I. Wortlaut des gewünschten Beschlusses und haushaltsmäßige Deckung:
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 23 S. 1, Art. 88 Abs. 5 S. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) folgende
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24.07.2017 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt gefasst:
„Aufgabe der Stadtwerke ist der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen, der Betrieb des Reisemobilstellplatzes, der Bäder und der Eissporthalle, der Betrieb des digitalen Gründerzentrums, die Aufgaben der Abfallentsorgung, Klärschlammtrocknung und –verwertung, Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Stromerzeugung und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme und der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung einschließlich der Aufgaben aus dem Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung dienen.“
In § 2 Abs. 1 wird ein neuer Satz 4 eingefügt:
„Zu den Aufgaben der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der Parkgebühren gemäß § 3 der städtischen Parkgebührenordnung soweit die Erhebung mittels mobiler Bezahlsysteme (z.B. „Handyparken“) erfolgt.“
§ 2 Abs. 1 Satz 4 und 5 werden zu Satz 5 und 6.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.