I. Anschluss Radfahrstreifen Schillerstraße an Knoten Hanauer Straße / Ebertbrücke
Handlungsfeld
Die Stadt hat im Sommer 2017 großzügige Radfahrstreifen in der Schillerstraße geschaffen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Markierungen am Ende des Radfahrstreifens vielfach durch Kraftfahrzeuge überfahren werden und damit keinen umfangreichen Schutz bieten. Die sichere und komfortable Radverkehrsführung endet aus der Schillerstraße kommend und wird auf dem schmalen Gehweg weitergeführt.
In der Sitzung vom PVS am 05.12.2017 wurde der Beschluss zur Verlängerung des Radfahrstreifens vertagt und ein Ortstermin im Rahmen des PVS am 20.02.2018 durchgeführt.
Planung zur Verlängerung Radfahrstreifen mit Verschwenk der Geradeaus-Fahrstreifen (Anlage 1):
Der Radfahrsteifen der Schillerstraße wird in Richtung Ebertbrücke in bestehender Breite fortgesetzt. Die Radfahrerinnen und Radfahrer gelangen damit sehr viel sicherer und vor allem gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer über den Rechtsabbieger in Richtung Mainaschaff und Kleinostheim hinweg. Die Konfliktfläche am Rechtsabbieger wird rot eingefärbt. Erst nach dem Rechtsabbieger wird baulich eingegriffen und der Radstreifen auf die bestehenden und richtlinienkonformen Radverkehrsanlagen im Knoten angeschlossen. Im Ergebnis kann der Radverkehr dann ebenso wie der Kraftverkehr sicher und mit nur einer Wartestelle die Ebert-Brücke erreichen.
Damit der Kraftverkehr bei Rückstau in den Spitzenzeiten nicht den Radfahrstreifen blockiert und damit die Rechtsabbieger in Richtung Mainaschaff und Kleinostheim nicht missbräuchlich den Radfahrstreifen mitbenutzen, ist eine bauliche Absicherung zu empfehlen. Deshalb soll zum einen in der Zufahrt das Benutzen des Radfahrstreifens durch Sichtzeichen („Bischofsmützen“) verhindert werden. Zum anderen soll hinter dem neuen Durchbruch zur bestehenden Radverkehrsführung im Knoten eine bauliche Insel das Zustellen durch Kraftfahrzeuge im Wartebereich der Ampel verhindern. Eine Überprüfung der bestehenden Induktionsschleifen zur Steuerung der Lichtsignalanlage hat ergeben, dass sie problemlos angepasst werden kann.
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Knotens wird ein Verschwenk der beiden Geradeaus-Fahrtstreifen der Schillerstraße auf den kaum genutzten Linksabbiegestreifen in Richtung Innenstadt vorgenommen. Ein Rückstau in den Spitzenstunden wird durch diese Begleitmaßnahme vermieden.
Stellungnahme Staatliches Bauamt
Die geplante Führung sowie die baulichen Sicherungsmaßnahmen werden vom Staatlichen Bauamt unterstützt und sind abgestimmt. Insbesondere die verkürzte Aufstellfläche für Kraftfahrzeuge wurde geprüft, weil in der morgendlichen Spitzenstunde ein kleiner Rückstau eintritt, der allerdings auch in der Spitzenstunde in jedem Umlauf mit der Freigabezeit der Schillerstraße vollständig abgearbeitet. Dies bestätigen mehrtägige Verkehrszählungen und die Auswertung von Videoaufnahmen.
Stellungnahme Polizeidirektion Aschaffenburg
Auch mit der Polizei wurde die Planung abgestimmt. Der Verbesserungsvorschlag ist richtlinienkonform und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Polizei empfiehlt aber den Verschwenk der Geradeaus-Fahrtstreifen im Zuge der verlängerten Radverkehrsführung um längere Rückstaus zu vermeiden. Sie sieht daher eine Hilfe für das soziale Miteinander im Verkehrsgeschehen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Verlängerung des Radfahrstreifens der Schillerstraße im 1. Halbjahr durchzuführen und die Unmarkierung des Fahrstreifens.
