Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis - Bericht über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG - Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der erneuten Beteiligung der Behörden und der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 4a Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Vorberatend 4pvs/2/4/18
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.03.2018 ö Beschließend 1pl/4/1/18

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis wird zur Kenntnis genommen.

3.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2016 über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG wird zur Kenntnis genommen.

4.        Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und Dienststellen sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken oder Hinweisen zur weiteren Planung werden auf der Grundlage der in den Berichten zu den Beschlüssen 1 bis 3 (jeweils mit Datum vom 15.01.2018) enthaltenen Beurteilungen folgende Beschlüsse gefasst:
4.1.        Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung (Bericht vom 15.01.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
4.1.1        Die mit Schreiben vom 31.08.2017 eines Landwirtes aus dem Stadtteil Damm vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt (Nr. 1 des unter Nr. 4.1 genannten Berichts).
4.1.2        Die mit Schreiben vom 18.07.2017 eines Grundeigentümers im Außenbereich der Gemarkung Leider vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt (Nr. 2 des unter Nr. 4.1 genannten Berichts).
4.1.3        Die mit Schreiben vom 13.07.2017 vorgebrachten Bedenken einer Messwerkzeugfabrik aus dem Stadtteil Damm werden berücksichtigt (Nr. 3 des unter Nr. 4.1 genannten Berichts).
4.2        Beschlüsse zur Behördenbeteiligung (Bericht vom 15.01.2018 über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis)
4.2.1        Beschlüsse zu den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägen öffentlicher Belange
4.2.1.1        Die im Schreiben der DB AG vom 06.09.2017 mit den Stellungnahmen der DB Immobilien, der DB Station & Service AG und der DB Energie GmbH enthaltenen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und zur Beachtung in die Planbegründung übernommen. Eine Änderung der Plandarstellung ist nicht veranlasst (Nr. 1.2.1 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.2        Die im Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Würzburg, vom 10.07.2017 enthaltenen Hinweise werden berücksichtigt (Nr. 1.2.2 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.3        Die im Schreiben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Aschaffenburg vom 07.07.2017 enthaltenen Anregungen (redaktionellen Hinweise) werden in Plan und Begründung beachtet (Nr. 1.2.3 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.4        Die im Schreiben des Wasserstraßen-Neubauamtes vom 25.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung berücksichtigt (Nr. 1.2.4 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.5        Die Anregungen und Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Dienststelle Augsburg - vom 17.08.2017 wurden in Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung berücksichtigt (Nr. 1.2.5 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts). Die in diesem Schreiben vorgebrachten Bedenken (s. Bericht unter 1.2.5.6) wurden nicht berücksichtigt.
4.2.1.6        Die im Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) vom 28.08.2017 enthaltenen Hinweise wurden in Plan und Begründung berücksichtigt (Nr. 1.2.6 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.7        Die in den Schreiben der Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken - vom 07.05.2013 und vom 04.07.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung im Entwurf des FNP 2030 ist nicht veranlasst oder erforderlich (Nr. 1.2.7 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.8        Die in den Schreiben der Bayernwerk AG vom 24.04.2013 und 24.08.2017 enthaltenen Hinweise werden in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt (Nr. 1.2.8 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.9        Die mit dem Schreiben des Handelsverbandes Bayern vom 29.08.2017 gegebenen Anregungen können, soweit diese nicht bereits im Entwurf des FNP 2030 berücksichtigt sind, nicht innerhalb des vorliegenden Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden (Nr. 1.2.9 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.10        Die im Schreiben der TenneT TSO GmbH vom 11.08.2017 enthaltenen Hinweise werden, soweit nicht bereits erfolgt, in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt (Nr. 1.2.10 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.11        Die mit Schreiben des Bayernhafens vom 12.07.2017 gegebenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können in vorliegendem Verfahren jedoch nicht berücksichtigt werden (Nr. 1.2.11 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.12        Die im Schreiben des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 31.07.2017 enthaltenen Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt (Nr. 1.2.12 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.13        Die im Schreiben des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg vom 01.09.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird teils entsprochen, teils nicht (Nr. 1.2.13 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.14        Die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise sowie die damit veranlassten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu Änderungen an Bauflächendarstellungen werden nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.14 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.15        Die Hinweise im Schreiben des Bergamtes Nordbayern vom 30.08.2017 werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen. Planänderungen sind nicht veranlasst (Nr. 1.2.15 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.16        Die Anregungen und Bedenken sowie die Hinweise der Regierung von Unterfranken in ihrer Eigenschaft als höhere Naturschutzbehörde vom 21.08.2017 werden zur Kenntnis genommen. Begründungsentwurf, Umweltbericht und Umweltprüfung wurden entsprechend aktualisiert und ergänzt. Anregungen im Hinblick auf Verzicht auf Bauflächenpotentiale wurden nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.16 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.17        Die Anregungen und Bedenken der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - vom 22.09.2017 werden weitgehend berücksichtigt (Nr. 1.2.17 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.18        Die Anregungen und Bedenken des Regionalen Planungsverbandes der Region 1 Bayerischer Untermain vom 09.10.2017 werden berücksichtigt (Nr. 1.2.18 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.19        Die Bedenken des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) vom 31.08.2017 werden nur insoweit berücksichtigt, als die Bauflächendarstellungen um 2,1 ha reduziert werden (Nr. 1.2.19 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.20        Die mit Schreiben vom 14.08.2017 vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Forst Aschaffenburg werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil bleiben sie unberücksichtigt (Nr. 1.2.20 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.21        Die mit Schreiben vom 30.08.