Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 9pl/5/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25.10.2017) wird beim Amtsgericht ein Wahlausschuss gebildet, dem nach Nr. 17.1 der Schöffenbekanntmachung die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie die Wahl der Schöffen obliegt.

Dieser Ausschuss besteht u. a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer, die aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes vom Stadtrat bzw. vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren (2019-2023) gewählt werden (Art. 3 AGGVG i. V. m. Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GO).

Die Regierung von Unterfranken teilte der Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 02.01.2018 mit, dass vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind.

In 2013 wurden vom Stadtrat für dieses Amt die Mitglieder xxx (CSU) und xxx (SPD) gewählt.

Mit Schreiben der Verwaltung vom 19.01.2018 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Wahl zu unterbreiten.

Folgende Vorschläge sind danach bei der Verwaltung eingegangen:

1. xxx (CSU)
2. xxx (SPD)
3. …..
4.

Da zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind, hat jedes Stadtratsmitglied zwei Stimmen.
Jedem Bewerber darf höchstens eine Stimme gegeben werden.


Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erhält.

.Beschluss:

I.

1. Für die Wahl von zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Aschaffenburg für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird ein Wahlausschuss gem. beigefügter Niederschrift in Anlage 4 gebildet.

2. Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25.10.2017) und Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 folgende zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2018 für die Stadt Aschaffenburg gewählt:

1. Anne Lenz-Böhlau

2. Rainer Kunkel

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:40 Uhr