Sofortmaßnahmen Radverkehr Würzburger Straße; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.02.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 8pvs/8/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadtauswärts

Bauliche Sicherung des Geh- und Radweges von der Ringstraße bis zum Beginn des Schutzstreifens auf der Fahrbahn

Problemlage
Unter der Prämisse einer möglichst effektiven Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Hauptausfahrtstraße Würzburger Straße gibt es ab der Ringstraße stadtauswärts einen getrennten Geh- und Radweg für ca. 80m. Mit jeweils knapp 1,5m für jeden Wegeanteil sind die Mindestwerte für Fuß- und Radverkehr nur über die Einstufung als kurzzeitige Engstelle erfüllt. Auf diesen 80m gibt es mehrere Ladengeschäfte sowie eine Bushaltestelle. In diesem gesamten Bereich wird der Geh- und Radweg im Regelfall von Kraftfahrzeugen beparkt. Durch halbseitiges oder vollständiges Parken auf dem Geh- und Radweg wird der Radverkehr auf den Fußgängerbereich oder auf die Fahrbahn verdrängt. Es entstehen Gefährdungen für alle Verkehrsteilnehmer und häufige Streitigkeiten zwischen Bürgern. Es sind zahlreiche Beschwerden und Hinweise eingangen.
Verbesserungsvorschlag
Da eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleistet werden kann, ist eine bauliche Sicherung zur Nutzbarkeit des Seitenbereichs für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich. Die gegebenen Minimalbreiten müssen zumindest dauerhaft zur Verfügung stehen, selbst wenn sie durch den Einbau der Sicherungsmaßnahmen noch weiter verschmälert werden. Analog zur unteren Würzburger Straße sollen die gleichen Einbauten erfolgen und verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf den Seitenbereich auffahren und andere Verkehrsteilnehmer behindern können.

Die baulichen Sicherungsmaßnahmen wurden im Arbeitskreis Verkehr besprochen und im Rahmen eines Ortstermins am 21.07.2017 zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei konkretisiert und weiterentwickelt. Zum 30.08.2017 hatte die Verwaltung alle anliegenden Geschäftsbetreiber eingeladen, um die Notwendigkeit der Maßnahme vor Ort darzustellen und zu erörtern.

Das Fehlen von Parkplätzen in diesem Bereich wurde von den Geschäftsbetreibern thematisiert. Im Bestand sind ab dem Autohaus Schmitt 10 markierte Parkplätze vorhanden, das Parken ist mit Parkscheibe für 2 Std. frei, werktags von 8-20 Uhr. Die Geschäftsbetreiber haben die Idee einer Liefer- und Abholzone analog zur unteren Würzburger Straße (Kreisverkehr vor der Apotheke) aufgegriffen und wünschen, dass möglichst viele dieser 10 Parkplätze als Liefer- und Abholzone ausgewiesen werden. Entweder mit eingeschränkten Halteverbot oder einem verkürzten Parkscheiben-Parken. Angepasst an die Öffnungszeiten der Bäckerei Wissel (06:15 – 18:30 Uhr) ergab sich zudem der Wunsch, die zeitliche Regelung zudem möglichst früh beginnen zu lassen.

Diesen Interessen der Geschäftstreibenden stehen aber die Einschränkungen der Anwohner gegenüber, denn eine große Liefer- und Abholzone schränkt deren Parkmöglichkeiten ein. Der frühe Beginn ist ebenfalls problematisch für Anwohner. Eine Abwägung der nachvollziehbaren Interessen der Geschäftsbetreiber, der Anwohner und der passierenden Radfahrer und Fußgänger ist erforderlich. Diese muss zu Gunsten der Verkehrssicherheit gemacht werden, was eine eindeutige Regelung und eine relativ große Liefer- und Abholzone erforderlich macht.

Der Kompromissvorschlag der Verwaltung sieht deshalb vor, die untersten 4 Parkplätze direkt vor dem Autohaus Schmitt zu einer Liefer- und Abholzone umzuwandeln, die werktags von 6:30 - 18 Uhr gilt.


II Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadteinwärts

Prüfung Radverkehrsführung mit Kombistreifen vor dem Knoten Ringstraße
Freigabe Gehweg für den Radverkehr

Problemlage
Unter der Prämisse der Leistungsoptimierung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Würzburger Straße gibt es stadteinwärts keine Radverkehrsanlage. Der Seitenbereich ist ab der Flachstraße stadteinwärts lediglich 2,1m bis 2,5m breit. Eine Benutzungspflicht oder eine Trennung von Rad- und Gehweganteil sind nicht möglich. Zwangsläufig muss straßenverkehrsrechtlich der Radverkehr ausschließlich auf der Fahrbahn stattfinden. Durch die Fahrstreifenaufteilung in der Zufahrt zum Ring führt dies dazu, dass der Radverkehr mit dem Ziel Innenstadt formal in der Mitte fahren muss. Dies ist mit hohen Gefahren verbunden und führt zu Behinderungen des Kraftfahrzeugverkehrs. Zudem kann der Ringradweg legal nicht erreicht werden. Aus all diesen Gründen verhält sich wegen des hohen Kfz-Aufkommens in der Praxis nur eine Minderheit regelkonform.

