Interkommunales Gewerbegebiet Aschaffenburg-Goldbach; - Absichtserklärung und Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 5PVS/3/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:
Die Stadt Aschaffenburg plant im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans am nordöstlichen Rand des Stadtteils Damm an der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (Haselmühlweg / Dammer Weg) eine gewerbliche Baufläche darzustellen. Bereits heute besteht gemarkungsübergreifend das Betriebsgelände der insolventen Firma Basler. Dieses Firmengelände ist inzwischen verkauft und steht leer.

Im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf der Stadt Aschaffenburg an gewerblichen Bauflächen bietet es sich an, die gewerbliche Baufläche an der Grenze zum Markt Goldbach in Anknüpfung an den brach gefallenen Standort Basler auszuweiten, ggf. neu zu ordnen und damit eine Neuansiedlung von Unternehmen zu erleichtern und planerisch zu steuern. Ein wichtiger Bestandteil für die Erweiterung und Funktionsfähigkeit dieses Gewerbestandorts ist die Verbesserung der Verkehrserschließung, für die der Markt Goldbach mit seinem Bebauungsplan „Südlich des Dammer Wegs“ und der darin festgesetzten neuen Straßenverbindung über die „Aschaffenburger Straße“ an die Bundesstraße 26 bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.

Bezüglich der Entwicklung des Gewerbegebiets und einem entsprechenden Zusammenwirken mit der Stadt Aschaffenburg verfolgt der Markt Goldbach die gleichen Interessen wie die Stadt: In seiner Sitzung am 09.02.2018 hat der Marktgemeinderat Goldbach bereits einstimmig die Entwicklung eines solchen interkommunalen Gewerbegebietes in Zusammenarbeit mit der Stadt Aschaffenburg befürwortet.
Planungskosten für eine interkommunale Kooperation sind nach dem „Gesetz für die kommunale Zusammenarbeit“ (KommZG) grundsätzlich förderfähig, und zwar bis zu max. 85% der förderfähigen Kosten bei einem Förderhöchstbetrag von 90.000,-€; hierfür bedarf es eines entsprechenden Antrags bei der Regierung von Unterfranken.


Zu 2:

Die Ausweitung und ggf. Neuordnung des Gewerbegebiets am Haselmühlweg / Dammer Weg bedarf der verbindlichen Bauleitplanung. Es ist also erforderlich, dass die Stadt Aschaffenburg und der Markt Goldbach für ein gemeindeübergreifendes Plangebiet einen Bebauungsplan bzw. Bebauungspläne aufstellen und diese räumlich, inhaltlich, formell und zeitlich eng aufeinander abstimmen.

Auf Aschaffenburger Stadtgebiet würde das Plangebiet voraussichtlich vollständig die im neuen Flächennutzungsplan auszuweisenden gewerblichen Bauflächen abdecken und somit die bereits bebauten Flächen der Firma Basler, die bis ca. 180m hiervon östlich angrenzenden Grundstücksflächen zwischen dem Haselmühlweg und der südlich verlaufenden Hochspannungsleitung sowie die nördlich des Haselmühlwegs befindliche Parkplatzfläche plus Randbereiche umfassen.

Zum rund 3 ha großen räumlichen Umgriff eines Bebauungsplans auf Aschaffenburger Gemarkung gehören überwiegend in Privateigentum befindliche Grundstücke. Die spätere Umsetzung der Bauleitplanung macht Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich.

Für die verbindliche Bauleitplanung und die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets wird eine Reihe von Schritten notwendig, die eine enge Abstimmung und gemeinsames Handeln des Marktes Goldbach und der Stadt Aschaffenburg verlangen.
Zu nennen sind hier z.B.:
- Abschluss einer Planungsvereinbarung und gemeinsame Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros für die Erstellung des/r Bebauungsplans/pläne sowie von Fachgutachten (z.B. Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutz, jeweils soweit planerisch erforderlich)
- Gemeinsame bzw. eng abgestimmte Durchführung des/r Bebauungsplanverfahren/s
- Beantragung von Fördermitteln bei der Regierung von Unterfranken für die interkommunale Kooperation
- Zusammenwirken beim Grundstücksverkehr
- Abschluss von Zweckvereinbarungen und Finanzierungsregelungen hinsichtlich Erschließung, Ver- und Entsorgung, Unterhalt… (mit Aufgabenübertragung an eine der beteiligten Gebietskörperschaften oder mit Bestimmungen, nach welchem Maßstab der jeweilige Aufwand unter den Beteiligten aufgeteilt werden soll)

Mit Absichtserklärung und Grundsatzbeschluss des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg – Goldbach erhält die Stadtverwaltung Aschaffenburg den Auftrag, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Markt Goldbach alle notwendigen Planungs- und Entwicklungsschritte zu tätigen und die für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets erforderlichen Planungs- und Zweckvereinbarungen vorzubereiten.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat stimmt der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes nördlich der BAB A3 im Bereich des Dämmer Wegs / Haselmühlwegs zu (Anlage 3).
2. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Markt Goldbach hierfür die planerischen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen und darauf zu achten, dass keine Durchfahrtsverkehrsbeziehung entsteht. Außerdem sind für dieses Projekt Fördermittel bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen.
3. Über den Fortgang der Arbeit ist regelmäßig im Stadtrat zu berichten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.03.2019 08:43 Uhr