Gaststättengesetz; Stärkung der Gastronomie in der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2018; Antrag der GRÜNE Stadtratsfraktion vom 15.09.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 21.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 21.02.2018 ö Beschließend 6uvs/2/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 15.9.2017 stellte die GRÜNE Stadtratsfraktion folgenden Antrag:
„Den Gaststätten in Aschaffenburg mit Außengastronomie/Außenbewirtschaftung/
Freischankflächen wird von
  • Mai bis Mitte September
  • sowie freitags, samstags und an Tagen vor Feiertagen
  • sowie im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft an den jeweiligen Spieltagen
die Erlaubnis erteilt, statt bis 22.00 bzw. 23.00 Uhr bei Bedarf bis 24.00 Uhr ihre Gäste im Freien zu bewirten (Ausschankende 23.30 Uhr).
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Regelung zu entwickeln, die einerseits die Bedürfnisse der Besucher der Gaststätten berücksichtigt, aber auch die der Anwohner. Dazu kann bspw. das Verbot von Musik ab 22.00 Uhr bzw. während der Fußball-WM nach Spielende gehören. Im Herbst/Winter 2018 soll die Verwaltung einen Bericht vorlegen, inwieweit dieses Angebot genutzt wurde und funktioniert hat, in welchem Umfang es qualifizierte Beschwerden gegeben hat und ob diese Regelung beibehalten oder gar ausgebaut werden kann.“
Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Die Fußball-WM 2018 wird dazu führen, dass Teile der Gastronomie wie auch in der Vergangenheit eine Live-Übertragung im Freien anbieten wird. Gleichzeitig soll von Mai bis Mitte September (Schulbeginn) den Gastronomen erlaubt werden, freitags und samstags ihre Gäste bis 24.00 Uhr bewirten zu können. Auch wenn sich Aschaffenburg immer damit gerühmt hat, die größte oder mit die größte Gaststättendichte Bayerns zu haben, so klagen Gastronomieverbände und Gastwirte über Umsatzeinbußen gerade in den Sommermonaten, da meist ab 22.00 Uhr, spätestens aber 23.00 Uhr Gäste nicht mehr bedient werden dürfen. Städtische Veranstaltungen wie Volksfest und Stadtfest tragen zu Umsatzeinbußen hinzu. Auch hat sich das Ausgehverhalten nicht nur bei jüngeren Erwachsenen geändert: wenngleich Diskotheken um 22.00 Uhr (im Sommer z. T. 23.00 Uhr) öffnen, so ist dort vor Mitternacht kaum was los. Das führt dazu, dass viele Ausgehwillige inzwischen lieber ins nahe Hessen fahren, wo oftmals ein nahtloser Übergang vom Biergarten in einen Club/Diskothek stattfinden kann. Um die heimische Wirtschaft zu stärken, wird daher die Außenbewirtung bis 24.00 Uhr an den Wochenenden sowie an den Spieltagen der WM erlaubt. Gleichzeitig wird damit die Gastronomie anderen Verkaufsstellen gleichgestellt, die sogar bis nach Mitternacht Essen und Getränke verkaufen.
Die Stadt München hat bereits seit einigen Jahren eine Regelung, nach der Freischankflächen und straßenseitige Außengastronomie bis Mitternacht möglich ist, sofern dem baurechtliche Belange nicht entgegen stehen. Was in der „nördlichsten Stadt Italiens“ möglich ist, sollte daher auch im „bayerischen Nizza“ kein Problem darstellen.“
Dieser Antrag wurde bei der Sitzung des Runden Tisches am 13.11.2017 „Lebenswerte Innenstadt,“ an dem die Verwaltung, Mitglieder des Stadtrats, Gastwirte und Bewohner der Innenstadt teilnahmen, diskutiert. Die Anwohner haben sich generell gegen eine Verlängerung der Zeiten der Außenbewirtschaftungen ausgesprochen.
Die Regelungen bezüglich der Außengastronomie in Aschaffenburg sind wie folgt:
Derzeit ist in Aschaffenburg die Bewirtung im Außenbereich bis 22:00 Uhr gestattet und bis 23:00 Uhr geduldet, solange keine berechtigten Beschwerden eingelegt werden. Soweit immissionsschutzrechtlich unbedenklich, dürfen Außengastronomiebetriebe auch länger öffnen. Dies betrifft in der Stadt derzeit nur wenige Betriebe.