Einordnung in ein radfahrfreundliches Gesamtkonzept des Knotens
Nach dem Auftrag des Stadtrates im PVS vom 05.12.2017 wurde im Stadtplanungsamt ein radfahrfreundliches Gesamtkonzept für den Knoten erarbeitet. Die Planung zur Verlängerung des Radfahrstreifens der Schillerstraße ist darin enthalten. Das Gesamtkonzept und der Vergleich von Planungsalternativen wird im Rahmen der Präsentation am 20.03.2018 vorgestellt
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes wurden zwei Varianten verglichen: Die erste Variante „Fahrrad +“ (Anlage 2) mit einer sehr komfortablen Radverkehrsführung wurde mit einer zweiten, den örtlichen Gegebenheiten „angepassten“ Variante (Anlage 3) verglichen. Dabei zeigte sich im Rahmen einer Wartestellen-Matrix für die 12 verschiedenen Verkehrsbeziehungen, dass die angepasste Variante bezüglich der wichtigsten Aspekte „Zeit“ und „Sicherheit“ keine entscheidenden Nachteile hat. Ganz im Gegenteil ist wegen der bestehenden Kfz-Belastung eine Führung im Seitenraum dem Sicherheitsempfinden eher zuträglich. Durch die Variante „Fahrrad +“, die ohne Kompromisse und ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Knotens konzipiert wurde, würden für den Radverkehr in erster Linie Komfortvorteile entstehen. Dieser Komfortgewinn kann aber nur durch massive Einschnitte und sehr viel umfangreichere und teurere Umbauten erreicht werden. Zudem würde die Leistungsfähigkeit des Knotens durch den Verlust von Kfz-Fahrstreifen stark eingeschränkt werden.
Ergebnis der Varianten-Auswahl für den Radverkehr
Die Besprechung mit der Polizeidirektion Aschaffenburg und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg bestätigten das interne Ergebnis der Stadtverwaltung: Gegen die „angepasste“ Variante bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Umplanung wird deshalb unterstützt und sie soll wegen des großen Nutzens für den Radverkehr weiter vertieft und im Detail abgestimmt werden. Wichtiger Bestandteil dieser Umplanung ist auch eine neue und fahrradfreundlichere Steuerung der Lichtsignalanlage. Diese muss angepasst werden, was zum Großteil ohne jede Einschränkung der Kfz-Ströme möglich ist.
Der große Vorzug der angepassten Variante ist es, dass keine zusätzlichen Lichtsignale für den Kfz-Verkehr erforderlich sind und weiterhin alle Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens bleibt weiterhin gewährleistet. Auch die Fußgänger würden von einer anderen Steuerung und insbesondere einer Vermeidung der separaten Anforderung auf den schmalen Mittelinseln profitieren.
Die Variante „Fahrrad +“ findet demgegenüber bei der Polizeidirektion Aschaffenburg und dem Staatlichen Bauamt keine Unterstützung. Sie soll wegen massiver negativer Wirkungen für den Kfz-Verkehrsfluss verworfen werden, denn die bestehenden Verkehrsmengen rechtfertigen keinesfalls den massiven Eingriff. Der Ring und die Radialen sollen in ihrer Leistungsfähigkeit bestehen bleiben, um den Kfz-Verkehr effektiv abzuwickeln und ein Ausweichen auf Nebenstrecke zu vermeiden.
Weitere Vorgehensweise
Zunächst wird von Seiten des staatlichen Bauamtes geprüft, ob die Prüfung der Anpassungsmöglichkeiten der Lichtsignalsteuerung im Rahmen des Jahresvertrages bearbeitet werden kann. Der jetzige Arbeitsstand des Planungskonzeptes wurde dafür bereits weitergeleitet.
