Knotenpunkte Würzburger Straße / Sälzer Weg / Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße; - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 5pl/5/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

In den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vom 05.05.2015 und 14.07.2015 wurden die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße – Schweinheimer Straße – Ringstraße zur Kenntnis gegeben. Dem Umbau der Lichtsignalanlagen (LSA) K305 (Würzburger Straße/ Ringstraße) und K306 (Würzburger Straße/ Flach-/ Spessartstraße) wurde zugestimmt. Die Realisierung der Umbauten sowie der Anpassung der Signalsteuerungen erfolgte im August 2016. Seitdem ist die verkehrliche Anbindung der Würzburger Straße an den Ring auf einem leistungsfähigen Niveau.
In der Sitzung des PVS vom 08.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt die Planungen zu den drei Knotenpunkten K307 (Würzburger Straße/ Berliner Allee/ Sälzerweg) sowie Sälzer Weg/ Rhönstraße als auch Sälzer Weg /Josef-Dinges-Straße ganzheitlich in Abstimmung mit dem PRIMEPARK darzustellen sowie die Bypässe verkehrstechnisch zu analysieren und mittels einer Verkehrssimulation darzustellen.
In der Sitzung des PVS vom 18.07.2017 wurde der Vorplanung zu den drei Knotenpunkte mit den Vorschlägen des Stadtrates zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Entwurfsplanung mit den Auflagen des Stadtrates durchzuführen. Am 20.3.2018 wurde die Entwurfsplanung dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt und der Senat hat dieser Planung zugestimmt.


2.        Projektbeschreibung

Das beauftragte Ingenieurbüro ISB mbH, Laudenbach am Main, hat die straßenbautechnischen Planungen der einzelnen Knotenpunkte durchgeführt. Das Ingenieurbüro T&T hat die Grundzüge der angepassten Lichtsignalsteuerung des Hauptknotenpunktes Würzburger Straße/ Sälzerweg/ Berliner Allee mit der Einmündung der Rhönstraße entwurfstechnisch durchgeplant. Die Planungen zu den betroffenen Knotenpunkten wurden inhaltlich in den reinen Straßen- und Tiefbau, sowie in die begleitende Verkehrstechnik der LSA und Straßenbeleuchtung aufgeteilt.

Als Grundlage der Planung dient die im Rahmen der im Vorfeld getätigten Verkehrsuntersuchung festgelegte Vorgabe, durch eine verbesserte Verkehrsqualität die Verkehrsströme über den Ring, die Anbindung der Würzburger Straße an den Ring und den weiteren Verlauf in der Würzburger Straße zu lenken.
Ein weiteres wesentliches planerisches Element stellt hierbei die Berücksichtigung des nichtmotorisierten Verkehrs dar. In diesem Zusammenhang soll u.a. die Radwegführung verkehrssicherheitstechnisch und gestalterisch den heutigen Erfordernissen an moderne und sichere Radwegführungen angepasst bzw. in Teilbereichen erstmalig hergestellt werden und das Radwegekonzept Berücksichtigung finden. Neben den o.g. beschriebenen Maßnahmen erfolgt darüber hinaus noch eine Deckensanierung im Bereich der Würzburger Straße, deren Oberfläche bereits erhebliche Schäden, u.a. im Zusammenhang mit Spurrinnen, aufweist.

Die Planung berücksichtigt die Belange der angrenzenden Unternehmer. Die Polizei und das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt haben Stellung genommen. Eine Kopie der Stellungnahme lag den Planungsunterlagen bei. Die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB e.V.) hat mit einer Email vom 19.02.2018 ebenfalls zu der Planung Stellung bezogen. Die gesicherte Barrierefreiheit für den Gesamtknoten der LSA ist für die sehbehinderten Verkehrsteilnehmer unabdingbar. In Vorgesprächen mit der AVG wurde der Wunsch geäußert im Bauabschnitt der Würzburger Straße einen Lückenschluss einer Wasserleitung DN 200 von der Berliner Allee kommend stadteinwärts auf der Würzburger Straße mit dem Tiefbau des Knotenpunktumbaus bzw. der Fahrbahnsanierung durchzuführen. Die Trassenvorplanung der AVG wird berücksichtigt. Zusätzlich wurde mit den Stadtwerken die Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung (Ersatzmaßnahmen in LED-Technik) abgesprochen.


