Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke: Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 3pl/7/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass:

Das Projekt wurde zuletzt im Planungs- und Verkehrssenat am 17.04.2018 ausführlich vorgestellt.

Die erste Kostenberechnung wurde im Plenum am 18.09.2017 vorgestellt. Nach Vorstellung dieser Kostenberechnung wurde anhand der zwischenzeitlich durchgeführten Ausschreibung für das Hochwasserpumpwerk (HWP) Fischerviertel klar, dass diese erste Kostenberechnung mit den aus der genannten Ausschreibung gewonnenen aktuellen Marktpreisen neu kalkuliert werden muss.

Diese Neukalkulation ist nun durchgeführt und wird für den Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgestellt und erläutert.

  1. Projektbeschreibung

Hinweis: Bei allen im folgenden genannten Kosten handelt es sich um Bruttobeträge (inkl. 19 % MwSt. und 20 % Baunebenkosten).

2.1) Entwicklung der Gesamtkosten

Die Gesamtkosten wurden neu ermittelt. Sie belaufen sich nunmehr auf ca. 18,2 Mio. €. Drei Teilleistungen sind, mit unterschiedlicher Begründung (nachstehend gesondert ausgeführt), in diesen Kosten bislang nicht enthalten. Um eine Vergleichbarkeit mit der Berechnung vom Herbst 2017 zu erreichen, sind diese Kosten von den damals genannten 15,2 Mio. € Gesamtkosten ebenfalls abgezogen, die 18,2 Mio. sind also zu 14,7 Mio. (aus der Kostenberechnung November 2017) ins Verhältnis zu setzen. Dies ergibt eine Kostensteigerung von ca. 24 %.

2.2) Erläuterung der bislang unberücksichtigten Kosten

  • Sanierung der historischen Sandsteinmauer an der Suicardusstrasse

Diese Maßnahme steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme. Zudem ist hier die Frage einer Bezuschussung aus Denkmalschutzmitteln zu prüfen. Diese Maßnahme ist unverändert mit einer Kostenerwartung von ca. 200.000.- € angesetzt.

  • Verlegung einer Gasleitung der AVG

Hier ist die Kostentragung noch nicht endverhandelt. Unter Umständen ist hier der Konzessions-vertrag zwischen der Stadt und der AVG anzusetzen. Die im Raum stehende Summe beträgt hier ca. 120.000.- €.

  • Landschaftsbau

Hier ist die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser besteht Klarheit über den anfallenden Umfang der Ausgleichsarbeiten. Zudem ist auch hier die Frage von möglichen Zuschüssen zu prüfen. Der Landschaftsbau war im Herbst 2017 mit ca. 200.000.- € angesetzt. Dieser Kostenansatz wird sich erhöhen, eine genaue Summe kann bisher aber aus den angeführten Gründen nicht eingesetzt werden.

2.3.) Erläuterung der gestiegenen Kostenansätze

Der Hauptanteil der Kostensteigerung liegt im Bereich der Bauwerke an sich. Zu diesen zählt auch die Erstellung der sehr aufwendigen Baugrube.

  • Abwasserbauwerke

Dieser Punkt umfasst die genannte Baugrube (inkl. der Abdichtung dieser nach unten, hierfür ist das sehr aufwendige Injektionsverfahren notwendig), die wasserdicht als überschnittene Bohrpfahlwand ausgebildet werden muss. Diese Baugrube hat sich gegenüber der ersten Kostenberechnung auch um ca. 10 % vergrößert, da ein ursprünglich separat vorgesehenes großes Schachtbauwerk nun sinnvollerweise in die Grube integriert wird. Weiterhin zählen zu diesem Punkt die Ausstattung des Beckens und der Pumpstation (Maschinen- und Elektrotechnik) sowie Zu- und Ablaufkanäle.

Hier ergibt sich, kostentechnisch basierend auf der Ausschreibung HWP Fischerviertel, eine Kostenmehrung von bisher ca. 13,4 Mio. auf nun 16,7 Mio. €. Dies entspricht einer Kostensteigerung um ca. 25 %.

  • Verlegung Versorgungsleitungen

Es handelt sich hier um die Verlegung der 110-KV-Leitung der Westnetz AG und um das zu verlegende Glasfaserkabel der WSV. Insbesondere auf die Verlegung der 110-KV-Leitung hat die Stadt kostentechnisch keine Einflussmöglichkeit. Die Verlegung wird von Westnetz durchgeführt. Die Verlegung der Gasleitung der AVG ist hier (siehe Begründung obenstehend) ausgeklammert.

Die Kostensteigerung in diesem Bereich beträgt ca. 9 % (von vorher ca. 785.000.- € auf nunmehr ca. 855.000.- €).

  • Öffentliche Toilettenanlage

Durch die Verkleinerung der Anlage und eine Neukonzeption in der Anordnung kommt es hier zu einer Kostenreduzierung von ca. 26 % (von ehemals ca. 440.000.- € auf nunmehr ca. 325.000.- €).

  • Öffentlicher Spielplatz

Die Weiterplanung und Optimierung der Anlage führt hier zu einer Kostensteigerung. Statt 100.000.- € werden jetzt Wiederherstellungs- und Optimierungskosten von ca. 135.000.- € erwartet.

  • Anschluss an die öffentliche Stromversorgung

Es handelt sich hier vorwiegend um Kabelverlegungsarbeiten. Die Kosten haben sich gegenüber der Kostenberechnung 2017 nicht verändert (geschätzt ca. 115.000.- €).

2.4) Kostenzusammenstellung


EUR in Mio
Abwasserbauwerke mit allen Gewerken
16,75
Verlegung Versorgungsleitungen
0,85
Öffentliche Toilettenanlage
0,33
Neuanlage Spielplatz
0,14
Netzanbindung (Strom)
0,11
Gesamtsumme
18,20


  1. Finanzierung

Die notwendigen Mittel für die Planung und die Vorbereitung der Ausschreibung sind im Haushalt 2018 eingestellt.

Die erforderlichen Baumittel müssen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2019 bereitgestellt werden.

  1. Zeitplan

Die Planung ist weit fortgeschritten und wird in 2018 abgeschlossen.

Die notwendigen Genehmigungen (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Baurecht, Gestattungen Dritter) werden nach Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses beantragt.

Die Ausschreibung wird im Herbst 2018 vorbereitet, die Baumaßnahme kann im Winter 2018 / 2019 ausgeschrieben werden.

Der Baubeginn ist für die Jahresmitte 2019 vorgesehen. Die erwartete Bauzeit beträgt ca. zwei Jahre.

.Beschluss:

I. Dem Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Maßnahme Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 18,2 Mio. Euro wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgestellten Kostenberechnung die Realisierung des Projektes durchzuführen und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr