Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel (Soziale Stadt) - Neugestaltung der Außenanlagen im 3. Bauabschnitt südlich der Spessartstraße; - Vorstellung der Planung - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.05.2018 ö Beschließend 2pvs/5/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Hefner-Alteneck-Viertel wurde durch Satzung vom 27.07.2010 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Eigentümerin nahezu aller Grundstücke im Sanierungsgebiet ist die Stadtbau GmbH. Diese beabsichtigt eine umfassende Sanierung sämtlicher Außenanlagen ihres Bestandes. Hierzu hat sie einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet in Auftrag gegeben, aus dem nun einzelne Bereiche planerisch weiterentwickelt und abschnittsweise realisiert werden. Dieser Rahmenplan hat u. a. die thematische Neugestaltung der Grünbereiche sowie die Errichtung einer durchgängigen, weitgehend barrierefreien Fußwegeverbindung zum Inhalt. Diese Planung zur Neugestaltung der Außenanlagen wurde dem Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH zu Beginn der Gesamtmaßnahme vorgestellt.

In den Jahren 2014 und 2015 wurde in einem 1. Bauabschnitt die Neugestaltung der Außenanlagen im Bereich beiderseits der Koloseusstraße realisiert. Daran schloss sich in einem 2. BA eine Umgestaltung der Freibereiche rund um das Quartierszentrum an. Mittlerweile ist die Neugestaltung im Quartier nördlich der Spessartstraße weitgehend abgeschlossen.

Mit dieser Maßnahme ist eine deutliche Aufwertung des Wohnumfeldes und damit der Wohnqualität verbunden. Die Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes greifen dabei mit denjenigen zur Aufwertung des öffentlichen Raums (Vorplatz Familienstützpunkt, Treppe zur Bushaltestelle, barrierefreie Bushaltestelle) perfekt ineinander. Die Robustheit der Gestaltung ist dem hohen Nutzungsdruck problemlos gewachsen. Die neu geschaffenen Anlagen werden außerdem wertgeschätzt und dadurch respektiert und sorgsam behandelt.

In einem 3. Bauabschnitt soll nun der Bereich südlich der Spessartstraße umgestaltet werden. Mit der Planung wurde das gleiche Planungsbüro beauftragt, das auch für den 1. und 2. Bauabschnitt verantwortlich zeichnete. Die Detailplanung ist aus der Rahmenplanung abgeleitet.

Ausgenommen ist das Umfeld der bereits errichteten und der geplanten Neubauten an Siemensweg und Mitscherlichweg. Hier erfolgt die Umgestaltung des Freibereiches zusammen mit den Neubaumaßnahmen, eingesetzt werden Mittel der Wohnungsbauförderung und daher nicht der Städtebauförderung.

In der Planung werden die Vorgaben des Integrierten Handlungskonzeptes aufgegriffen und die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. So enthält der Rahmenplan u. a. folgende Grundüberlegungen:

-        Die Freibereiche zwischen den Wohnhäusern östlich der Lindestraße werden komplett neu gestaltet. Es erfolgt eine thematische Gliederung mit Zuweisung spezieller Thematiken (z. B. „Wiese der Künste“)

-        Es entstehen Treffpunkte mit Sitzgelegenheiten sowie Spielmöglichkeiten.

-        Durch einen „Quartiersweg“ entsteht eine durchgängige, barrierefreie Verbindung.

Die Planung umfasst auch Wegeflächen, die im Eigentum der Stadt stehen (Fußweg nördlich und westlich der Spessartstraße mit Verbindungen zur Spessartstraße und Siemensweg im Bereich des „Heldenplatzes“). Die Fußwege sollen mit selbstleuchtenden Steinen markiert, am „Heldenplatz“ soll ein barrierefreier Übergang vom Siemensweg zu den Freiflächen der Stadtbau GmbH geschaffen werden. Die Stadtbau hat sich bereiterklärt, diese gegen Kostenerstattung durch die Stadt im Zuge der Neugestaltung der Freiflächen umzubauen.

