Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 6pl/7/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.und 2.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen in Aschaffenburg ist so stark angestiegen, dass bereits zu Beginn des Krippenjahres manche Eltern im Stadtgebiet für ihre Kinder keinen Krippenplatz finden. Eltern deren Kinder im laufenden Krippenjahr einen Betreuungsplatz suchen, erhalten häufig Absagen von allen Einrichtungen, bei denen sie sich angemeldet haben. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt für viele Kinder bereits ab Geburt, für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Mit den beiden Kinderkrippen in Modulbauweise an der TV Turnhalle in Schweinheim sowie auf dem Gelände der Grünewaldschule sollen kurzfristig die dringend benötigten Krippenplätze geschaffen werden. Beide Einrichtungen sollen befristet so lange betrieben werden, bis die notwendigen Plätze an anderer Stelle dauerhaft eingerichtet werden können.
3.
Die Kinderkrippe Mäuschen in der Goldbacher Straße hatte bisher 36 Krippenplätze in drei Gruppen. Die Krippe soll im bestehenden Gebäude verbleiben, saniert und um zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen erweitert werden. Die zusätzlichen Kindergartenplätze werden in der Innenstadt dringend benötigt.
4.
Der ev. Kindergarten in der Inselstraße hat derzeit 50 Kindergartenplätze in zwei Gruppen. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Krippenplätzen stark angestiegen, so dass jetzt ein Anbau für 12 Kinder errichtet und eine Krippengruppe in Betrieb genommen werden soll.
5.
Der ev. Kindergarten St. Matthäus in Schweinheim betreibt bereits zwei Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe im Hauptgebäude. Auf dem Gelände sollen in einem neuen Gebäude dauerhaft zwei neue Krippengruppen mit 24 Plätzen entstehen. Die bereits bestehende Krippengruppe soll künftig mit einem besonderen Konzept als Übergangsgruppe von der Krippe zum Kindergarten oder wieder als vollwertige Kindergartengruppe betrieben werden.
6.
Der Kindergarten Schwalbennest betreibt einen Kindergarten mit 3 Regelkindergartengruppen, einer Kindergartengruppe mit integrativem Ansatz und einer Krippengruppe. Der Nachfrage nach U-3 Plätzen entsprechend soll der Kindergarten um mindestens 1 Krippengruppe mit 12 zusätzlichen Plätzen erweitert werden.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt

1. ab dem 01.09.2018 an der alten TV Turnhalle in Schweinheim 24 neue Krippenplätze
2. ab dem 01.09.2018 auf dem Gelände der Grünewaldschule 24 neue Krippenplätze
3. ab dem 01.09.2019 in der Kindertagesstätte Mäuschen in der Goldbacher Str.14 50 zusätzliche Kindergartenplätze
4. ab dem 01.09.2019 im Ev. Kindergarten in der Inselstraße 12 neue Krippenplätze
5. ab dem 01.09.2019 im Ev. Kindergarten St. Matthäus 24 neue Krippenplätze
6. ab dem 01.09.2019 im Kindergarten Schwalbennest 12 neue Krippenplätze

als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr