1. Sachstand und Anlass
Die Fußgängerbrücke Schönbuschallee überquert im Zuge der „Kleinen Schönbuschallee“ den Westring im Bereich des Fußballstadions am Schönbusch. Das im Jahr 1970 errichtete Bauwerk hat altersbedingt verschiedene Mängel, die bei den routinemäßigen Bauwerksprüfungen festgestellt wurden. Deren Beseitigung zu planen war Aufgabe eines Ingenieurbüros, welches die Vorplanung abgeschlossen hat. Das Ergebnis wird hier vorgestellt.
2. Projektbeschreibung
Grundlage der Vorplanung war der Prüfbericht aus dem Jahr 2015, der im Wesentlichen folgende Punkte zur Instandsetzung vorsah:
- Erhöhung des Geländers
- Erneuerung der Brückenabdichtung
- Instandsetzung der Entwässerung
Im Zuge der Vorplanung wurde eine erweiterte Bestandsanalyse durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Konstruktion der Brücke, aufgrund ihrer zum Zeitpunkt der Errichtung typischen Form, statisch ausgereizt ist. Ebenso ist die Betondeckung nach heutigen Normen zu gering. Das planmäßige Fehlen einer Abdichtung führt zu Beton- und Bewehrungsschäden. Ebenso entspricht die nachgerüstete Übergangskonstruktion nicht dem Stand der Technik. Daher wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt:
Variante 0
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Ersatzneubau
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Variante 1
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Grundhafte Instandsetzung der Fahrbahnebene, Brückenüberbau mit konstruktions-bedingter Erneuerung von Überbauteilen und Erneuerung des Geländers
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Variante 2
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Eingeschränkte Instandsetzung der Fahrbahnebene, Brückenüberbau mit Erneuerung des Geländers
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Variante 3
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Eingeschränkte Instandsetzung der Fahrbahnebene, Brückenüberbau mit Ertüchtigung des Geländers
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Variante 4
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Nur Ertüchtigung des Bestandsgeländers ohne Bauwerksinstandsetzung
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Die Variante 1 enthält große Risiken in den Punkten Ausführung und Durchführbarkeit und wird deshalb vom Planer nicht empfohlen.
Die Vorplanung zeigt als verträglichste Lösung die Varianten 2 und 3. Der Unterschied der beiden Varianten besteht darin, dass das Geländer bei Variante 2 ersetzt wird und bei Variante 3 ertüchtigt wird.
Neben der monetären Betrachtung hat das Ingenieurbüro allgemeine Faktoren untersucht und sieht dabei den Ersatzneubau in Bezug auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit im Vorteil gegenüber allen Instandsetzungsvarianten. Ein Neubau in den vorhandenen Bauwerksabmessungen würde jedoch nicht mehr den aktuellen Regelwerken entsprechen. Die Längsneigung des vorhandenen Bauwerks ist zu groß, was zu einer Verlängerung des Neubaus gegenüber dem Bestand führen würde.
Da man aus städtebaulichen Gründen die Achse nicht verlassen wird, müsste das alte Bauwerk zunächst abgerissen werden, bevor das neue Bauwerk an gleicher Stelle errichtet werden kann. Damit wäre die Verbindung für einen längeren Zeitraum geschlossen, was neben den hohen Investitionskosten gegen die Variante Neubau spricht.
3. Kosten
Variante
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0
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1
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2
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3
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4
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Baukosten
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2.070.000
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1.108.000
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425.000
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367.000
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67.000
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Baunebenkosten
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414.000
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221.600
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85.000
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73.400
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13.400
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Gesamtkosten
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2.484.000
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1.329.600
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510.000
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440.400
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80.400
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit der RI-WI-BRÜ (Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken) eine Grundlage geschaffen die Wirtschaftlichkeit verschiedener Investitionsvarianten zu vergleichen.
Für alle diese Varianten wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach RI-WI-BRÜ erstellt. Diese kapitalisierten Gesamtkosten enthalten neben den Herstellungskosten auch Kosten für Betrieb, Unterhalt und Sanierungen über die gesamte Nutzungsdauer. Diese ist mit 70 Jahren angesetzt.
Variante
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kapitalisierte Gesamtkosten
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0
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2,724 Mio. €
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1
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2,828 Mio. €
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2
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2,419 Mio. €
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3
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2,356 Mio. €
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4
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2,512 Mio. €
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Eine Instandsetzung bringt in der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf lange Sicht keine nennenswerten Vorteile gegenüber einem Ersatzneubau.
4. Finanzierung und Umsetzung
Auf der Haushaltsstelle 1.6300.9501 stehen im Jahr 2018 150.000 Euro zur Verfügung. Die mittelfristige Finanzplanung ist an die gewählte Variante anzupassen.
5. Empfehlung und weiteres Vorgehen
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Variante 3 weiter zu verfolgen. Sofern eine Ertüchtigung des Geländers in der Ausführungsplanung verworfen werden muss, sollte die Variante 2 zur Ausführung kommen.
6. Zeitplan:
Im nächsten Schritt wird die Entwurfsplanung beauftragt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird ein Bau-und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2019 geplant.