche Genehmigung der Stadt Aschaffenburg erforderlich, vielmehr ist für das Bauvorhaben eine Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken zu erteilen (sog. Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO). Im Rahmen dieses Zustimmungsverfahrens ist das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Aschaffenburg, gem. § 36 BauGB einzuholen. Zu diesem Zweck wurde die Stadt Aschaffenburg am 14.11.2017 beteiligt. Über das gemeindliche Einvernehmen ist von der Stadt Aschaffenburg innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden, andernfalls gilt dieses Einvernehmen – im Rahmen einer gesetzlichen Fiktion – als erteilt.

Die Gesamtmaßnahme gliedert sich wie folgt auf:

Abbruch G11:                Rückbau eingeschossiges Gebäude 11 an der Flachstraße
Neubau G48:                Neubau Technischer Dienst und Rechenzentrum (TDRZ)
Neubau G49:                Neubau Laborgebäude (WIMAT)
Neubau G51:                Neubau Wirtschaftshof

Während der Maßnahmen werden Modulbauten als Ersatz für Gebäude 11, sowie 62
Stellplätze für die Zeit der Bauausführung errichtet. Diese werden nach Abschluss der
Baumaßnahme wieder zurückgebaut.

Der Neubau des TD/RZ ist parallel zur Flachstraße ausgerichtet und hat zum Ziel, den
Eingang zum Campus neu zu formulieren. Mit diesem Neubau erhält der Campus eine klare Adresse und bildet mit dem WIMAT einen neuen Schwerpunkt auf dem Hochschulcampus. Das derzeit an der Flachstraße stehende eingeschossige Gebäude 11 wird abgebrochen. Der Motorenprüfstand und die Fertigteilgaragen, die ebenfalls an der Flachstraße stehen, werden gemäß Lageplan versetzt.

Neben den beiden Neubauten WIMAT und TD/RZ wird auf dem nordwestlichen Grundstück neben der Zufahrt Bessenbacher Weg ein neuer eingeschossiger Wirtschaftshof errichtet. In diesem Bereich sind außerdem ca. 60 Pkw-Stellplätze positioniert. Weitere baurechtlich erforderliche Stellplätze werden im Parkhaus-Neubau untergebracht. Die Fertigstellung des Parkhauses ist für März 2019 geplant. Geforderte Fahrradstellplätze werden über die zur Verfügung stehenden Campusflächen angemessen verteilt.

Gebäude 48 (TD/RZ - Neubau Rechenzentrum/Technische Dienste)

Der Neubau TD/RZ umfasst 4 Obergeschosse und einen Keller. Das im Grundriss rechteckige Gebäude ist ca. 55 m lang und hat eine Breite von ca. 22 m. Die Geschosshöhen betragen im EG 4,0 m und im 1. bis 3. OG jeweils 3,0 m. Der technische Dienst ist derzeit auf drei Gebäude verteilt. Mit dem Neubau sollen die bislang verteilt angeordneten Diensteinheiten baulich-räumlich zusammengefasst werden. Er ist für die Betreuung der technischen Infrastruktur der Hochschule zuständig.

Die innere Struktur des Gebäudes besteht aus einem einfach strukturierten 3-Bund. Das zum Campus orientierte Foyer erstreckt sich räumlich über vier Geschosse und ist der zentrale kommunikative Ort.

Zur angrenzenden Flachstraße sind die Bürobereiche orientiert, während die Seminarbereiche, Sprachlabore und PC Pools zum Campus ausgerichtet sind. Die notwendigen Treppenhäuser, Erschließungsschächte und Sanitärbereiche sind in der Kernzone angeordnet. Auf dem Dach sind die raumlufttechnischen Anlagen und die Photovoltaik-Anlage platziert. Die dadurch entstehenden Dachzentralen erhalten eine leichte, seitliche Umschließung ohne Dach.

Gebäude 49 (WIMAT – Gebäude für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Materialtechnologie)

Die klare Gebäudeform des WIMAT markiert den südöstlichen Abschluss der Ringbebauung und bildet die östliche Platzkante.
Der Neubau WIMAT umfasst 3 Obergeschosse und einen Teilkeller. Das im Grundriss rechteckige Gebäude ist ca. 55 m lang und hat eine Breite von ca. 30 m. Die Geschosshöhen EG – 2. OG betragen jeweils 4,2 m. Um im 2. OG eine ausreichende Raumhöhe für den großen Hörsaal mit ansteigendem Gestühl zu gewährleisten, wird hier die Dachdecke um ca. 1 m über die übrige Dachfläche angehoben.

