Würzburger Straße; - Teilabschnitt Sandtor - Verbesserung Radverkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 6pvs/2/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkung
Die vorliegende Planung wurde am 05.10.2017 erstmals dem Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung im Fahrradforum beraten zu lassen. Dies ist am 26.01.2018 in der 6. Sitzung des Fahrradforums geschehen. Das Fahrradforum stimmt der Planung mit geringfügiger Änderung mit einer Enthaltung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Maßnahme 2018 umzusetzen.

Aufgrund der Anregung aus dem Fahrradforum wurde die Führung des Bordes im Bereich Schöntal optimiert.
Im Fahrradforum wurde über die rot eingeschlämmte „Aufstellfläche“ vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) zum Erreichen des Linksabbiegerstreifens für den Radverkehr diskutiert. Dies soll dem Radfahrer das Einordnen auf den Radfahrstreifen im Kurvenbereich erleichtern. Das Fahrradforum kann hierzu keine eindeutige Empfehlung abgeben. Aufgrund von Sicherheitsbedenken der Polizei empfiehlt die Verwaltung vor dem FGÜ keine „Aufstellfläche“ einzurichten.

2. Aufgabenstellung
Im Jahr 2015 hat der Stadtrat die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (RVK) beschlossen. Im darauffolgenden Jahr wurde im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt u. a. auf einer Verbesserung der innerstädtischen Verbindungen, insbesondere auf dem Inneren Ring. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dem Stadtratsbeschluss vom 21.04.2015 Rechnung tragen und als nächster Bauabschnitt an die umgesetzten Maßnahmen Brentano-Fahrradachse und Alexandrastraße anknüpfen. Mit der Umsetzung des ersten Teilabschnittes Alexandrastraße ist bereits ein wichtiges Signal gesetzt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes voranzubringen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen im Kurvenbereich Alexandrastraße – Untere Würzburger Straße soll nun eine wichtige Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr ausgebaut werden. Darüber hinaus sieht die Verwaltung für den Kurvenbereich Alexandrastraße – Würzburger Straße eine verbesserungswürdige Verkehrssituation für schwache Verkehrsarten (Fußgänger und Radfahrer).

3. Bestand und Planung

3.1 Bestand
Seit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes in der Alexandrastraße wird der Radverkehr regelkonform stadtauswärts auf einem Radfahrstreifen und stadteinwärts abschnittsweise auf Schutz- bzw. Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der bestehenden Querungshilfe an der Sandkirche endet der Ausbau des 1. Bauabschnittes.

Radverkehr:
Der Radverkehr wird auf Höhe Sandkirche beidseitig auf Schutzstreifen geführt. Die Dimensionierung der Schutzstreifen liegt unter dem Regelmaß (1,50 m). Auf Höhe des Treppenzuganges zum Park Schönbusch befindet sich eine weitere Querungshilfe inform eines Fußgängerüberweges (FGÜ).
Der Radverkehr wird nach der Eisdiele stadtauswärts in den Seitenraum geführt. Der bestehende Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen mit nicht regelkonformer Breite geführt und geht vor der Einmündung Sandkirche in einen Schutzstreifen über.
Seit August stehen auf der südlichen Gehwegseite im Bereich der Eisdiele (Höhe Hausnummer 6) Fahrradabstellanlagen zur Verfügung, sowie Poller und Frankfurter Hüte um den Radweg vor parkenden Kfz freizuhalten.
Die Querung der Alexandrastraße in Richtung Sandtor stellt auch für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsfunktion dar. Derzeit ist kein Angebot für Radfahrer zum Linksabbiegen eingerichtet. Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich. Nicht wenige Radfahrer fahren über die Betgasse in die Innenstadt, wodurch Konflikte mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) (Parkhauszufahrt und Kurzzeitstellplätze zur Andienung des dortigen Einzelhandels) entstehen.
Im Radverkehrskonzept (RVK) wird die Einfahrt in die Sandgasse für den links abbiegenden Radverkehr aus der Alexandrastraße bemängelt und zur Verbesserung der Abbiegesituation die Einrichtung eines Linksabbiegerstreifens für Radverkehr vorgeschlagen.

MIV:
Der MIV wird einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo-30 Regelung.

Fußgängerverkehr:
Der Fußgängerverkehr hat vergleichsweise breite Gehwegflächen. Die angebotene Querung für Fußgänger ist nicht regelkonform. Die baulich angelegte Mittelinsel entspricht nicht dem aktuellen Regelmaß der Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA). Die Fußgängerüberwege entsprechen hinsichtlich der Beleuchtung nicht den aktuell gültigen Vorgaben. Zusätzlich entspricht der FGÜ in der Würzburger Straße aufgrund der Fahrbahnbreite nicht den aktuell gültigen Vorgaben der Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ).
Ein barrierefreier Ausbau der Querungsanlagen besteht nicht.
Im angrenzenden Bereich des FGÜ wird Außengastronomie durch eine Eisdiele betrieben.

