An der Lache; - Radverkehrsführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 5pvs/2/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass und Aufgabenstellung
An der Einmündung Goldbacher Str./ An der Lache hat sich im Juni 2017 ein tragischer tödlicher Radverkehrsunfall ereignet. Am Einmündungsbereich endet die stadteinwärts gerichtete Radverkehrsführung. Die Stadtverwaltung nimmt den Unfall zum Anlass, die Radverkehrsführung im Einmündungsbereich zu verbessern. Die Radverkehrsführung am Knoten Schönbornstr./ Goldbacher Str. muss dabei mit die Planung einbezogen werden. Der Markt Goldbach hat die Stadt Aschaffenburg gebeten die Situation zu verbessern.
Der Verkehrsunfall ereignete sich in der Zufuhrt zum Knoten An der Lache. Ein rechtsabbiegender Sattelzug kollidierte mit einer linksabbiegenden, in Richtung Stadt fahrenden, Radfahrerin. Bei der Kollision ist die Radfahrerin unter den Sattelzug geraten, wodurch sie sich tödliche Verletzungen zuzog.

Radwegeverbindungen zwischen Aschaffenburg und Goldbach
Zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Goldbach bestehen heute 3 Routen für den Radverkehr. Diese sind die Verbindungen über den Haselmühlweg zum Dammer Weg, über die Deutsche Straße – Elsässer Straße in die Österreicher Straße in Goldbach und die Verbindung Goldbacher Straße – An der Lache mit Unterführung der Autobahn zur Südspange in Goldbach. Für den Alltagsradverkehr hat die letztgenannte eine besondere Bedeutung. Nach dem Radverkehrskonzept ist diese als Hauptverbindung 2. Ordnung klassifiziert. Die Stadtverwaltung und der Landkreis Aschaffenburg lassen zur Zeit einen geeigneten Korridor für eine Radschnellverbindung untersuchen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knoten Goldbacher Straße/An der Lache muss dabei unabhängig von den Planungsergebnissen dieser Studie gesehen werden.

Bestand
Derzeit wird der stadteinwärts fahrende Radfahrer auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Straße An der Lache im Zweirichtungsverkehr geführt. An der Fußgängerfurt verlässt der Radfahrer den Seitenbereich und fädelt sich in den Mischverkehr auf der Fahrbahn ein um den Knoten passieren zu können.
Der stadtauswärts fahrende Radfahrer wird im Seitenbereich der Goldbacher Straße auf einem benutzungspflichtigen Radweg geführt und passiert den Knotenpunktarm An der Lache mittels einer baulichen Querungshilfe gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr.
Der stadtauswärts fahrende Radfahrer entlang der Schönbornstraße gelangt über drei Fußgängerfurten auf den gemeinsamen Geh- und Radweg Richtung Goldbach. Der freie Rechtsabbieger ist mit einer Fußgängersignalanlage ausgestattet, womit Fußgänger und im Seitenbereich fahrende Radfahrer eine Freigabezeit bei Bedarf anfordern.
In der Ausfahrt An der Lache besteht ein hohes Gefahrenpotential zwischen Radfahren die sich aus dem Seitenbereich in den Mischverkehr auf der Fahrbahn einordnen und aufstellen müssen. An der Einmündung kommen häufig Radfahrer mit dem Kfz- Verkehr zum Halt. Rechtsabbieger Richtung Schönbornstraße (Autobahn) und Linkseinbiegender kreuzen ihre Fahrwege. Mit dem Gewerbegebiet besteht ein hohes LKW-Aufkommen. Es bestehen ungünstige Sichtbeziehungen zwischen dem rechts abbiegendem MIV aus der Goldbacher Straße und dem die An der Lache querenden Radverkehr. Verstärkt wird dies durch eine Werbetafel die im Sichtfeld auf den abgesetzten Geh- und Radweg steht und somit die Sicht auf ankommende querende Fußgänger und Radfahrer stark einschränkt.