Die Die Finanzierung der Neugestaltung der Flächen im Eigentum der Stadtbau GmbH soll anteilig durch Sanierungsmittel erfolgen. Hierzu wird ein Förderantrag gestellt, der in Anlehnung an die Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ eine beschränkte Förderung dieser Privatflächen ermöglicht. Förderfähig sind in diesem Fall grundsätzlich 30 % der Kosten.

Nach der Kostenberechnung des Büros Burghammer ist von folgenden Kosten (brutto) incl. der Planungsleistungen auszugehen:

Abschnitt
Herstellungs-
kosten
brutto
Planungskosten
Summe
brutto
1. Stadtbau



Wohnumfeld
„KT 1 Stadtbau GmbH“
896.591 €
97.301 €
993.892 €
2. Stadt



Wegeflächen
„KT 2 Stadt Aschaffenburg“
160.180 €
17.382 €
177.562 €
Gesamtsumme
1.056.771 €
114.683 €
1.171.454 €

Bei der Regierung von Unterfranken wird ein Förderantrag eingereicht, der in 2 Abschnitte zu gliedern ist.

Der eine bezieht sich auf das Teilprojekt der Stadtbau, hier werden die Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ angewendet, d. h. es werden grundsätzlich 30% der Kosten der Wohnumfeldgestaltung als förderfähig anerkannt (30 % aus 993.892 € = 298.167 €). Hieraus übernimmt die Regierung einen Anteil von 60% (= 178.900 €), der Zuschuss der Stadt beträgt 40 % (= 119.267 €). Bei der Stadtbau verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 695.725 €.

An den Kosten für die Wegeflächen im Eigentum der Stadt von 177.562 € ist die Stadtbau nicht beteiligt. Hier liegt der Fördersatz bei 60 %, sodass von der Regierung 106.537 € und von der Stadt 71.025 € zu übernehmen sind.

Insgesamt stellt sich die Kostenverteilung wie folgt dar:

Bauabschnitt
Kosten
(brutto)
insgesamt
incl.
Planungs-
kosten
Anteil
Städtebau-förderung
Anteil
Stadt
Anteil
Stadtbau
GmbH
KT 1 Stadtbau GmbH
993.892 €
178.900 €
119.267 €
695.725 €
KT 2 Stadt Aschaffenburg
177.562 €
106.537 €
71.025 €
0 €
Gesamtsumme
1.171.454 €
285.437 €
190.292 €
695.725 €

Im Haushaltsplan 2018 stehen Mittel in Höhe von 352.000 € bereit. Diese reichen allerdings nicht aus, da nach dem Brutto-Prinzip die Ausgaben einzustellen sind, die insgesamt aus den Anteilen „Städtebauförderung“ und „Stadt“ an die Stadtbau GmbH auszuzahlen sind. Die Gesamtsumme beträgt

285.437 € + 190.292 € = 475.729 €.

Die Stadt erhält später den Anteil „Städtebauförderung“ von der Regierung von Unterfranken erstattet. Die Anpassung der benötigten Mittel soll über den Nachtragshaushalt erfolgen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Planung des Büros Burghammer im Auftrag der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Neugestaltung der Außenanlagen im Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel (3. Bauabschnitt) im Bereich südlich der Spessartstraße wird zugestimmt (Anlage 1).

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ mit Fördermittel zu realisieren (Anlage 2).

3.        Die Förderung der Bereiche im Eigentum der Stadtbau GmbH erfolgt in Anlehnung an ein „Kommunales Förderprogramm“. Die Förderung der öffentlichen Fläche der Stadt erfolgt im Rahmen der allgemeinen Regelungen. Die Kosten, die für öffentliche Flächen der Stadt entstehen, werden - abzüglich des Zuschusses im Rahmen des Sanierungsprogramms „Soziale Stadt“ - ausschließlich von der Stadt übernommen.

4.        Der Einreichung eines Förderantrags bei der Regierung von Unterfranken wird zugestimmt.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.11.2018 09:14 Uhr