Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung; – Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.04.2018 ö Beschließend 7pvs/4/7/18
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.05.2018 ö Beschließend 4pl/6/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsanlass und -ziel:
Der seit dem 20.04.2007 rechtskräftige Bebauungsplan „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) wurde im Zeitraum zwischen 2004 und 2007 aufgestellt, um die zwischen Südbahnhofstraße und Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg gelegenen früheren Bahnbetriebsflächen, die mit Ausnahme des „Südbahnhofs“ durch das Eisenbahnbundesamt aus der bahnbetrieblichen Widmung entlassen worden sind, zu überplanen und die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer Ansiedlungen und Nutzungen zu steuern. Demzufolge wurden, den Darstellungen des Flächennutzungsplans folgend, Gewerbegebietsflächen, ein Mischgebiet und eine Bahnanlage (Südbahnhof) ausgewiesen.

Großteils ist das Plangebiet heute mit neuen Nutzungen belegt, prägend sind neben dem Südbahnhof insbesondere die beiden Einzelhandelsbetriebe mit Nahversorgungsfunktion für die nördlich angrenzenden Wohngebiete.
Das westlich an den Südbahnhof anschließende Grundstück Fl.Nr. xxx ist noch mit einer alten Bahnbetriebshalle bestanden und in den letzten Jahren verschiedentlich genutzt worden, u.a. zum Verkauf von Trödel und Antiquitäten. Aktuell liegt nun ein Baugesuch zur Errichtung eines Gebäudes mit Bistro, Büros und Spielhalle vor; Spielhallen zählen planungsrechtlich zu den „Vergnügungsstätten“, die gemäß § 8 Abs.3 Nr.3 BauNVO in Gewerbegebieten zugelassen werden können.
Aus stadtplanerischer Sicht sind Spielhallen an betreffendem Standort jedoch nicht erwünscht: Zum Einen sind sie aufgrund der üblichen Betriebszeiten bis tief in die Nacht nur bedingt wohngebietsverträglich, zum Anderen „verbrauchen“ sie anderweitig gewerblich nutzbare Grundstücke, die ohnehin in Aschaffenburg knapp sind.
Aus diesen Gründen soll der Bebauungsplan „Südlich Südbahnhofstraße“ geändert und um eine Regelung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten ergänzt werden. Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollen auch weitere Korrekturen vorgenommen werden, die z.B. aus der Ansiedlung der Nahversorgungsbetriebe des Einzelhandels resultierten.

Der Geltungsbereich des ca. 1,8 ha großen Plangebietes umfasst die Grundstücke aus der Gemarkung Aschaffenburg mit den Flurnummern xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx teilweise, xxx, xxx, xxx, xxx sowie Teilflächen der „Südbahnhofstraße“ Fl.Nr. xxx und xxx.

.Beschluss:

I.

1.Die Änderung des Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg und westlicher Begrenzung wird beschlossen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2018 16:53 Uhr