Verbesserungsvorschlag Kombistreifen
Die Verwaltung hat sich intensiv mit der neuen Radverkehrsführung eines „Kombistreifens“ beschäftigt und auf die vorliegende Situation in der Würzburger Straße übertragen.

Durch die Markierung eines Fahrrad-Piktogramms mit Geradeaus-Pfeil kann in der Rechtsabbiegespur (Kombistreifen) die Verkehrssicherheit und auch die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung maßgeblich erhöht werden. Die Teilgruppe der Radfahrer mit dem Fahrziel Innenstadt können dann auf der Fahrbahn am rechten Fahrbahnrand bleiben, um dennoch geradeaus zu fahren. Dies nutzen bereits heute ortskundige Alltagsradfahrer. Eine ähnliche Situation findet sich in Aschaffenburg in der Weißenburger Straße stadtauswärts, wo vor der Duccastraße der Radverkehr auf der Fahrbahn im Rechtsabbiegestreifen stattfindet, um dann aber nicht nach rechts in die Duccastraße abzubiegen, sondern weiter geradeaus auf einer Radverkehrsanlage zu fahren.

Bei der Umsetzung in der Würzburger Straße soll stadteinwärts eine Plantafel auf diese neue Fahrmöglichkeit für den Radverkehr hinweisen und alle Verkehrsteilnehmer informieren. Es folgen die Piktogramm-Markierungen jeweils vor den Rechtsabbiege-Pfeilen des Kfz-Verkehrs. Ein kurzer Radfahrstreifen über dem Ring entsteht durch die Ummarkierung einer bestehenden Sperrfläche und leitet den Radverkehr weiter geradeaus zur Furt über den Wittelsbacher Ring.

Zusätzlich soll ab der Flachstraße der Gehweg für Radfahrer freigegeben werden. Damit wird ein legaler Anschluss an den Ringradweg hergestellt. So kann sich dann der langsame und sicherheitsbedürftige Anteil am Radverkehr legal im Seitenbereich bewegen. Die Beschilderung als Gehweg bringt Klarheit, dass der Fußverkehr die vorherrschende Verkehrsart im Seitenbereich ist. Die Freigabe für Radverkehr erlaubt aber bei angepasster Geschwindigkeit eine Mitbenutzung.

Beispiele und Empfehlungen
Diese Art der Radverkehrsführungen ist wie einst die Freigabe von Einbahnstraßen noch nicht als Standardfall in der STVO vorgesehen. Sie bringt aber bei hochbelasteten Knoten mit breiter Aufteilung einzelner Richtungsfahrstreifen die genannten Sicherheitsvorteile. Der Kombistreifen wird bereits in größeren Städten (Frankfurt / Leipzig / Heidelberg) mit Erfolg angewendet. Es sind dort keine Erhöhung der Unfallzahlen festzustellen. Die Stadt Mainz hat ihrerseits mit einer „Piktogrammkette“ den Deutschen Fahrradpreis 2017 gewonnen (http://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/preistraeger/fachpreis.html). Auch die AGFK-Bayern nennt diese Kombistreifen als Umsetzungsmöglichkeit für mehr Sicherheit im Radverkehr (http://www.agfk-bayern.de/kombistreifen-fur-rechtsabbiegende-kfz-und-geradeausfahrende-radfahrer).

Die Anpassung dieser Führungsform an die Gegebenheiten in der Würzburger Straße wurde gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Tiefbauamt in mehreren Besprechungen und Ortsterminen erarbeitet und weiterentwickelt. Anfängliche Bedenken, dass innerhalb des Rechtsabbiegestreifens ein Überholen und Schneiden des Radverkehrs stattfinden könnte, wären aufgrund des schmalen Abbiegestreifens, der relativ hohen Geschwindigkeit des Radverkehrs auf der Fahrbahn sowie der relativ geringen Geschwindigkeit des abbiegenden Kfz-Verkehrs nicht zu erwarten.

Im Ergebnis wäre die vorliegende Planung unter den gegebenen räumlichen Voraussetzungen und der Beibehaltung der aktuellen Fahrstreifenaufteilung die bestmögliche Lösung, um allen Radfahrergruppen ein besseres Angebot zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen
Die Polizei kann das Projekt wegen der fehlenden Verankerung in der StVO und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit im Schadensfall nicht unterstützen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, zunächst lediglich den Gehweg ab der Flachstraße stadteinwärts für den Radverkehr freizugeben.

Die Verwaltung nimmt die vorliegende Planung und die positiven Erfahrungen aus anderen Städten zum Anlass, über die AGFK-Bayern und die Oberste Baubehörde für die Schaffung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Grundlagen zu werben.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sofortmaßnahmen Radverkehr

I        Bauliche Sicherung Geh- und Radweg stadtauswärts
II        Freigabe Gehweg für Radverkehr stadteinwärts

an der Würzburger Straße im Bereich Hochschule zeitnah umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.01.2018 09:15 Uhr