Mit Formantrag vom 17.01.2018 beantragte die Musik-, Kunst- und Kulturintiative Aschaffenburg e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung „Unten am Fluss“ an einem Samstag von 11:00 – 22:00 Uhr
Unten am Fluss 2018 soll am Samstag, den 05.05.2018 stattfinden.
Ausweich-Termine im Fall von schlechtem Wetter sind: Samstag, 12.05.2018 und Samstag, 02.06.2018
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Soundcheck 10.00 bis 11:00 Uhr
Musikdarbietung: 11:00 bis 22:00 Uhr
Ausschank: 11:00 bis 21:30 Uhr
Aufbau am Vortag ab 10 Uhr Abbau bis 19:00 Uhr Folgetag
Die Veranstaltung Unten am Fluss hat sich aus dem Projekt Mainufer entwickelt und wurde früher in Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Herrn Tessari durchgeführt. Bei dem Bereich Perth- Inch handelt es sich nicht um eine Veranstaltungsfläche. Grundsätzlich soll die Fläche daher nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Historie der Veranstaltung und unter Berücksichtigung, dass es sich bei dem Veranstalter um einen Verein handelt, kann die Fläche nach Ansicht der Verwaltung ausnahmsweise genutzt werden.
Es handelt sich um eine „Umsonst und Draußen“ Veranstaltung am Mainufer, von 11 bis 22 Uhr mit elektronische Deep-Disco-House-Musik. Veranstalter ist die Musik-Kunst und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V. Das Angebot richtet sich an Familien und vorwiegend junge Leute. Geplant sind neben dem Musikpavillon auch diverse Aktionsflächen z. B. Hüpfburg.
Seitens des Veranstalters wird mit insgesamt etwa 2.500 Personen gerechnet; maximal etwa 1.500 Personen zeitgleich.
Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände sind wetteranfällig, so dass der Veranstalter die Option benötigt, die Veranstaltung witterungsbedingt zu verlegen. Das Volksfest ist hiervon nicht betroffen. Durch die Ausweichtermine sollte aber die Möglichkeit bestehen, dass die Veranstaltung durchgeführt werden kann.
Für die Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, die gaststättenrechtliche Versorgung erfolgt nicht allein über den Verein. Zum Antrag wurden verschiedene Ämter, Behörden und Stellen beteiligt. Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht, insbesondere, da diese um 22:00 Uhr endet.
Im Vorjahr gab es eine unberechtigte Lärmbeschwerde. Von der Polizei wurde festgestellt, dass es sich um eine Veranstaltung ohne besondere Sicherheitsstörungen handelt. Für diese Veranstaltung sind die normalen Immissionsrichtwerte einzuhalten. Über Auflage ist die Einhaltung der Werte zu überwachen und zu protokollieren.
Für die Genehmigung der Veranstaltung werden kostendeckende Verwaltungsgebühren erhoben.