1. Sachstand und Anlass
Die xxx GmbH, Eigentümerin der Anwesen xxx, erstellt derzeit einen Neubau in der Länge des gesamten Straßenabschnitts. Die Fertigstellung ist für November 2018 geplant.
In diesem Zuge soll auch der Gehweg auf der Nordseite vor den Anwesen neu gebaut werden.
Aufgrund der großen Platanen, die entlang der Paulusstraße stehen und deren Wurzeln die früher dort bestandene Pflasterdecke mit stellenweise Asphaltflächen stark beschädigt haben, hat sich das Gartenamt in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt vor ca. 4 Jahren für den Einbau einer wassergebundenen Decke entschieden. In diesem Bereich ist es nun durch die starke Durchwurzelung der oberen Schichten nicht mehr möglich eine befestigte Oberfläche zu errichten, zudem sind die vorhandenen Bordsteine bereits teilweise überwachsen und verschoben. Da die Bäume geschützt werden sollen, wurde in einem gemeinsamen Übereinkommen mit Vertretern der Stadtbau GmbH, dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt erwogen, den Gehweg in Richtung Fahrbahn jenseits der Platanen zu versetzen.
2. Projektbeschreibung
Der derzeitige Bordstein entlang der Fahrbahn ist stellenweise durch die Wurzeln der Bäume überwachsen und verschoben worden und müsste somit auch ausgetauscht werden. Um die Straßenbäume zu schützen, soll der Bordstein des Gehweges in Richtung Fahrbahn vor die Bäume verschoben werden. Dies bedeutet, dass der Querschnitt der Paulusstraße von 9,00 m auf 6,50 m verringert wird, damit genügend Platz für die Fußgänger entstehen kann. Von der bestehenden Fahrbahn werden somit 2,00 m dem geplanten Gehweg zugeschlagen.
Im Bereich der Bäume soll der geplante Gehweg auf 1,50 m verschmälert werden, um die vorhandene Wurzelausbildung der Bäume nicht unnötig zu beschränken. Da in diesem Abschnitt unmittelbar vor den Bäumen mit einer starken Durchwurzelung zu rechnen ist, wird hier analog dem Gehweg in der Ottostraße/ Lange Straße auf ca. 4,00 m Länge eine wassergebundene Decke eingebaut. Daraus ergeben sich die uneinheitlichen Breiten des Gehweges. Der geplante Gehweg außerhalb der Baumabschnitte wird der einheitlichen Gestaltung wegen mit einem Betonparkettpflaster versehen, da auch die Stadtbau GmbH ihre Zugänge mit einer Pflasterdecke gestalten werden.
Das Maß zwischen geplanter Häuserfront und dem späteren Bordstein als Abschluss des Gehweges zur Straße beträgt 10,77 m. Nach Rücksprache und Vorstellung des Projektes beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz wurde als Auflage für den Bau festgehalten, dass die Distanz für die Feuerwehr unproblematisch ist, wenn der Gehweg dann in seiner ganzen Länge befahren werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn entlang des späteren Gehweges keine Fahrzeuge parken. Daher muss auf der Seite des geplanten Neubaus zwingend absolutes Halteverbot angeordnet werden.
Die Breite zwischen neuer Häuserfront und geplantem Bord entsteht zum einen durch das Versetzen des Gehweges als auch durch die Zurücksetzung der neuen Gebäude um 2,00 m im Vergleich zu den Bestandsgebäuden. Ein Heranrücken der Gebäude näher an die Grenze zur Straße ist jedoch wegen der vorgeschriebenen Abstandsflächen aufgrund der Gesamthöhe der Neubauten nicht möglich.
Die Stadtbau GmbH erstellt eine Tiefgarage für den gesamten Neubau, so dass die Bewohner der Anwesen xxx nicht auf ein Parken auf städtischen Flächen angewiesen sind.
Bei dem Neubau des Gehweges muss auch die Oberflächenentwässerung angepasst werden. Die vorhandenen Sinkkästen müssen ebenfalls versetzt und neu an den Hauptkanal angeschlossen werden. Ein weiterer Straßenablauf pro Seite wird zusätzlich gebaut.
Der städtische Kanal weist in diesem Abschnitt Schäden auf. Die vorhandenen drei Haltungen sind dieses Jahr bereits mit einem Schlauchliner saniert worden. Lediglich ein Anschlussstutzen muss in offener Bauweise vor der Hausnr. xxx neu angebunden werden.
Da die Fahrbahn und die Asphaltoberfläche sowie das Segmentbogennatursteinpflaster des gegenüberliegenden Gehweges ebenfalls sehr schadhaft sind, wird im Rahmen einer Sanierung durch den Bauhof die Fahrbahn im Hocheinbau erneuert und die Asphaltschichten des Gehweges ausgetauscht. Das im hinteren Teil des Gehweges zur Schillerstraße hin vorhandene Segmentbogenpflaster wird durch Asphalt ersetzt.
Die AVG wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme der Fahrbahn eine neue Gasleitung in der Fahrbahn auf der Seite der bestehenden Gebäude verlegen und dabei die Hausanschlussleitungen für den Neubau erneuern.
3 Angaben zu den Kosten
Maßnahme
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Kosten
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Baustelleneinrichtung
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10.092
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Baukosten Gehwegneubau
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74.846
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Entwässerungseinrichtungen
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4.082
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Baunebenkosten
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1.9040
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Gesamtkosten der Kostenberechnung: 108.060 EUR brutto
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt Gehwegneubau und Sanierung des Kanalanschlussstutzens wurden bislang Haushaltsmittel aufgrund einer Kostenschätzung im Jahr 2015 in Höhe von 105.000 Euro eingestellt.
5. Weiteres Vorgehen
Die Vergabe der Bauleistungen ist für den Herbst 2018 geplant. Die Bauausführung schließt sich der Fertigstellung der Außenarbeiten (Mauerscheibe für die Mietergärten muss gesetzt sein) der Stadtbau GmbH an.