Die innere Struktur des Gebäudes besteht aus einem einfach strukturierten 3-Bund. Das zum Campus orientierte Foyer erstreckt sich räumlich über drei Geschosse und bildet analog zum TD/RZ einen zentralen kommunikativen Ort. Folgerichtig sind dem Foyer und der zentralen Halle die Hörsäle und die studentischen Gruppen-Arbeitsplätze zugeordnet. Den Rücken zum Bessenbacher Weg bildet die Laborlandschaft. Im Erdgeschoss sind die Labore mit sehr hohen Nutzlasten platziert. Im 1. und 2. Obergeschoss sind in die Raumspange die Hörsäle (1./2. OG) integriert und die Praktikumsbereiche im 2. OG. Zur Campusseite sind in den Obergeschossen die Mitarbeiter- und Professorenbüros sowie Teeküchen und kleine Besprechungsräume angeordnet. Die notwendigen Treppenhäuser, Erschließungsschächte und Sanitärbereiche sind in der Kernzone angeordnet. Auf der Dachfläche sind die raumlufttechnischen Anlagen platziert. Diese erhalten eine seitliche Umschließung ohne Dach.

Fassadenkonzept WIMAT und TD/RZ

Das Erscheinungsbild der Fassaden spiegelt die Gestaltungselemente der historischen Bestandsgebäude wieder und interpretiert diese neu. Die Hauptgestaltungsmerkmale der Bestandsfassaden sind im Wesentlichen eine horizontale geschossweise Gliederung/Unterteilung der Ziegelfassaden mittels „Zierfries“, eine vertikale Wandgliederung mittels Ausbildung von Lisenen sowie die Verwendung stehender Fensterformate.

Die horizontale Unterteilung der Fassade wird mittels eine umlaufenden schmalen Stahlbeton-Fertigteilbands in die aktuelle Fassade übertragen. Dazwischen wird ein geschosshohes Band aus alternierend angeordneten geschlossenen Wandteilen aus Verblendmauerwerk und aus leicht zurückgesetzten Fensterelementen aufgespannt. Dies ermöglicht die vielen unterschiedlichen Nutzungen und Raumgrößen zu einem abwechslungsreichen Fassadenbild zusammenzufassen. Die alternierenden Wandflächen und Fensterformate lassen je nach Blickwinkel die Gebäude offener und geschlossen erscheinen. Sie erzeugen ein spannungsvolles Spiel an der Fassade. Die Fassade wirkt von weitem geschlossener und je näher der Besucher den Gebäuden kommt, desto mehr öffnet sich die Fassade. Die Eingangs- und Foyerbereiche sowie der anschließenden studentischen Arbeitsbereiche sind raumhoch verglast und öffnen sich großzügig zum Campus.

Gebäude 51 (Wirtschaftshof)

Der Wirtschaftshof dient der Lagerung von Materialien und Gerätschaften, sowie der Entsorgung des Müllaufkommens der Hochschule. Der Wirtschaftshof wird als separates, eingeschossiges Gebäude neben dem Gebäude 41 vorgesehen. Etwa ¾ der erforderlichen Grundrissfläche (Lagerbereiche) ist allseitig umschlossen und überdacht vorgesehen. Die Abmessung betragen ca. 16,25 m x 17,25 m mit einer Höhe von ca. 3,5 m. Der Aufstellbereich für die Abfall-Container erhält eine vertikale Einhausung. In der Einhausung sind große Tore vorgesehen, um den An-/Abtransport sicherzustellen. Als Tragstruktur ist eine Stahlkonstruktion mit Trapezdeckung vorgesehen.

Die Nachbarn wurden lt. Regierung von Unterfranken beteiligt.

Das Erweiterungsgelände der Hochschule Aschaffenburg liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes („Bessenbacher Weg/Kochstraße“, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg 3/25 vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 08.12.1998). Als Art der baulichen Nutzung ist für das Grundstück der Hochschule ein „Sondergebiet Fachhochschule“ festgesetzt. Entlang der Flachstraße wurde eine Baulinie auf der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gehweg festgesetzt. Hier ist eine maximale Traufhöhe von 14,50 m vorgegeben.

