Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.04.2018 ö Beschließend 3hfs/6/24/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramm zunächst im
Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und
„TANDEM“ (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem
Titel „CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Das Jobcenter hat hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet. Die zuständige Fachkraft betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die jeweiligen Familien die bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung
des Projekts ist das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungs-möglichkeiten. Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander
abgestimmt und im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt bzw. bei
Bedarf angepasst. Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass zum einen Eltern motiviert und gefördert werden, ihre berufliche Eingliederung
voranzutreiben und zum anderen hinreichende Unterstützung für die Kinder in ihrer eigenen Ent-
wicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Betreuung, Lernförderung, schulische und berufliche Eingliederung) gewährleistet werden kann. Eltern sollen in ihrer Kompetenz von den Kindern als
Vorbild erlebt werden. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen Erfolgen
ihrer Kinder. Dies sind die elementaren Voraussetzungen dafür, der Entwicklung zur Tradierung
bzw. Verstetigung sozialer Randlagen entgegen zu wirken.
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt
wie auch pädagogisch begleitet werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich bereits
im Herbst 2017 dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine an-
gemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren.
Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 hat die Bayerische Staatsregierung nun die entsprechenden Fördermöglichkeiten vorgesehen.
     
Zielgruppe sind Ein- und Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften mit Kindern, also
Langzeitarbeitslose und ihre Familienangehörigen mit komplexen Problemlagen
(leistungsberechtigt nach § 7 SGB II).
Die niedrigschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch die
Jugendämter ermöglicht eine intensive Kooperation, eine niedrigschwellige Betreuung
und die entsprechenden Koordinationsleistungen innerhalb des Jugendamtes
sowie mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der ganzen Familie.

Eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft wird mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert werden. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen dem Klientel des Jobcenters und der Jugendhilfe ist mit Synergieeffekten zu rechnen, die sich aus der Optimierung des Hilfeprozesses an sich und der nachgewiesenen frühzeitigen umfassenden Hilfestellung ergeben.

Es wird vorgeschlagen, analog zum projektbezogenen Personaleinsatz des Jobcenters eine
Vollzeitstelle im Jugendamt einzurichten.
Kosten jährl. Ca. 55000-60000 €, davon 90% Kostenersatz. Nettoaufwand 5500 – 6000 € zzgl.
Sachkosten

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 16:41 Uhr