Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 3823/17, Gem. Aschaffenburg, Merkelstraße 12, 63739 Aschaffenburg, durch die W. Engelhardt GmbH & Co.KG BV-Nr. 20180055


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.05.2018 ö Beschließend 3uvs/5/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.03.2018 beantragte die W. Engelhardt GmbH & Co. KG den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl. Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg, Merkelstr. xxx in 63739 Aschaffenburg.

Geplant ist die Errichtung eines teilunterkellerten Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Satteldach, Zwerchhaus und Gauben. Das Gebäude wird an das Nachbargebäude (Merkelstraße xx) höhengleich angebaut. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Giebelwand des Gebäudes ebenfalls unmittelbar auf der Grenze errichtet. Im Erdgeschoss entstehen eine Wohnung mit ca. 89 m² Wohnfläche, eine Durchfahrt und Funktionsräume für Wertstoffe, Gartengeräte und Fahrräder. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind jeweils 2 Wohnungen mit je 79 m², bzw. 89 m² Wohnfläche geplant. Die beiden Dachgeschosswohnungen mit Wohnflächen von ca. 80 m², bzw. 89 m² verfügen noch über einen kleinen Galeriebereich im Spitzboden des Daches. Im Untergeschoss stehen Technikräume, ein Wasch-/Trockenraum, sowie 7 Kellerabteile zur Verfügung. Die erforderlichen PKW-Stellplätze werden im rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet und sind über die Nachbargrundstücke anfahrbar. Die notwendigen Fahrradstellplätze sind ebenerdig über die Durchfahrt anzufahren. Die Fahrradstellplätze sind abschließbar und überdacht.

Die bisher bestehenden baulichen Anlagen wurden bereits, bis auf eine private Trafostation abgebrochen. Diese Trafostation dient zur Versorgung des Nachbargrundstückes Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg. Dort sind ebenfalls ein Abbruch und eine spätere Neubebauung vorgesehen. Mit der Aschaffenburger Versorgungs GmbH ist bereits eine neue Führung der Versorgungsleitungen über die Goldbacher Straße abgestimmt, so dass die Trafostation an dieser Stelle weichen und das Bauvorhaben umgesetzt werden kann.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 2/1 für das Gebiet zwischen Goldbacher Straße, Merkelstraße, Fabrikstraße, Teilbereich des Schöntals und Heinsestraße.

Der Bebauungsplan enthält für das betreffende Baugebiet folgende Festsetzungen:

MK - Kerngebiet
GRZ 1,0
GFZ 2,2
Zahl der Vollgeschosse: IV
geschlossene Bauweise
Wohnnutzung ab dem 1. OG zulässig

Das geplante Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohnungen ist nach der Art der baulichen Nutzung im Kerngebiet allgemein zulässig. Gem. Bebauungsplan darf eine Wohnnutzung erst ab dem ersten Obergeschoss erfolgen. Eine Befreiung von dieser Festsetzung kann erteilt werden, da das örtliche Verkehrsaufkommen in der Merkelstraße eher als gering einzustufen und eine Wohnnutzung in der Erdgeschosszone der umliegenden Gebäude üblich ist. Eine Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse ist nicht ersichtlich. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Die GRZ des Bauvorhabens beträgt 0,8 und hält damit die Vorgaben des Bebauungsplanes ein. Die GFZ überschreitet mit einem Wert von 2,3 die Festsetzungen des Bebauungsplanes um 0,1. Eine Befreiung kann gewährt werden, da diese eher als geringfügig anzusehen ist. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Insbesondere wird die zulässige Zahl der Vollgeschosse (IV) nicht überschritten. Eine Bebauung bis an die Grenzen zu den beiden Nachbargrundstücken (Fl. Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg – Merkelstr. xxx) ist gem. Bebauungsplan, welcher eine geschlossene Bauweise festsetzt ebenfalls zulässig. Das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt, insbesondere liegen keine unzumutbaren Verhältnisse oder eine erdrückende Wirkung für das Anwesen Merkelstr. xx vor. Die Bebauung entspricht dagegen der umliegenden, überwiegend geschlossenen Bebauung und setzt die Vorgaben des Bebauungsplanes um. Der Abstand des Nachbargebäudes beträgt 4,2 m. Es besteht dort das Recht, eine Bebauung an das vorliegende Bauvorhaben anzuschließen.

Die nicht überbauten Flächen sind zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 qm je 1 Stellplatz erforderlich. Die hiernach 7 erforderlichen PKW-Stellplätze werden im rückwärtigen Grundstücksbereich geschaffen. Diese Stellplätze werden über die angrenzenden Grundstücke, Fl.Nrn.: xxx, Gem. Aschaffenburg erschlossen. Das Geh- und Fahrtrecht zu den Stellplätzen auf dem Baugrundstück über die v.g. angrenzenden Grundstücke ist dinglich zu sichern.

Je 50 qm Wohnfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Die 7 Wohnungen verfügen über eine Gesamtwohnfläche von ca. 596 m². Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 12 Fahrradstellplätzen. In der Planung ist ein abschließbarer Fahrradabstellraum in der Erdgeschosszone mit 16 Einstellplätzen vorgesehen.

Der notwendige Stellplatznachweis auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Ein Kinderspielplatz mit Sandspielfläche und Spielgeräten wird mit einer Größe von 70 m² auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück, Fl. Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg nachgewiesen. Die Fläche ist zu diesem Zweck dinglich zu sichern. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Flächen sind zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten.
Die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg sind zu einem Grundstück zu verschmelzen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der W. Engelhardt GmbH & Co. KG zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg, Merkelstr. xxx in 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Befreiungen, Auflagen:

  1. Es werden folgende Befreiungen gewährt:
    1. Vom Ausschluss einer Wohnnutzung im Erdgeschoss
    2. Von der Überschreitung der GRZ von 2,2 um 0,1.
  2. Die nicht überbauten Flächen sind zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten.
  3. Das Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung der Stellplätze auf dem Baugrundstück über die angrenzenden Grundstücke, Fl. Nrn.: xxx, Gem. Aschaffenburg ist dinglich zu sichern.
  4. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen. Außerdem ist dieser auf dem Grundstück, Fl. Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg dinglich zu sichern.
  5. Die Grundstücke Fl. Nrn.xxx, Gem. Aschaffenburg sind zu einem Grundstück zu verschmelzen.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.11.2018 09:31 Uhr