Tauben- und Rattenproblematik im Stadtgebiet; - Antrag des Stadtrats Manfred Christ vom 13.03.2018 auf Bericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.04.2018 ö Beschließend 7uvs/4/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A)        Taubenproblematik:

Die Stadt Aschaffenburg hatte am 15.10.1996 eine Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung – TV) erlassen. Diese Verordnung wurde im Jahr 2016 verlängert und gilt für die Dauer von 20 Jahren.
Die Verordnung bestimmt, dass
-das Füttern von verwilderten Tauben verboten ist;
-die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter
  Maßnahmen der Gemeinde oder deren Beauftragter zur Beseitigung der Nistplätze und  
  Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden haben.
Verordnungen, die das Füttern von Tauben verbieten, haben den Zweck der effektiven Gefahrenabwehr. Es soll verhindert werden, dass durch große Taubenpopulationen und deren Ausscheidungen erhebliche Schäden an Straßen, Gebäuden, Denkmälern und Ähnlichem entstehen. Während die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten von Tauben auf Menschen in der Literatur umstritten ist, ist es eine Tatsache, dass die zunehmende Vermehrung von Tauben zu starken Verschmutzungen der Gehwege, Straßen und Gebäude bis hin zu Substanzschäden an öffentlichem und privatem Eigentum führt. Dadurch fallen Reinigungskosten an, die vermeidbar wären.
In Aschaffenburg gibt immer wieder Beschwerden über Personen, die Tauben füttern. Durch das nicht erlaubte Füttern werden öffentliche Straßen und Plätze verunreinigt und weitere Tauben sowie Schadnager durch die Futterplätze angezogen. Der Ordnungsdienst des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts hat die Aufgabe, Personen zu ermitteln, die widerrechtlich Tauben füttern und zur Anzeige zu bringen. In der Vergangenheit wurden auch solche Personen ermittelt und mit Geldbußen belegt.
Allerdings gestaltet sich das Feststellen von diesen Personen zunehmend schwieriger, da die Ordnungskräfte mittlerweile auch ohne Uniform bekannt sind und das Füttern an unterschiedlichen Plätzen und zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten geschieht. Obwohl es sich offensichtlich immer wieder um die gleichen Personen handelt, ist ein rechtliches Vorgehen gegen diese nur möglich, wenn sie direkt beim Füttern angetroffen werden oder eindeutige Zeugenaussagen gegen diese Personen vorliegen. Eine Lösung kann sein, dass die Stadtreinigung ausgelegtes Futter konsequent beseitigt.
Die Stadtverwaltung setzt in erster Linie auf die Verhütung von unkontrollierter Vermehrung der Tauben. Dazu wurden im Schöntal zwei Taubenhäuser errichtet, die derzeit vom Tierschutzverein Aschaffenburg betreut und gepflegt werden. Durch den regelmäßigen Austausch der Taubeneier und deren Ersatz durch Kunststoffeier soll der Vermehrung der Tiere vorgebeugt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen ist der Erfolg allerdings mäßig (maximal 6 Eier pro Monat, in manchen Monaten auch kein Eieraustausch, da keine Eier vorhanden). Der Tierschutzverein übernimmt auch die Reinigung der Taubenhäuser.
Fachgerechte Maßnahmen zur Taubenbekämpfung sollten allerdings Fachfirmen vorbehalten bleiben. Bei Anfragen zu solchen Maßnahmen rät das Ordnungsamt in der Regel, solche Firmen zur Taubenabwehr zu beauftragen.
Dabei sind immer die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.“
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die Tötung von Tauben strikt ab
(https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/voegel/stadttauben).

B)        Rattenproblematik:

Im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt gehen vereinzelt Anrufe über Rattenbefall auf privaten Grundstücken ein. Ein Mitarbeiter des Amtes, der durch Fortbildungsmaßnahmen über die Grundsätze der Rattenbekämpfung informiert wurde, nimmt daraufhin eine Ortsbesichtigung vor. In aller Regel ist der Befall jedoch so weit fortgeschritten, dass zur Einschaltung eines zugelassenen Schädlingsbekämpfers geraten wird.
Auch seitens der Stadt findet eine regelmäßige Rattenbekämpfung statt.
Das Tiefbauamt teilt dazu folgendes mit:
In der Entwässerungsanlage der Stadt Aschaffenburg werden im Innenstadtbereich vor allem im Bereich der Gastronomie sowie in der Umgebung von lebensmittelverarbeitenden Betriebe wie Bäckereien und Metzgereien z. Zt. jährlich in jedem 2.Abwasserschacht im Rahmen eines Bestückungsprogramms durch einen Fachbetrieb Rattenköder ausgelegt und durch die geschulten Mitarbeiter des Bauhofes kontrolliert und ggf. nachbestückt. In besonderen Fällen, z. B. durch telefonische Hinweise werden auch punktuell Köder in den Schächten durch das Fachpersonal des Bauhofes ausgelegt.

.Beschluss:

I. Vom Bericht des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts über die Tauben- und Rattenproblematik im Stadtgebiet wird Kenntnis genommen (Anlage 3).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2018 11:46 Uhr