Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates;
- Regelung zu Nachträgen von Aufträgen in eigener Zuständigkeit des Oberbürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.03.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Erweiterung von Auftragssummen, insbesondere in Vergabeangelegenheiten, bekommt der Stadtrat bei Nachträgen ab einer Gesamtsumme von 100.000,- EUR diese zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu dieser Grenze sollte die Verwaltung die Nachträge selbst beauftragen. Niedrigere Werte führen zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und verlängern Planungs- und Bauprozess zum Teil erheblich. Die Grenzwerte geben dem Stadtrat dennoch die Möglichkeit, Erweiterungen von Vergaben frühzeitig zu erfahren und Entscheidungen selbst vorzunehmen.
Anmerkung:
Nach Ergänzung der Geschäftsordnung soll dann die Regelung in Ziffer 4.6 Abs. 2 der Dienstanweisung für das Vergabe- und Beschaffungswesen der Stadt Aschaffenburg (10.6) entsprechend angepasst werden.
.Beschluss:
I. In § 10 Abs. 2 Nr. 7 der Geschäftsordnung des Stadtrates wird folgender Satz 2 neu eingefügt:
„Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um insgesamt nicht mehr als 100.000,- EUR (brutto) erhöhen und für die haushaltsplanmäßige Ausgabemittel vorhanden sind."
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2018 16:36 Uhr