Für die Konkretisierung und Detaillierung der Planung hat das staatliche Bauamt aktuell keine Kapazitäten. Aufgrund der weiteren Betreuung des Projektes durch das Tiefbauamt ist es vorteilhaft, wenn das Planungskonzeptes dort weiter konkretisiert wird. Deshalb soll auf Basis des bestehenden Planungskonzeptes die Entwurfsplanung erstellt werden. Eine aktive Mitarbeit durch den Radverkehrsbeauftragten im Stadtplanungsamt ist gewährleistet.
Die Kosten für die bauliche Umsetzung liegen als Maßnahme an Staats- bzw. Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt.
II AGFK-Zählstelle in der Alexandrastraße
Eine Fahrrad-Zählsteller erfasst alle Radfahrer in einem bestimmten Streckenabschnitt und liefert dauerhaft detaillierte Zahlen speziell für den Radverkehr und deren Verteilung im Tagesablauf. Vielfach wird eine solche Zählstelle mit einer öffentlichkeitswirksame Maßnahme zur Radverkehrsförderung verknüpft. Durch eine Stele mit digitaler Anzeige des Tages- und des Jahreswertes wird Radverkehr sichtbar gemacht. Jede Durchfahrt wird sofort angezeigt und spornt zur verstärkten Fahrradnutzung an.
Die AGFK Bayern vergibt nach der erfolgreichen Hauptbereisung und Zertifizierung als „fahrradfreundliche Stadt in Bayern“ einen einmaligen Preis in Form der Bezuschussung eine Fahrrad-Zählstelle in Höhe von 5.500 EUR. Im Rahmen der Preisverleihung in Augsburg wurde diese Zählstelle symbolisch übergeben. Eine Umsetzung obliegt der Stadt Aschaffenburg.
Um den Zuschuss zu erhalten müssen folgende Kriterien der AGFK erfüllt werden:
- Es werden nur die Kosten für Hardware und Einbau des Zählgerätes erstattet. Kosten für Software, für die technische Einrichtung der Zählstelle, für zusätzlich gewünschte Module wie z.B. LED-Anzeige oder für den Betrieb der Zählstelle sind von der Kommune selbst zu tragen.
- Die Kommune verpflichtet sich, die Dauerzählstelle an der gewählten Örtlichkeit zu errichten und dauerhaft zu betreiben. Eine Betriebsdauer von mindestens 2 Jahren an der gewählten Örtlichkeit ist notwendig, um z.B. Entwicklungen im Modal Split zu dokumentieren.
- Die Zähldaten sind für jedermann zugänglich zu veröffentlichen, z.B. über die Homepage der Kommune. Die Kommune verpflichtet sich ferner, alle erfassten Zähldaten der OBB zur Nutzung und Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
- Der Standort sollte so gewählt werden, dass der Radverkehr zahlenmäßig richtig erfasst wird und nach der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auch positive Veränderungen an den Radverkehrsmengen festgestellt werden können.
In Erlangen wurde eine solche Zählstelle der AGFK begutachtet (Anlage 4). Sie hat nicht nur den verkehrsplanerischen Nutzen der tatsächlichen Zählung der Radfahrerinnen und Radfahrern. Die Stele ist eine sehr wirksame und dauerhafte Öffentlichkeitsmaßnahme zur Förderung des Radverkehrs.
Bei den Herstellern von Fahrrad-Zählstellen gibt es nach Prüfung seitens der Verkehrstechnik im Tiefbauamt keine technisch sinnvolle Alternative zur Firma „Eco-Counter“. Diese hat sich europaweit mit dieser Spezialtechnik etabliert. Nur hier besteht mit dem „Eco-Barometer“ die technische Möglichkeit
- die Tagesdaten und den Jahreswert direkt vor Ort anzuzeigen
- die Zähldaten der Bürgerschaft online zur Verfügung zu stellen sowie
- die Zähldaten direkt in den Verkehrsrechner des Tiefbauamtes einzuspeisen und so zur verkehrsplanerischen Auswertung zur Verfügung zu stellen.