Erhebungen über den Fußgängerverkehr:
Die Verbindung zur Sandkirche und zum Park Schöntal ist eine innerstädtische Hauptverbindung für Fußgänger. Um im Planungsprozess die signifikanten Querungsbeziehungen sowie die Konfliktpotentiale zu berücksichtigen, wurden am 12.07.2017 Erhebungen durchgeführt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Querungshilfen in der Alexandrastraße und in der Verbindung zur Treppenanlage des Parkes Schöntal weiterhin zu berücksichtigen sind. Zusätzlich wurde das Erfordernis einer barrierefreien Gestaltung des Einmündungsbereiches Sandkirche deutlich. Ein barrierefreier Ausbau mit differenzierter Bordhöhe wird insbesondere auf dem höhengleichen Zugang an der Sandkirche notwendig, um mobilitätseingeschränkte Personen ohne Umwege in die Innenstadt zu führen. Darüber hinaus, liegt dieser Zugang an den Haltestellen des ÖPNV.

Probleme für den Fußgängerverkehr:
In Verbindung des Treppenzuganges zu Park Schöntal ist die Einrichtung eines regelkonformen FGÜ ohne bauliche Querungshilfe aufgrund Gesetzesvorgaben nicht möglich. Um dieser Hauptfußwegeverbindung Rechnung zu tragen, muss eine bauliche Querungshilfe eingebaut werden.
Der Sichtkontakt Fußgänger/ Fahrzeugführer ist ungünstig. Durch den Kurvenverlauf der Straße gestaltet sich vor allem stadtauswärts die Querungssituation zu Beginn der Würzburger Straße heute als unübersichtlich.




3.2. Planung
In folgenden Ausführungen werden die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben.

Radverkehr:
Die Situation für links abbiegende Radfahrer aus der Alexandrastraße birgt ein Konfliktpotential mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem Fußgängerverkehr. Dafür erhält der Radverkehr im Kurvenbereich eine eigene Verkehrsfläche inform eines Radfahrstreifens. Der linksabbiegende Radfahrstreifen wird in ganzer Länge rot eingeschlämmt und mit einer regelkonformen Breite (1,85 m) bemessen. Der Radfahrstreifen führt den abbiegenden Radfahrer StVO-konform in den verkehrsberuhigten Bereich am Sandtor. Aufgrund der Stellungnahme der Polizei im Fahrradforum wird in der vorliegenden Planung auf die Einrichtung einer rot eingeschlämmten Fläche zum Erreichen des Linksabbiegerstreifens für Radfahrer verzichtet. Vor dem FGÜ wird eine Rampe inform einer Bordabsenkung für Radverkehr eingerichtet, die dem Radfahrer ermöglicht, zur Fahrbahnquerung abzusteigen und die Alexandrastraße über den FGÜ als Fußgänger zu passieren. Der Radfahrer hat zwei Möglichkeiten von der Alexandrastraße zum Sandtor zu gelangen.
Der rechts abbiegende Radfahrer wird im Kurvenbereich auf einem Schutzstreifen (Breite 1,50 m) von der Alexandrastraße in die Würzburger Straße geführt.
Zusätzlich ist die Einrichtung von 10 Fahrradbügeln im Bereich der Sandkirche vorgesehen.

Fußgängerverkehr:
Die Planung beinhaltet zwei bauliche Querungshilfen inform von Mittelinseln. Beide Mittelinseln sollen nach den ortsüblichen Ausbaustandards und den Vorgaben der aktuellen DIN - Normen barrierefrei eingerichtet werden. Die Mittelinsel auf Höhe Sandkirche (Tiefe 2,50 m) wird mit einer Aufstellfläche von 4,50 m Breite geplant, sodass die Querungshilfe für Geh- und Sehbehinderte Personen mit differenzierter Bordhöhe ausgebildet werden kann. Die Lage des bestehenden FGÜ bleibt erhalten, wird jedoch mit einer barrierefrei ausgebauten Mittelinsel (Tiefe 2 m) unterbrochen. Punktuelle Anpassungen in der nördlichen Bordführung des Gehweges sind geringfügig erforderlich.
Die Fläche für die Außengastronomie der Eisdiele (Höhe Hausnummer 4) bleibt unberührt.

Abstimmungen:
Die Planungen wurden mit dem Tiefbauamt, dem städtischen Bauhof, der Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) abgestimmt.
Der ÖPNV wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.

Perspektiven:
Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Wertstoffcontainer durch Unterflurcontainer zu ersetzen. Die Kosten hierfür werden der Baumaßnahme nicht zugeordnet.

3.3 Grunderwerb und Kosten der Maßnahmen
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahmen liegen inkl. Deckenbau bei ca. 148.000 €, mit einem Zuschlag von 10% liegt die Kostenschätzung bei ca. 163.000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Preissteigerungen ergeben können.
Die Maßnahme wird aus der HH-Stelle Radverkehr und der HH-Stelle Unterhalt finanziert.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2018 geplant.
Der Beschlussvorlage liegen 1 Lageplan (M 1:500) mit integriertem Querschnittsplan (M 1:200) sowie 1 Bestandsplan bei.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Einmündung Alexandrastraße/ Sandtor wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausführungsplanung zu erstellen und die Maßnahme im Jahr 2018 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2018 08:11 Uhr