Hensbach; - Offenlegung - weitere Konzeptstudien


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.04.2018 ö Beschließend 9pvs/4/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Das vorliegende Vorhaben wurde am 07.11.2017 erstmals im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Die vorgestellten Maßnahmen zu einer Offenlegung des Hensbaches am Knoten Seebornstr./ Bachgartenstr. wurden zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, weitere Konzeptstudien, auch mit einer Einschränkung von Fahrbeziehungen, durchzuführen, einschließlich der Variante der Instandsetzung des Verrohrungsbauwerkes. Die Stadtverwaltung hat nun im Weiteren untersucht, inwiefern eine Offenlegung des Hensbaches im Knotenbereich nicht nur technisch realisierbar sondern auch ökologisch sowie städtebaulich sinnvoll ist.
Das zu betrachtende Planungsgebiet ist der Knotenpunkt Bachstr./ Bachgartenstr./ Seebornstr. im südwestlichen Gebiet im Stadtteil Schweinheim und hat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von ca. 4000 Kfz/Tag. Das Planungsgebiet ist Bestandteil einer Tempo-30 Zone.

Ausgangslage und Aufgabenstellung
Die Stadtverwaltung hat im Jahre 2016 die Bachverrohrung zwischen Tuchbleiche und Bachgartenstraße von einem externen Büro hinsichtlich technischer Mängel prüfen lassen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse besteht dringend Handlungsbedarf die Verrohrungen (2 Haltungen) unterhalb des Knotens Seebornstraße/Bachgartenstraße zu erneuern. Aus Sicherheitsgründen musste bereits eine Nutzungseinschränkung (Verbot für Schwerverkehre) angeordnet werden. Zusätzlich sind Schäden nachweisbar, die weitere Folgeschäden bzw. Schadensausbreitungen auf andere Bauteile erwarten lassen. Aufgrund der Prüfungsauswertung (gem. DIN 1076) ist eine Instandsetzung dringend erforderlich.
Der Hensbach, der dem Häsbach entspringt ist ein Gewässer III. Ordnung und fällt damit in die niedrigste Kategorie der Gewässerordnung. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Gewässer freigelegt werden und sollen wenn möglich nicht mehr verrohrt werden.

Bestand und Planungskonzepte
Bestand
Das Erscheinungsbild des Kreuzungsbereichs Bachstraße/Bachgartenstraße/Seebornstraße ist heute ausschließlich von Asphaltflächen geprägt wobei die Fahrbahn optisch den Raum dominiert. Flächen zum Verweilen bestehen nicht. Eine Aufenthaltsqualität am ehemaligen „Dorfbach“ ist daher nicht gegeben. Der Hensbach liegt unzugänglich im Verborgenen und ist durch Strauchbewuchs und abgestellte Kfz verdeckt. Der Bachlauf und dessen Uferbereich können nicht wahrgenommen werden und kommen nicht zur Geltung.
Die Straße Am Gerbersgarten ist verkehrsberuhigter Bereich und stellt eine Fußgängerverbindung zur Marienstraße, dem Ortzentrum von Schweinheim dar. Ansonsten ist eine klare Trennung der Verkehrsflächen durch Bordanlagen mit Gehwegflächen im Seitenbereich vorhanden. Ausbau und Dimensionierung der Gehwege variiert ortstypisch und entspricht dem Erscheinungsbild des alten Ortskernes. Ein Gewerbebetrieb sowie ein Bauernhof sind entlang des Einmündungsbereiches Seebornstr./ Rosenstraße ansässig.
Die Erschließung der angrenzenden Grundstücke erfolgt über die Straßen des Knotenpunktbereiches. Die Randnutzungen sind von Wohnbereichen geprägt.
Die bestehenden fußläufigen Verbindungen zur Marienstraße als Einkaufszentrum Schweinheimes sind in der derzeitigen Aufteilung der Verkehrsflächen von der Bachstraße nicht wahrnehmbar.
Planungskonzepte
In den vorliegenden Planungen wird die Knotenpunktgeometrie komprimiert und damit der Straßenraumcharakter verändert.
Bei einer Offenlegung des Hensbachs soll eine Art „Grüne Oase“ im Ortszentrum entstehen. Des weiteren lassen die zulaufenden Straßenfluchten der Bachstraße, Bachgartenstraße und dem Gerbersgarten bei entsprechender Ausgestaltung des Verkehrsraumes eine Platzwirkung entstehen.
Planungsprämisse für alle Varianten war, den derzeit verrohrten Bachlauf soweit wie möglich offen zu legen. Der offenliegende Bachbereich soll zukünftig als Grünfläche öffentlich zugänglich sein.
Diese soll sowohl als Gehwegbeziehung als auch zum Aufenthalt genutzt werden. An den Bachlauf grenzt beidseitig eine Böschung an.
Unter diesen Zielvorgaben wurden 4 Varianten erarbeitet die im Folgenden erläutert werden.
Den Bemessungen der Verkehrsflächen liegt in allen 4 Varianten ein dreiachsiges Müllfahrzeug zugrunde.
Der zusätzliche Verkehrsabfluss aus dem südwestlichen Stadtteil insbesonderer dem neuen Wohngebiet Rotäcker ist bei allen Varianten gewährleistet.
Variante 1
Die Planungsstudie in Variante 1 sieht eine Verlängerung des offenen Gewässerbettes bis zum bestehenden Verkehrsraum vor. Zusätzlich entsteht im derzeitigen Seitenbereich der Knotenzufahrt Bachstraße ein zweites offenes Gewässerbett mit einer Länge von ca. 9 m.
Dieses zweite Teilstück soll auf der dem Verkehrsraum abgeneigten Seite (Eckgrundstück, Flurnummer xxx) einseitig angeböscht und ggf. mit einer Stützmauer ausgebildet werden. Hierfür muss der derzeitige Verkehrsraum komprimiert werden.
In Variante 1 entsteht im Knotenpunktbereich eine Mischfläche, die vom Fußgänger- Kfz- und Radverkehr gemeinsam benutzt wird. Hierzu ist die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches der Straße Am Gerbersgarten auf den gesamten Knoten Seebornstr./ Bachstr./ Bachgartenstr. vorgesehen.
Im Knotenpunkt ist der Bau eines Brückenbauwerkes erforderlich.
Variante 2
In Variante 2 wird das offene Gewässerbett um ca. 17 m verlängert. Dafür wird der Kurvenbereich zwischen Bachgartenstraße und Seebornstraße vorgezogen. Auch in Variante 2 wird der Knoten zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet. Dies ermöglicht gegenüber dem Bestand eine deutliche Verlängerung des derzeit offenen Bachlaufes und des bestehenden natürlichen Uferbereiches.
Der Knoten wird optisch geordnet, indem im Knotenmittelpunkt eine überfahrbare Aufpflasterung vorgesehen wird. Diese soll zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit und höherer Aufmerksamkeit aller Verkehrsarten beitragen. Eine weitere Offenlegung des Bachlaufes ist in den Varianten nicht vorgesehen,- kann aber zu einem späteren Zeitpunkt in der Bachstraße erfolgen.
In Variante 2 ist der Wiedereinbau einer Verrohrung im Straßenbereich erforderlich.