Das Gesamtbauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt ab:

Gebäude 48 (RZ/TD – Neubau Rechenzentrum/Technische Dienste)

  • Überschreitung der Baulinie um 1,3 m auf einer Länge von 55,3 m (ca. 71,8 m²).

  • Überschreitung der maximalen Traufhöhe
    • im Bereich des großen Dachausstieges im Umfang von ca. 6 m x 2,3 m (ca. 14 m²) um ca. 2,8 m und
    • im Bereich der großen Technikumhausung im Umfang von ca. 12 m x 22,5 m (ca. 270 m²) um ca. 3,5 m.

Gebäude 49 (WIMAT – Gebäude für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Materialtechnologie)

  • Überschreitung der Baugrenze entlang des Bessenbacher Weges im Mittel um ca. 2,2 m auf einer Länge von ca. 55,3 m (ca. 125 m²) über drei Geschosse. Davon entfallen
    • auf eine ca. 2,2 m breite und ca. 19 m lange Fläche, welche als Verkehrsfläche festgesetzt ist (ca. 43 m²),
    • auf eine ca. 2,2 m breite und ca. 36 m lange Fläche, welche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt ist (ca. 82 m²).

  • Überschreitung der überbaubaren Flächen im Bereich der inneren Baugrenzen um ca. 6,5 m auf einer Länge von ca. 15,8 m über drei Geschosse.

  • Überschreitung der maximalen Traufhöhe im Bereich des innenliegenden Baufensters von 7,0 m um 5,6 m auf einer ca. 6,5 m breiten und 17,5 m langen Fläche (ca. 113 m²).

  • Die ca. 3,8 m hohe südöstliche Technikumhausung des Dachgeschosses überschreitet mit ca. 234,5 m² Grundfläche (ca. 14,3 m x 16,4 m) die Traufhöhe um ca. 3,8 m.

  • Die nordwestliche Technikumhausung des Dachgeschosses (ca. 15,3 m x 14,6 m) ist mit ca. 3,8 m Höhe ein 223,4 m² großes Vollgeschoss, dass die hier festgesetzte maximale Zahl von drei Vollgeschossen überschreitet.

Befreiungen für das Gebäude 48 (RZ/TD – Neubau Rechenzentrum/Technische Dienste):

Die Befreiungen von der Überschreitung der Baulinie und der maximalen Traufhöhe für das Gebäude 48 (RZ/TD) können gewährt werden. Die Baulinie wird im innenliegenden Bereich nur geringfügig um ca. 1,3 m überschritten. Darüber hinaus kragen die Obergeschosse in diesem Bereich aus. Im Bereich des Erdgeschosses reduziert sich die Überschreitung von ca. 71,8 m² auf ca. 40 m². Die Überschreitungen der maximalen Traufhöhe im Bereich des großen Dachausstieges und der großen Technikumhausung können ebenfalls im Rahmen einer Befreiung zugelassen werden. Der Bebauungsplan sieht lediglich eine Traufhöhe, jedoch keine besondere Dachform vor. Insofern wäre auch ein geneigtes Dach zulässig. Die geplanten Aufbauten halten sich innerhalb der Hülle eines solchen fiktiven Dachgeschosses. Nachbarliche Belange werden durch die Befreiungen nicht berührt. Gleiches gilt für die Grundzüge der Planung.

Befreiungen für das Gebäude 49 (WIMAT – Gebäude für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Materialtechnologie):

Für das Gebäude 49 können ebenfalls Befreiungen von der Überschreitung der Baugrenze, der überbaubaren Flächen und der Anzahl der Vollgeschosse (für die Technikumhausung) gewährt werden. Der Umfang ist vertretbar. Abstandsflächen oder sonstige Interessen der Nachbarn werden nicht berührt.

Auch die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe im Bereich der südöstlichen Technikumhausung kann im Wege der Befreiung zugelassen werden. Der Bebauungsplan sieht auch hier eine Traufhöhe, jedoch keine besondere Dachform vor. Die geplanten Aufbauten halten sich innerhalb der Hülle eines solchen fiktiven Dachgeschosses. Nachbarliche Belange werden durch die Befreiungen nicht berührt. Gleiches gilt für die Grundzüge der Planung.