Standortauswahl Alexandrastraße
Die Auswahl eines Standortes wurde in Absprache zwischen dem Stadtplanungsamt und der Verkehrstechnik im Tiefbauamt durchgeführt. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, einen möglichst hohen Zählwert zu erreichen. Ein solcher könnte beispielsweise auf der Willigisbrücke erreicht werden, wo das Radverkehrsaufkommen bei der Mainquerung zwangsläufig erhöht ist sowie die Schülerinnen und Schüler und die Radtouristen am Mainradweg erfasst werden könnten.
Viel wichtiger ist für die Bedeutung des Radverkehrs einen Standort einzuschätzen, der symbolisch als Initialzündung zur Förderung des Radverkehrs in Aschaffenburg gesehen werden kann. Dafür ist der Umbau der Alexandrastraße als erste große Umsetzung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes zur radverkehrsgerechten Umgestaltung des Innenstadtrings prädestiniert. In der Alexandrastraße und damit auch in der Zufahrt zur Fahrradstraße Brentanoachse könnte auf einer der wichtigsten Alltagsradrouten das Radverkehrsaufkommen in den nächsten Jahren dauerhaft erfasst und verkehrsplanerisch ausgewertet werden. Zudem kann dort durch das Verlegen der Induktionsschleifen in die Radfahrstreifen eine sehr hohe Messgenauigkeit erreicht werden.
Der Standort neben der Querungshilfe auf der Höhe des Parkhauses Alexandrastraße ist auch deshalb sehr gut geeignet, da die Stele dort geschützt im Seitenbereich aufgestellt werden kann und keine Gefahr besteht, dass sie durch parkende oder rangierende Fahrzeuge beschädigt wird. Zudem wird die Stele dort aus beiden Fahrtrichtungen sehr gut sichtbar sein und kann auch nicht zugestellt oder verdeckt werden. Nicht nur von den Radfahrerinnen und Radfahren, sondern auch von den zahlreichen Fußgängern bei der Querungshilfe und den vorbeifahrenden Kraftfahrzeuginsassen können die Zählwerte wahrgenommen werden kann. Auch die gute Beleuchtung des Standortes und die hohe Öffentlichkeit zum Schutz vor Vandalismus bestärken die Auswahl dieses Standortes (Anlagen 5 und 6).
Kosten
Für die Stele mit der individuellen Anpassung an den Standort Alexandrastraße liegt bereits ein Angebot vor. Es beläuft sich auf knapp 17.500 EUR, von denen die zweckgebundene Förderung der AGFK in Höhe von 5.500 EUR abzuziehen ist. Nach Schätzungen der Verkehrstechnik entstehen durch die Tiefbauarbeiten für Fundament, Stromanschluss und Schnitt der Induktionsschleifen, die Verkabelung mit Datenleitung oder DSL und die Integration in den Verkehrsrechner der Stadt weitere Kosten. Insgesamt ist als Eigenanteil der Stadt mit einmaligen Kosten von maximal 19.500 EUR zu rechnen.
Alternativ könnte als einfache Lösung eine Zählstelle in Form von speziellen Induktionsschleifen ohne Stele und Anzeigetafel eingebaut werden. Hierfür würden lediglich Kosten in Höhe von 7.000-8.000 EUR entstehen und der verkehrsplanerische Nutzen wäre damit erfüllt. Die Zähldaten könnten auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Diese Zählstelle wäre jedoch ohne jeden optischen und öffentlichkeitswirksamen Effekt zur Radverkehrsförderung.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot der Firma Eco-Counter anzunehmen und eine beidseitig sichtbare Stele (ein „Eco-Barometer“) am vorgeschlagenen Standort in der Alexandrastraße zu installieren. Der Mehrwert des optischen Effektes und die dauerhafte Präsenz „rund um die Uhr“ sind sehr viel höher einzuschätzen als der finanzielle Mehraufwand und bleibt über viele Jahre erhalten.
Der für die Stadt Eigenanteil kann über die Haushaltstelle Radverkehr 2018 abgedeckt werden.