Planung
Nach ausführlichen Beratungen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde soll die Verkehrssicherheit der Radfahrer an dieser Stelle deutlich verbessert werden Hierfür wurden 2 Lösungsansätze erarbeitet.
Variante 1
In Variante 1 wurde ein Zweirichtungsradweg zur Querung der Straße An der Lache mit einer Breite von 2 m geplant. Zum Passieren der Goldbacher Straße wurde eine bauliche Querungshilfe vorgesehen, um den Radfahrer auf den bestehenden stadteinwärtigen Radweg zu führen. Der Zweirichtungsradweg wird entlang der Goldbacher Straße bis auf Höhe Querungshilfe im Seitenbereich geführt.
Variante 2
In Variante 2 wird die Führung im Zweirichtungsverkehr ca. 50 m vor der Einmündung Goldbacher Straße/ An der Lache gem. Plandarstellung am Abzweig aufgehoben. Der stadteinwärts fahrende Radfahrer wird auf dem bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg geradeaus zu dem Knotenpunkt Schönbornstraße/ Goldbacher Straße geleitet und passiert die Goldbacher Straße gemeinsam mit den Fußgängern auf den bestehenden Furten. Nach Passieren der Furten wird der Radverkehr bis zum Erreichen des bestehenden baulich angelegten Radweges in der Goldbacher Straße stadteinwärts auf einem Schutzstreifen geführt. Der Schutzstreifen erhält eine regelkonforme Breite von 1,5 m.
Der stadtauswärts fahrende Radverkehr entlang der Schönbornstraße passiert die Goldbacher Straße wie bisher über die Fußgängerfurt.
Die Planung sieht die Einrichtung eines Schutzstreifens mit einer Breite von 1,5 m hinter der Bushaltestelle vor. In der Einmündung „An der Lache“ geht der Schutzstreifen in rot eingeschlämmte Radverkehrsfurten über und führt den stadtauswärts gerichteten Radverkehr auf den bestehenden Geh- und Radweg. Dieser wickelt das Radverkehrsaufkommen Richtung Goldbach im Einrichtungsbetrieb (siehe Plandarstellung) ab. Die Borde werden im Bereich der Radverkehrsanlagen vollständig abgesenkt.
Die Radwegeverbindung wird in die wegweisende Beschilderung des Radwegenetzes aufgenommen. Die Radverkehrsführung wird anhand Piktogrammen und Abbiegepfeilen auf den Radverkehrsanlagen verdeutlicht. Die Markierung für den motorisierten Individualverkehr wird gem. Plandarstellung der geänderten Radverkehrsführung angepasst. Um die Sichtbeziehungen auf Fußgänger zu verbessern, wird die Werbetafel im Seitenbereich der Einmündung versetzt. Der neue Standort der Werbetafel wird zur Zeit mit den zuständigen Dienststellen festgelegt.

Empfehlung
Die Variante 1 wird aufgrund des Konfliktpotentiales mit dem Fußgängerverkehr, Radfahrern beider Fahrtrichtungen sowie den Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern nicht empfohlen, auch wenn sie die direkte und kürzeste Verbindung für den Radverkehr darstellt.
Mit der vorgeschlagenen Radverkehrsführung in Variante 2 wird in der Zufahrt „An der Lache“ das Aufstellen neben dem motorisierten Individualverkehr sowie dem Schwerverkehr vermieden.
Die Verwaltung empfiehlt aus fachlicher Sicht die Umsetzung von Variante 2.

Grunderwerb und Kosten der Maßnahme
Grunderwerb ist nicht erforderlich. Die Kosten der Baumaßnahme betragen ca. 13 000 € und können über die HH-Stelle Radverkehr gedeckt werden. Die Maßnahme soll 2018 umgesetzt werden.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung an der Einmündung Goldbacher Straße/ An der Lache wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme (Variante 2) 2018 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2018 08:11 Uhr