Der Kompromiss, die Außenbewirtschaftungen bis 23.00 Uhr zu dulden, wird in aller Regel von den Anwohnern mitgetragen. Darüber hinaus fehlt jedoch das Verständnis für eine weitere Ausdehnung der Bewirtungszeiten. Dies wurde vor allem in der letzten Sitzung deutlich. An dieser generellen Einigung sollte nach Ansicht der Verwaltung nicht gerüttelt werden.

Das Sachgebiet Immissionsschutz hat zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:

„Der Antrag entspricht inhaltlich in seinen wesentlichen Punkten dem Antrag der gleichen Stadtratsfraktion vom 10. Mai 2014. Die immissionsschutzrechtliche und fachliche Grundlage für die Beurteilung von Außengastronomie hat sich seitdem nicht geändert, die Stellungnahme zum damaligen Antrag gilt daher weiterhin. Zur Vollständigkeit wird jedoch nochmals ausgeführt:
Außengaststätten zählen zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, schädliche Umwelteinwirkungen sind nach dem Stand der Technik zu vermeiden. Ob durch den Lärm schädliche Umwelteinwirkungen entstehen, wird durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert. Darin gibt es gebietsabhängige Immissionsrichtwerte nach Tages- und Nachtzeit, welche durch den Anlagenbetrieb einzuhalten sind (z.B. in Mischgebieten tags 60 dB(A) und in der Nacht 45 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A)). Die Nachtzeit ist definiert als Zeit zwischen 22:00 – 06:00 Uhr.
In der Regel werden die Immissionsrichtwerte bei nahe gelegener Wohnbebauung nach 22:00 Uhr durch die Außengaststätten überschritten, Musikbeschallung ist dabei ebenfalls nicht gestattet. Außengaststätten bei denen ein Nachtbetrieb die Immissionsrichtwerte an der nächsten Wohnbebauung nicht überschreitet, werden seitens des Immissionsschutzes auch nicht eingeschränkt.
Die bisherige Aschaffenburger Regelung (Duldung des Betriebs von Außengaststätten bis 23 Uhr, solange keine berechtigten Beschwerden vorliegen), gründet u.a. auf einer Ausnahmeregelung der TA Lärm. Demnach kann im Einzelfall die Nachtzeit um maximal eine Stunde hinausgeschoben werden, eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft muss aber sichergestellt sein. Zu beachten ist hierbei, dass in der Vergangenheit bereits Beschwerden gegen einzelne Außengaststätten zu einer Rücknahme des geduldeten Betriebs bis 23:00 Uhr geführt haben.
Immissionsschutzrechtlich kann daher dem Antrag auf Verlängerung bis 24:00 Uhr nicht zugestimmt werden.
Hinsichtlich der Fußball-WM hat es in der Vergangenheit jeweils Sonderverordnungen des Bundes zum Thema Lärmschutz beim Public-Viewing gegeben. Diese ermöglichten Ausnahmen und Sonderregelungen von der oben dargestellten Grundlage und wurden auch in der Stadt Aschaffenburg genutzt. Ob für 2018 wieder eine Sonderverordnung erlassen wird, ist noch nicht bekannt. Die Spiele 2018 beginnen jedoch spätestens um 20.00 Uhr, so dass davon auszugehen ist, dass auch nach einer möglichen Verlängerung die Übertragung um 23.00 Uhr beendet sein kann. Dies würde zeitlich durch die bestehende Aschaffenburger Sonderregelungen gedeckt.“
Die Verwaltung schlägt daher die Ablehnung des Antrags aus folgenden Gründen vor:
-eine erneue Ausdehnung der Zeiten für die Außenbewirtschaftungen um eine weitere Stunde würde der TA Lärm widersprechen und eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft wäre nicht mehr gewährleistet;

-bei einer Ausdehnung wären nach den Erfahrungen der City-Streife weitere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Nachtstunden zu befürchten;
-die Anwohner hätten für eine solche Regelung kein Verständnis, es wären Beschwerden und juristische Auseinandersetzungen vorprogrammiert.

.Beschluss:

I. Der Antrag der GRÜNE Stadtratsfraktion vom 15.0 9.2017 zur Stärkung der Gastronomie in der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2018 wird abgelehnt. Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.09.2018 16:52 Uhr