Variante 3 (Instandsetzung der Verrohrung im Straßenbereich)
Die Überlegungen zu Variante 3 orientieren sich am Bestand. Der offene Bachlauf wird bis zum derzeitigen Verkehrsraum verlängert. Hierbei richtet sich die Länge des neu offen gelegten Gewässerabschnittes nach der bestehenden Knotenpunktgeometrie. Die Geometrie und Funktion des Verkehrsraumes bleiben unverändert. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist in Variante 3 nicht vorgesehen.
In Variante 3 ist ebenfalls der Wiedereinbau einer Verrohrung im Straßenbereich erforderlich.
In den Varianten 1-3 bleiben alle Fahrbeziehungen erhalten.
Variante 4
In Variante 4 wird die Knotenpunktgeometrie komprimiert indem der Kurvenbereich zwischen Bachgartenstraße und Seebornstraße vorgezogen wird. Der offene Gewässerbereich wird dadurch gegenüber Variante 3 verlängert.
Ein verkehrsberuhigter Bereich ist in dieser Variante nicht vorgesehen. Im Straßenraum entsteht eine Engstelle, die Begegnungsverkehr nicht zulässt. Durch die Engstelle sind die bestehenden Fahrbeziehungen zwar eingeschränkt aber weiterhin gegeben. Die Breite der neuen Gehweganlage im Kurvenbereich richtet sich nach dem Bestand und beträgt 2 m.