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Dienststelle Landwirtschaft Aschaffenburg werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.21 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.22        Die mit Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 01.09.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.22 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.23        Die mit Schreiben vom 25.07.2017 vorgebrachten Anregungen der IHK Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen; sie können im vorliegenden FNP-Aufstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden (Nr. 1.2.23 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.24        Der im Schreiben der Energieversorgung MainSpessart GmbH vom 14.07.2017 vorgebrachten Anregung wird entsprochen (Nr. 1.2.24 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.25        Die mit Schreiben vom 01.08.2017 gegebenen Hinweise des Landratsamtes Miltenberg werden zur Kenntnis genommen, aber im Entwurf des FNP 2030 nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.25 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.26        Die mit Schreiben des Landratsamtes Aschaffenburg (LRA) vom 24.08.2017 gegebenen Hinweise werden berücksichtigt (Nr. 1.2.26 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.27        Die mit Schreiben des Marktes Großostheim vom 14.08.2017 vorgebrachten Anregungen sind berücksichtigt (Nr. 1.2.27 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.28        Die im Schreiben des Marktes Goldbach vom 16.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind jedoch nicht veranlasst (Nr. 1.2.28 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.29        Die im Schreiben des Marktes Sulzbach mit Eingangsstempel vom 10.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht erforderlich (Nr. 1.2.29 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.30        Die im Schreiben des Marktes Stockstadt am Main vom 04.10.2017 enthaltenen Anregungen werden berücksichtigt (Nr. 1.2.30 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.        Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern und Dienststellen mit Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis
4.2.2.1        Die Hinweise des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Sachgebiet Immissionsschutz und Klimaanpassung - vom 24.08.2017 werden berücksichtigt. Die darin vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden teils berücksichtigt, teils nicht berücksichtigt (Nr. 2.2.1 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.2        Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Wasserrecht- und Bodenschutzbehörde - vom 19.09.2017 gegebenen Hinweise werden wie die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise und die damit veranlassten und erfolgten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung zur Kenntnis genommen. Soweit Änderungen an Bauflächendarstellungen angeregt werden, werden diese nicht berücksichtigt (Nr. 2.2.2 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.3        Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Naturschutzbehörde - vom 30.08.2017 enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil nicht berücksichtigt (Nr. 2.2.3 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.4        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 05.09.2017 werden berücksichtigt (Nr. 2.2.4 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.5        Die Hinweise des Bauordnungsamtes der Stadt Aschaffenburg in seiner Eigenschaft als untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2017 werden berücksichtigt (Nr. 2.2.5 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3        Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern aus dem eigenen Wirkungskreis
4.2.3.1        Die Hinweise des Forstamts der Stadt Aschaffenburg vom 17.09.2017 werden berücksichtigt, seine Anregungen und Bedenken werden hintangestellt (Nr. 3.2.1 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3.2        Die im Schreiben des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Aschaffenburg vom 22.08.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden nicht berücksichtigt (Nr. 3.2.2 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3.3        Die Hinweise der Stadtwerke Aschaffenburg, Abt. Abfallentsorgung vom 11.07.2017 werden berücksichtigt (Nr. 3.2.3 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3.4        Die Hinweise des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Aschaffenburg vom 24.07.2017 werden berücksichtigt (Nr. 3.2.4 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.3        Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände (Bericht vom 15.01.2016 über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG)
4.3.1        Die im Schreiben des Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Aschaffenburg - vom 01.08.2017 enthaltenen Anregungen und Bedenken werden durch die Verkleinerung der Bauflächen Damm/Reischberg um 2,1 ha berücksichtigt und im Übrigen nicht berücksichtigt (Nr. 4.3.1 des unter Nr. 4.3 genannten Berichts).
4.3.2        Die im Schreiben des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. - Kreisgruppe Aschaffenburg - vom 04.07.2017 enthaltenen Anregungen und Bedenken werden durch die nachrichtliche Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope in die Planzeichnung berücksichtigt und im Übrigen nicht berücksichtigt (Nr. 4.3.2 des unter Nr. 4.3 genannten Berichts)

5.        Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird zugestimmt.

6.        Das Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums wird gebilligt.

7.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden durchzuführen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände erneut zu beteiligen, die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.

8.        Es wird beschlossen, dass im Rahmen der unter Nr. 7 genannten Verfahren Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten und ergänzten Teile sind aus dem unter Nr. 6 genannten Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums zu ersehen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 9

Datenstand vom 06.11.2018 08:01 Uhr