Bachgaubahn; - Pflichtenheft und Planungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 4PVS/3/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Planungs- und Verkehrssenatssitzung am 16.1.2018 wurde der Stadtrat über die gemeinsame Absicht der Gebietskörperschaften Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg informiert, eine gemeinsame Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bachgaubahn in Auftrag zu geben, die das Fahrgastpotential und die technische Realisierbarkeit gutachterlich überprüft.
Mittlerweile liegt eine genaue Aufgabenbeschreibung als sogenanntes Pflichtenheft vor. Es beschreibt im Detail die zu untersuchenden Aufgaben und dient dem Einholen von Kosten- und Leistungsangeboten sowie der Bepreisung der Machbarkeitsstudie. Das Pflichtenheft gliedert sich in folgende Bausteine
  • Klärung der Rahmenbedingungen mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und der Westfrankenbahn (Teil B)
  • Grundlagenermittlung/Potentialanalyse mittels empirischer Befragung (Teil C)
  • Entwicklung von mindestens zwei Umsetzungsszenarien mit Akzeptanzabfrage für das Szenario Bachgaubahn mit ergänzendem ÖPNV-Buskonzept und das Szenario Schnellbus (Teil D) und der
  • Technischen Untersuchung mit Ingenieurkosten (Teil F)
Mit eingebracht hat die Stadtverwaltung den Wunsch aus der Mitte des Stadtrates, eine mögliche Schienenanbindung über die Hafenbahn ins Schulzentrum nach Leider zu untersuchen (sogenannte Ergänzungsuntersuchung Abschnitt Hafenbahn bis Leider Hafenbahnhof – Teil E). Die Ergänzungsuntersuchung erfolgt in der Kostenträgerschaft der Stadt Aschaffenburg. Sie soll in die Gesamtuntersuchung integriert werden.
Für die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung als interkommunale Planungsleistung bedarf es einer Planungsvereinbarung der beteiligten Gebietskörperschaften. In ihr wird die Aufgabenstellung beschrieben und die Aufteilung der Kosten geregelt. Diese werden zu gleichen Teilen auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Die Verwaltung geht von Kosten in einer Größenordnung von 60.000,- Euro brutto aus. Die städtische Ergänzungsuntersuchung ist kein Bestandteil der Planungsvereinbarung. Für den Gesamtaufwand beider Untersuchungen stehen im Haushalt 2018 50.000 Euro zur Verfügung.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über den Abschluss einer Planungsvereinbarung mit Pflichtenheft zur Reaktivierung der Bachgaubahn wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2.        Die Machbarkeitsstudie wird auf der Grundlage des zwischen dem Markt Großostheim, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes erstellt.

3.        Der Planungsvereinbarung zwischen dem Markt Großostheim, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg wird zugestimmt.

4.        Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist auch die Untersuchung einer Schienenanbindung nach Leider. Die Kostentragung hierfür erfolgt ausschließlich durch die Stadt Aschaffenburg.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.03.2019 08:43 Uhr