Schließung von breitbandtechnischen Versorgungslücken am Rande der Stadtteile


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 2pl/5/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den vergangenen Jahren konnten beim Ausbau des schnellen Internets in der Stadt Aschaffenburg große Fortschritte erzielt werden. Im Zuge des Glasfaserausbaus der Deutschen Telekom wurde in weiten Teilen der Innenstadt 23.000 Haushalte mit bis zu 200 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit angeschlossen. Anschließend erfolgte der VDSL-Ausbau (Very High Speed Digital Subscriber Line), der Bandbreiten bis 50 Mbit/s zur Verfügung stellte und weitere 11.000 Haushalte erreichte. Hierfür wurden in den Stadtteilen Leider, Nilkheim, Damm, Strietwald und Schweinheim Multifunktionsgehäuse errichtet, die mit Glasfaser angeschlossen wurden. Dies geschah teilweise durch Kabelverlegungen im Tiefbau. Der überwiegende Teil der Glasfaserleitungen wurde jedoch in das vorhandene Rohrnetz eingezogen. Diese Arbeiten wurden im Jahr 2013 beendet. Die technische Inbetriebnahme des VDSL-Ausbaus erfolgte durch die Deutsche Telekom für das gesamte Stadt Aschaffenburg Ende 2013 an. Bis dahin war die Eingaben in die Systeme und Prüfungen aller Kundenleitungen geplant.

Der größte Teil des Aschaffenburger Stadtgebiets ist mit leistungsstarken Datenleitungen gut versorgt. Für Gebiete, in denen in den kommenden Jahren nur geringe Bandbreiten (≤ 30 Mbit/s im Download) zur Verfügung stehen, kann die Versorgungssituation mit Hilfe des Bayerischen Förderprogramms „Breitbandrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern) verbessert werden.

Die Telekommunikationsanbieter, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben, beschränken die Grundversorgung und ein bedarfsgerechter Ausbau erfolgt lediglich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Einzellösungen werden gegen Kostenerstattung angeboten, dies lehnen die Kunden jedoch häufig wegen zu hoher Kosten ab.

Für das Gewerbegebiet in Obernau wurde bereits ein Förderverfahren durchlaufen. Dort erfolgt derzeit der Ausbau durch die Deutsche Telekom. Es werden Fördermittel in Höhe von 222.651€ in Anspruch genommen.

Mit Einführung des „Höfebonus“ im Bayerischen Förderprogramm im letzten Jahr kann die Stadt nochmals über 510T€ und die Restmittel aus dem ersten Verfahren verfügen. Daher ist nun über eine weitere Beteiligung der Stadt am Förderprogramm zu entscheiden.

1.Externer Berater
Die Durchführung des Förderverfahrens, die intensive Abstimmung mit den Telekommunikationsanbietern, die Prüfung von Alternativen sowie die Erarbeitung konkreter Vergabevorschläge ist durch die Stadtverwaltung bzw. die Wirtschaftsförderung weder hinsichtlich des technischen Sachverstandes noch hinsichtlich des erforderlichen Zeitaufwandes leistbar. Hier ist eine externe Begleitung erforderlich. Diese Erforderlichkeit wird i.Ü. auch durch die für die Abwicklung des Förderprogramms zuständige Regierung von Unterfranken sowie die vom Freistaat Bayern zur Beratung und Begleitung im Förderprogramm eingerichteten Anlaufstellen gesehen, die lediglich unterstützend tätig sein können. Die Beratungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise – abh. von einer Teilnahme am Förderprogramm. Den Auftrag erhielt die Fa. Corwese GmbH.

2. Einstieg in das Förderprogramm
Gemeinsam mit dem Dienstleister Corwese GmbH wurde das sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurde durch die Verwaltung ermittelt, ob Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren in den unterversorgten Gebieten einen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Die ggfs. geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen. Auf Basis dieser Rückmeldungen der Netzbetreiber wurden dann Erschließungsgebiete mit Förderbedarf ausgewertet.

Wenn der Stadtrat einer Beteiligung der Stadt am Förderprogramm zustimmt, wird als nächstes das Ergebnis der Markterkundung veröffentlicht. Anschließend werden Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der mit dem Aus- oder Aufbau des Netzes für Breitbanddienste im jeweiligen Gebiet zu beauftragende Netzbetreiber wird im Rahmen eines öffentlichen wettbewerblichen Verfahrens (Auswahlverfahren) ermittelt. Zu Beginn des Auswahlverfahrens müssen die für den Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg notwendigen finanziellen Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr eingeplant werden (s. u.)
Erst nach Auswertung der im Rahmen des Auswahlverfahrens abgegebenen Angebote ist die exakte Höhe der für den Ausbau notwendigen Mittel zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücken für die einzelnen Gebiete bekannt. Es sollen insges. nur so viele Erschließungsgebiete ausgebaut werden, wie mit Hilfe der Fördermittel möglich ist.

3. Festlegung der Erschließungsgebiete mit Förderbedarf
Aus beiliegender Karte (Anhang 2) können die Erschließungsgebiete mit Förderbedarf entnommen werden. Eine erste interne Kalkulation ergab, dass voraussichtlich die gekennzeichneten Gebiete mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ausgebaut werden können. Für diese Gebiete sollen nun im Rahmen des Auswahlverfahrens die Netzbetreiber zur Angabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Neubaugebiete (z.B. Nilkheim-Anwandeweg) und die Versorgung von Schulen (rote Punkte in der Anlage) mit Glasfaser werden in eigenen Konzepten betrachtet und vorgestellt.

4. Finanzierung
Aschaffenburg steht bei einer Ausschöpfung der Förderquote von 60 % zuzüglich der 40 % städtischer Eigenmittel für den Ausbau ein Betrag von insgesamt xxx € zur Verfügung.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die vorläufigen Erschließungsgebiete (Anlage 1) eine Informationsveranstaltung für den Stadtrat durchzuführen, um die Schließung breitbandtechnischer Versorgungslücken zu besprechen. Mit dem Bayernhafen Aschaffenburg soll verhandelt werden, damit der städtische Eigenanteil für einen Ausbau von diesem übernommen wird.

2. Für Neubaugebiete (z. B. Anwandeweg) und die Anbindung der Schulen entwickelt die Stadt eigene Konzepte, die dem Stadtrat vorgestellt werden, sobald die Fördermittelvoraussetzungen vorliegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:40 Uhr