Neubau des Logistikzentrums Nord auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 1087/25, 1087/72, 1087/73, 1151/12, 1151/17, 1246/1, 1246/3 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 1246, Gem. Leider, Germanenstr. 32, 63741 Aschaffenburg, durch die Firma Main-Limes GmbH & Co.KG, Germanenstr. 30, 63741 Aschaffenburg BV-Nr. 20180073


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.05.2018 ö Beschließend 2uvs/5/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 03.04.2018 beantragte die Firma Main-Limes GmbH & Co.KG den Neubau des Logistikzentrums Nord auf dem Baugrundstücken Fl. Nrn. xxxxxx, Gem. Leider, xxx in 63741 Aschaffenburg.

Auf den derzeit unbebauten Grundstücken im Nordwesten des Hafengebietes ist die Errichtung einer Lager- und Umschlaghalle mit Flachdach geplant. Innerhalb der Halle ist ein kleiner Bereich als Büro- und Sozialbereich vorgesehen. Die geplante Halle verfügt über eine Gebäudelänge von ca. 180 m und eine Breite von 78 m, bzw. 66 m. Die Gebäudehöhe liegt bei ca. 12 m, die Nutzfläche bei 13.169 m². Die Gesamtkubatur umfasst ca. 155.000 m³.

Die Zufahrt zur Lagerhalle erfolgt von Süden über das benachbarte Betriebsgrundstück der Germanenstraße xxx. Die Abfahrt erfolgt im nördlichen Bereich des Grundstückes über die Limesstraße. Es ist mit täglich ca. 30 LKW-Anlieferungen zu rechnen. Als Lagergut sind KFZ-Zulieferteile vorgesehen. Für die Lagerung werden Regale und Blocklager eingerichtet. Die Betriebszeiten liegen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Es ist ein 2-Schicht-Betrieb mit ca. 50 Beschäftigten, hiervon 45 in der Logistik und 5 in der Verwaltung geplant.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine industrielle Prägung i.S.d. § 9 BauNVO auf. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von 25.553 m² ergibt sich durch die tatsächliche Ausnutzung (14.356 m²) eine GRZ von 0,56. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Durch das Neubauvorhaben werden Arbeitsplätze für 50 Beschäftigte geschaffen. Hieraus ergeben sich 17 erforderliche PKW-Stellplätze. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 17 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergeben sich vorliegend 10 Fahrradstellplätze. Auf dem Baugrundstück werden 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die PKW-Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Hieraus ergeben sich vorliegend 5 Laubbäume, welche im Bereich der Parkplätze angepflanzt werden. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen. Gem. vorliegendem Freiflächenplan ist darüber hinaus eine weitere Eingrünung nicht bebauter Grundstücksteile geplant.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Dem Antrag der Firma Main-Limes GmbH & Co.KG zum Neubau des Logistikzentrums Nord auf den Baugrundstücken Fl. Nrn. xxxxxxxxxx, Gem. Leider, xxx in 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen:  

Es sind mindestens 5 großkronige Laubbäume zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung wird eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxxx gefordert.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.11.2018 09:31 Uhr