Fazit und Empfehlung
Bei den Varianten 1 und 2 wird der gesamte Knotenpunkt als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Dadurch wird die Zuwegung zum Zentrum Marienstraße betont. Diese Ausführung würde bestehende Schleichverkehre über Bachstraße/Seebornstraße zur Innenstadt zusätzlich beschränken und damit wesentlich zu einer Verkehrsberuhigung des Quartiers beitragen. Dennoch bleibt die Funktion als Sammelstraße für das westlich angrenzende Wohngebiet bestehen.
In allen Konzeptstudien der Varianten 1 - 4 wird der bestehende Bachlauf erweitert. Bei den Varianten 1, 2 und 4 werden hierfür die Verkehrsflächen minimiert, sodass ein größerer Abschnitt der bestehenden Verrohrung offengelegt werden kann.
Einzig in Variante 3 bleibt die derzeitige Dimensionierung der Verkehrsflächen wie im Bestand. Die Verkehrsflächen dominieren hier weiterhin das Erscheinungsbild, wodurch u. a. die Wahrnehmung des offenen Baches nennenswert beeinträchtigt wird. Der Abschnitt der Offenlegung des Hensbaches ist in dieser Variante am geringsten.
Auch in Variante 4 liegt die Wahrnehmung hauptsächlich auf den Verkehrsflächen. Zudem wird in Variante 4 eine Infrastruktur angeboten die, aufgrund des Engstellenbereiches erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erfordern.
In Variante 2 wird durch die starke Komprimierung der Verkehrsflächen und dem Einbau eines gepflasterten Bereiches im Knotenmittelpunktes ein Akzent gesetzt und damit die gewünschte Platzwirkung besonders hervorgehoben. Des Weiteren kann ggf. mit Gestaltungselementen die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Die übrigen Varianten lassen nur eine untergeordnete Integration des Platzes zu.
Die Offenlegung des Bachs trägt zusätzlich ökologischen, hydrologischen und städtebaulichen Zielen Rechnung, die sich in der Gesamtbetrachtung am ehesten bei Umsetzung von Variante 2 auswirken. Das Gewässerbett selbst wird mit Kies- und Steinschüttungen ausgefüllt und nur im notwendigen Bereich der Brücke mit Wasserbausteinen befestigt. Der Einbau toter Baustoffe bzw. Bauelemente soll weitestgehend vermieden werden. Unterhalb der Brücke könnte für den Fußgänger eine Querungsmöglichkeit mit Trittsteinen entstehen, die das Gewässer und den natürlichen Uferbereich erlebbar macht, ähnlich wie an der Aschaffaue in Damm.
In Variante 2 wird über die gesamte Länge der Bachoffenlegung anhand lebender Baustoffe eine naturnahe Bach- und Ufergestaltung umgesetzt, die Tieren und Pflanzen Lebensräume bietet und zur Selbstreinigung des Gewässers beiträgt. 
Variante 1        --        Großer Eingriff in Knotenpunktgeometrie durch weitere Offenlegung in Bachstraße.
Variante 2        ++        Größte Offenlegung mit geringerem Eingriff in Knotenpunktgeometrie und schaffen von Aufenthaltsqualität.
Variante 3        -        Kleinste Offenlegung, Genehmigungsfähigkeit fraglich.
Variante 4        --        Durch Engstelle größter Eingriff in Verkehr und Fahrbeziehungen.
Tab. 1: Variantenvergleich
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund voranstehender Ausführungen Variante 2 zu verfolgen und für diese Variante eine Vorplanung zu erstellen.
In Ergänzung hierzu ist die Betrachtung anhand eines Gesamtkonzeptes zur Gestaltung des Hensbachverlaufes fachlich sinnvoll und wird daher von der Verwaltung empfohlen.
Die Verwaltung beabsichtigt möglichst ein Hochwasserereignis (Abfluss HQ100) schadlos durch den Ort abzuführen, daher wird es für sinnvoll erachtet, den Querschnitt des neuen Gewässerprofiles auf HQ 100 zu dimensionieren.

Abstimmungen
Die Planungen wurden mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt lehnt eine Instandsetzung der Verrohrung des Gewässers grundsätzlich ab, weil dies nicht mehr dem Wasserhaushaltsgesetz entspricht. Das Wasserwirtschaftsamt begrüßt daher eine weitgehende Offenlegung. Es erwartet zusätzlich zu einem Projekt gem. Variante 2 ein Gesamtkonzept für den Bachlauf Hensbach.
Die Variante 2 kann als Teilmaßnahme des Gesamtkonzeptes vorab realisiert werden. Dafür ist ein Rechtsverfahren durchzuführen.
Die Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH als hauptsächlich betroffener Leitungsträger (AVG) sind ebenfalls als Beteiligte bereits eingebunden.


Perspektiven
Eine Offenlegung des Hensbaches über die gesamte Länge der Bachstraße ist bei allen vorgestellten Varianten zu einem späteren Zeitpunkt theoretisch möglich. Das erforderliche technische Bauwerk kann so geplant werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bachoffenlegung in der Bachstraße realisiert werden könnte. In einem Gewässerkonzept kann daher eine weiterführende Offenlegung in der Bachstraße planerisch überprüft werden.
Die Gestaltung der Grünanlage ist nur skizzenhaft dargestellt und bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten hinsichtlich Bepflanzung und Mobiliar und wird daher zu einem späteren Zeitpunkt nach Festlegung des Ausbaustandards des Knotens präziser entworfen.

Grunderwerb und Kosten
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Der Kostenrahmen der Vorzugsvariante liegt ca. bei xxx €.
Der Beschlussvorlage liegen 4 Lagepläne, ein verkehrlicher Übersichtsplan sowie eine 3D - Visualisierung bei.

.Beschluss: 1

Nach der Diskussion stellt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog zunächst die Ausführung der Variante 2 zur Abstimmung:
„Der Variante 2 (in Anlage 2) wird zugestimmt“.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Dieser Vorschlag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Die Konzeptstudien zur Gewässeroffenlegung im Knotenbereich Seebornstr./ Bachstr./ Bachgartenstr. werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Planungsschritte gem. HOAI für Variante 4 (in Anlage 2) einzuleiten und an ein Planungsbüro zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gewässerentwicklungskonzept für den Bachverlauf des Hensbaches erstellen zu lassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.09.2018 16:53 Uhr