3.        Verkehrssicherung:

Während der Straßenarbeiten in der Würzburger Straße werden alle Verkehrsbeziehungen aufrechterhalten und ebenfalls mit Baustellen- LSA geregelt. Es müssen allerdings die Geradeausstreifen von zwei auf jeweils einen Fahrstreifen reduziert werden. Für die Arbeiten an der Einmündung Berliner Allee muss zumindest bei der Erneuerung des Einbiegestreifens mit einer Engstelle gearbeitet werden. Dies betrifft auch die Einmündung des Sälzerweges hinsichtlich der Verrohrung der LSA und der Deckensanierung.

Nach den Regeln für Arbeitsstätten an Straßenbaustellen (ASR A 5.2) ist eine halbseitige Sperrung erst ab einer Fahrbahnbreite von 8,70 m in Erwägung zu ziehen. Deshalb wird für den Vollausbau im zweistreifigen Bereich der Rhönstraße und im Sälzerweg eine Vollsperrung zum Arbeitsschutz sehr wahrscheinlich erforderlich.

Fußgänger müssen bei den Arbeiten in den Gehwegen auf einen mindestens 1 m breiten Ersatzgehweg auf der Fahrbahn mit Absperrschranken geführt werden.

Radfahrer werden rechtzeitig in den fließenden Verkehr eingefädelt. Wenn möglich werden Angebotsstreifen für den Radverkehr eingerichtet.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h reduziert.


4.        Bauzeit und Bauablauf:

Derzeit wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 20 Monaten ausgegangen. Dabei wird angenommen, dass unter der o. g. Verkehrsführung folgende Abschnitte nach und nach fertiggestellt werden

  1. Würzburger Straße Fahrbahn stadteinwärts und Einmündung Berliner Allee
  2. Würzburger Straße Fahrbahn stadtauswärts und Einmündung Sälzerweg
  3. Sälzerweg abgekröpfte Fahrbahn/ Einmündung Rhönstraße/ Einmündung Josef-Dinges-Straße
  4. Sälzerweg bis Würzburger Straße einschl. getrennter Rechtseinbiegestreifen

In der weiteren Planung (Ausführungsplanung) wird die Bauabschnittsbildung und Verkehrsführung detaillierter mit dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sowie der Polizei abgestimmt. Dabei wird versucht, möglichst viele Arbeiten gleichzeitig auszuführen, um die Bauzeit zu verkürzen. Im Vordergrund steht bei der weiteren Planung des Bauablaufs die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, der Arbeiter und an nächster Stelle die Bauzeit und Verkehrsabwicklung.


5.        Kostenberechnung

Kostenstelle
Haushaltsstelle
Kosten (brutto)
Straßenbau (Neubau)
1.6400.9517
748.000 €
Straßenbau (Sanierung)
0.6300.5131
150.000 €
LSA
1.6400.9517
69.000 €
Straßenbeleuchtung
1.6400.9517
10.000 €
Summe

977.000 €
Baunebenkosten (20 %)
1.6400.9517
196.000 €
Gesamtkosten

1.173.000 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


6.        Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel wie folgt vorgesehen:

HH-Stelle
2018
2019
2020
Straßenbau 1.6400.9510
40.000 €
450.000 €
450.000 €
Straßenunterhalt 0.6300.5131
1.750.000 €
1.750.000 €
1.750.000 €
Radverkehr 1.6340.9500
400.000 €
400.000 €
450.000 €

Die Kosten für das Projekt werden über die drei genannten HH-Stellen abgebildet. Im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung stehen Mittel in ausreichender Höhe bereit.


Weiteres Vorgehen:

Nach Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro ISB und T&T die Ausführungsplanung erstellen. Die weitere Terminierung sieht folgende Meilensteine vor:

Meilensteine
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
III./IV. Quartal 2018
Ausschreibung der Bauleistungen
Quartal 2019
Baudurchführung
II: Quartal 2019 bis III. Quartal 2020

.Beschluss:

I.
1. Die vorgesehene Signalisierung des freien Rechtsabbiegers aus dem Sälzerweg in die Würzburger Straße Richtung Haibach wird zunächst nicht ausgeführt und wird erst bei Bedarf nachgerüstet.

2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 1.173.000.- € brutto umzusetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung einzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 20.11.2018 14:40 Uhr