Das Gebäude des Motorenprüfstandes überschreitet die überbaubaren Flächen um 0,85 m auf einer Länge von ca. 9 m (7,65 m²).

Das Gebäude 51 (Wirtschaftshof) überschreitet die überbaubaren Flächen um ca. 6 m auf einer Länge von ca. 29 m (ca. 175 m²).

Im Bebauungsplan Nr. 3/25 ist im Bereich der Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße der Rückbau von ca. 390 m² öffentlicher Straßenflächen und die Nutzung dieser Flächen zu ca. 300 m² für die Zwecke der Hochschule Aschaffenburg und zu ca. 90 m² als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Wegen der Inanspruchnahme dieser Teilfläche wurde bereits mit Stadtratsbeschluss vom 18.07.2016 (TOP 12) entschieden. Die hier getroffenen Feststellungen sind zu beachten.

Durch die benötigten Befreiungen werden weder öffentliche Belange berührt noch nachbarliche Interessen beeinträchtigt. Dem Bauvorhaben kann daher unter folgenden Bedingungen zugestimmt werden:

  • Die notwendigen Interimsgebäude und –parkplätze sollen nur befristet bis zur Fertigstellung der beantragten Gebäude bzw. zur Fertigstellung des geplanten Parkhauses genehmigt werden.

  • Eine Entwässerungsgenehmigung ist im Rahmen der Ausführungsplanung, spätestens bis zum Beginn der Bauarbeiten einzuholen.

Die notwendigen PKW-Stellplätze werden im geplanten Parkhaus der Fachhochschule auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Flachstraße xx in 63739 Aschaffenburg nachgewiesen. Hier ist die Errichtung von 664 PKW-Stellplätzen geplant. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 19.07.2017 bereits vorgestellt, die Baugenehmigung von der Regierung von Unterfranken, ebenfalls im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens erteilt.

Es ist geplant mit der Baumaßnahme im Juli 2018 zu beginnen und bis August 2021 fertigzustellen. Vorab soll ab Mai 2018 mit dem Abbruch und dem Herrichten des Baugeländes begonnen werden.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und Zustimmung unter Beachtung auf Auflagen und Befreiungen sowie der Stellungnahmen der Fachdienststellen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Auflagen, Befreiungen, Bedingungen:

1. Für das Gebäude 48 (TD/RZ) werden Befreiungen gewährt:

    1. von der Überschreitung der Baulinie im innenliegenden Grundstücksbereich im Umfang von ca. 71,8 m²
    2. von der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe durch einen Dachausstieg und eine Technikumhausung im Umfang von ca. 284 m²

2. Für das Gebäude 49 (WIMAT) werden Befreiungen gewährt:
    1. von der Überschreitung der Baugrenze entlang des Bessenbacher Weges im Umfang von ca. 124 m²
    2. von der Überschreitung der inneren Baugrenze im Umfang von ca. 103 m²
    3. von der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe im innenliegenden Baufenster im Umfang von ca. 113 m²
    4. von der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe für die südöstliche Technikumhausungen im Umfang von ca. 234,5 m²
    5. von der Überschreitung der Zahl der festgesetzten Vollgeschosse (III) durch die nordwestliche Technikumhausung im Umfang von ca. 223,4 m²

3. Für das Gebäude des Motorenprüfstandes wird eine Befreiung von der Überschreitung der überbaubaren Flächen im Umfang von ca. 7,65 m² gewährt.

4. Für das Gebäude 51 (Wirtschaftshof) wird eine Befreiung von der Überschreitung der überbaubaren Flächen im Umfang von ca. 175 m² gewährt.

5. Die notwendigen Interimsgebäude und –parkplätze sollen nur befristet bis zur Fertigstellung der beantragten Gebäude bzw. zur Fertigstellung des geplanten Parkhauses genehmigt werden.

6. Wegen der Inanspruchnahme einer Teilfläche der städtischen öffentlichen Verkehrs- und Grünfläche im Bereich der Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße ist der Stadtratsbeschluss vom 18.07.2016 zu beachten.

7. Eine Entwässerungsgenehmigung ist im Rahmen der Ausführungsplanung, spätestens bis zum Beginn der Bauarbeiten einzuholen.



II. Angaben zu den Kosten:
               
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.04.2018 14:24 Uhr