Anpassung des Lastenheftes für die Busersatzbeschaffungen ab 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werksenates, 22.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 5ws/1/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der Busersatzbeschaffung 2011 wurden die Ausstattungsmerkmale der Linienbusse festgelegt. Bezüglich der Bestuhlung im Fahrgastraum wurde beschlossen, auf eine maximale Anzahl von Fahrgastsitzplätzen abzuzielen. Aufgrund heute zur Verfügung stehender und vermehrt eingesetzter technischer Hilfsmittel für in ihrer Mobilität eingeschränkter Fahrgäste, in Form von Rollatoren und insbesondere Rollstühlen, bedarf es einer Anpassung der Flächenaufteilung zugunsten einer weiteren Aufstellfläche für Rollstühle. Eine EU-weite Neuregelung zur Beförderung von Rollstühlen begrenzt die Anzahl der gleichzeitigen Rollstuhlmitnahme auf die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Anzahl (i.d.R. ein Stellplatz). Hierdurch kam es zu einzelnen Beschwerden, weswegen das Amt für soziale Leistungen zu einer Besprechung mit dem Zentrum für Körperbehinderte eingeladen hatte (siehe Anlage).
Die Stadtwerke kommen zum Ergebnis, dass durch den Verzicht auf einige wenige Sitzplätze der Fahrgastraum nicht nur optisch deutlich aufgewertet, sondern auch eine zusätzlich gekennzeichnete und gesicherte Aufstellfläche für Rollstuhlfahrer ermöglicht werden kann.
Diese Aufstellfläche kann aber auch für Kinderwagen, Rollatoren, Gepäck, Fahrräder, oder als Stehfläche genutzt werden. Bis auf die Spitzenlastzeiten, in denen bereits heute nicht für alle Fahrgäste eine Sitzmöglichkeit gegeben ist, sind in den übrigen Zeiten dennoch ausreichend Sitzplätze vorhanden.
Die Stadtwerke schlagen daher vor, die im Werksenat am 07.04.2011 beschlossene Ausrichtung der Innenausstattung auf eine max. Anzahl von Sitzplätzen, zugunsten einer weiteren Aufstellfläche für Rollstuhlfahrer, anzupassen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zur Anpassung des Lastenheftes für die Busersatzbeschaffungen ab 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die im Rahmen der Busersatzbeschaffung 2011 im Werksenat am 07.04.2011 beschlossene Innenausstattung zugunsten einer maximal möglichen Anzahl von Fahrgastsitzplätzen wird aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse aufgegeben.
Die Stadtwerke werden beauftragt bei künftigen Ausschreibungen eine weitere Aufstellfläche für einen Rollstuhlplatz in das Lastenheft aufzunehmen (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2018 16:12 Uhr