Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b) - Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Vorberatend 6PVS/3/6/18
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 6pl/5/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung am 15.01.2018 hat das Stadtratsplenum für den noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Spessart-Manor“ (Nr. 4/3b) die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen. Zur Umsetzung der Planungsziele, insbesondere den geplanten öffentlichen Grünzug betreffend, soll flankierend zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Hauptgrundstückseigentümer im Gebiet (im Vertragsentwurf als „Investor“ bzw. „Privatinvestor“ bezeichnet) abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden in erster Linie die Modalitäten für die Grundstücksneuordnung, den Grundstückserwerb und die Herstellung des Grünzugs durch die Stadt Aschaffenburg einschließlich Wegeverbindungen und Leitungsführungen geregelt und mit entsprechenden Fristen zum Eigentumsübergang und zur Herstellung der betreffenden Anlagen versehen. Außerdem wird der Gesamtkaufpreis für die durch die Stadt zu erwerbenden Grundstücksflächen verbindlich vereinbart; diese Vereinbarung schafft die Grundlage für den zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor/Privatinvestor abzuschließenden notariellen Kaufvertrag.
Resultierend aus o.g. Vereinbarungen erkennt der Investor/Privatinvestor den Bebauungsplan „Spessart Manor“ an und sichert vertraglich den Verzicht auf eine eventuelle Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zu.

Einzelheiten zur Höhe des Kaufpreises und zur Kaufpreisbildung sind ergänzend zu dieser Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats zu behandeln.

Bestandteile des Vertrages:
Der Vertrag besteht aus:
- dem Vertragstext
- Anlage 1: Aktueller Bebauungsplanentwurf
- Anlage 2: Abgrenzung des Vertragsgebietes
- Anlage 3: Übersichtsplan vom 26.02.2018 zum in der festgesetzten öffentlichen Grünfläche liegenden Gebäudeteil der Mehrzweckhalle / Sporthalle
- Anlage 4: Übersichtsplan vom 09.02.2018 zum Weg (Gehrecht), der in nordöstlicher Richtung vom Grünzug abzweigt und teilweise vom Investor / Privatinvestor und Teilweise von der Stadt herzustellen und zu unterhalten ist

Empfehlung der Verwaltung:
Nur mit den einvernehmlichen Regelungen zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor / Privatinvestor im städtebaulichen Vertrag kann sichergestellt werden, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Inhalte des Bebauungsplans, insbesondere die Schaffung des Grünzugs mit Wegeverbindung, nach Rechtskraft des Bebauungsplans tatsächlich zügig und reibungslos umgesetzt werden können. Der städtebauliche Vertrag stellt mit dem Anerkenntnis des Bebauungsplans durch den Investor / Privatinvestor sicher, dass etwaige Klageverfahren (z.B. Normenkontrollklage) oder die Notwendigkeit einer Enteignung entfallen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor / Privatinvestor zuzustimmen. Sobald der Bebauungsplan 4/3b „Spessart Manor“ vom Stadtrat beschlossen worden ist, kann der Vertrag dann von den Vertragspartnern unterzeichnet, abgeschlossen und vollzogen werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags für das Gebiet „Spessart Manor“ zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen, sobald der Bebauungsplan 4/3b „Spessart Manor“ als Satzung beschlossen worden ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:40 Uhr