Zufahrt zum Landschaftspark Schönbusch -Straßenbenennung nach Emanuel Joseph von Herigoyen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2018 ö Beschließend 9pl/1/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vom Verein Aschaffenburger Altstadtfreunde e.V. wurde der Antrag gestellt, den Theaterplatz in Aschaffenburg nach Emanuel Joseph von Herigoyen umzubenennen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Kultur- und Schulsenates vom 05.07.2017 im Stadtrat behandelt und dort auf Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, da seit vielen Jahren die Bezeichnung „Theaterplatz“ für die neu gestaltete Fläche zwischen Stadttheater, Schloßgasse, Dalbergstraße (Rathaus) und der Anwesen Dalbergstraße 18 - 20 allgemein bekannt ist. Bereits vor der Neugestaltung dieser Fläche war der Name Theaterplatz bei den Bürgern für diesen Bereich allgemein gebräuchlich. Für Einheimische oder Besucher der Stadt ist zudem die räumliche Nähe des Theaterplatzes mit dem Stadttheater klar und eindeutig nachvollziehbar. Ohne große Erläuterungen können daher Wegbeschreibungen erfolgen und Treffpunkte mit Bezug zum Theaterplatz ausgemacht werden. Für die Tiefgarage wurde eben aus diesem Grund auch die Bezeichnung „Tiefgarage Theaterplatz“ gewählt.

Es ist jedoch zutreffend, dass Emanuel Joseph von Herigoyen in Aschaffenburg zahlreiche Bau-werke geplant und verwirklicht hat, wobei es in der Oberstadt leider keinen erlebbaren Bezug zu einem Gebäude gibt. Anders sieht es im Bereich des Landschaftsgartens Schönbusch aus. Hier hat der auch für Aschaffenburg so bedeutende Baumeister zahlreiche Werke geschaffen.

Gemäß Beschluss des Kultur- und Schulsenates (SPNr. KSS/2/2/17) ist die Verwaltung beauftragt worden, mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) Kontakt aufzunehmen zur Umbenennung der Zufahrt Schönbusch.
Mit Schreiben vom 26.07.2017 erfolgte vom Tiefbauamt eine entsprechende Anfrage. Gleichzeitig wurde der BSV der Alternativvorschlag aus den Reihen des Stadtrates mitgeteilt, den Platz vor dem Kornhäuschen („Kastanienwäldchen“) nach Herigoyen zu benennen. Dieser Bereich befindet sich ebenfalls im Eigentum des Freistaates Bayern.

In ihrem Antwortschreiben vom 16.08.2017 teilte die BSV mit, dass sie dem Vorschlag auf Benennung der Zufahrt nach Herigoyen zustimmt. Sie wünscht allerdings keine Beschilderung vorzunehmen. Falls doch, dann müsste diese so unauffällig wie möglich gestaltet werden in Absprache mit der örtlichen Verwaltung der BSV. Dem Alternativvorschlag steht die BSV ablehnend gegenüber.

Mit Schreiben vom 13.09.2017 haben die Altstadtfreunde einen neuen Vorschlag eingereicht. Es wird vorgeschlagen den „Oberen Hofweg“ von der Suicardusstraße bis zum Kastanienwäldchen vor dem Kornhäuschen als Herigoyen-Weg zu bezeichnen. Es wird ausgeführt, dass der „ehemalige sogenannte Hofweg“ bereits 1871 durch die Benennung „Suicardusstraße“ (nach dem Schlosserbauer Johann Schweikard von Kronberg) aufgewertet worden ist. Der von ihr abzweigende „Obere Hofweg“ eigne sich deshalb bestens für Herigoyen. Dieser Vorschlag wurde mit Schreiben vom 19.09.2017 an die BSV zur Stellungnahme weitergeleitet. Die BSV teilte der Stadtverwaltung zwischenzeitlich mit, dass keine Stellungnahme erfolgt, da der „Obere Hofweg“ im Eigentum der Stadt ist und die BSV hier nicht betroffen ist.

Die Stadtverwaltung steht diesem Vorschlag der Altstadtfreunde kritisch gegenüber, da eine historische Namensgebung aufgegeben würde und empfiehlt den „Oberen Hofweg“ nicht umzubenennen.

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, die Zufahrt zum Landschaftspark Schönbusch (nördlicher Teil) als Emanuel-Joseph-von-Herigoyen-Straße zu benennen.
Die Beschilderung (Aufstellen eines Straßennamensschildes) durch die Stadt erfolgt in Absprache mit der örtlichen Verwaltung des BSV.

Die Zufahrt zum Schönbusch ist im Jahr 2011 auf einer Länge von 150 m ab der Darmstädter Straße (Abzweigung bei Abschnitt 140 Station 2,201) als Eigentümerweg (Art.53 Ziff.3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - BayStrWG) öffentlich gewidmet worden. Träger der Baulast ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die BSV.
Nach Art. 52 BayStrWG kann die Stadt öffentlichen Straßen Namen geben.

.Beschluss:

I. Die Zufahrt zum Landschaftspark Schönbusch (nördlicher Teil) erhält die Bezeichnung Emanuel-Joseph-von-Herigoyen-Straße. Ein Straßennamensschild wird aufgestellt.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.09.2018 08:20 Uhr