Neuregelung Zuschüsse für ehrenamtliche Hospizarbeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 9pl/7/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises des Zuschusses „Netzwerk Pflege“ beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege erhalten auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Der zu Verfügung gestellte Gesamtbetrag von 50.000 € wird gemindert durch die Förderung der Familienpflege der Caritas-Sozialstation, der Hospiz Gruppe Aschaffenburg sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes. Dadurch verblieb 2017 ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 44.287,62 €.
Bislang war die Förderung der Hospizarbeit am sog. „1-EURO-Zuschuss“ der bayerischen Hospizstiftung gekoppelt. Dieser ist inzwischen entfallen, so dass eine neue Bezugsgröße festgelegt werden muss. Die Landesförderung wurde auf „Projektzuschüsse“ umgestellt. Die Verwaltung empfiehlt daher nach Beratung mit den Zuschussempfängern, die Gesamtsumme der jährlichen Projektzuschüsse, die ebenfalls für ehrenamtliche Hospizarbeit gewährt werden, als Bezugsgröße festzulegen und hieraus 50 % als zusätzliche Förderung der Stadt auszureichen. Auf dieser Grundlage wäre der aktuelle Stand für 2017:
1. Hospizgruppe Aschaffenburg: Gesamtzuschuss aus Landesförderung 6.785,00 €
Einzelprojekte: Öffentlichkeitsarbeit, Beraterschulungen, Fallberatung, Hospiz macht Schule
2. Malteser Hilfsdienst: Gesamtzuschuss aus Landesförderung 4.334,40 €
Einzelprojekte: Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung Trauerbegleiter
Bei 50 % des jeweiligen Gesamtzuschusses der Landes-Stiftung ergäbe sich:
Hospizgruppe: 3.392,50 € (bisher: 1.349,64 €)
Malteser: 2.167,20 € (bisher: 957,26 €)
Der Rest des Gesamtbetrages von 50.000 € stünde dann nach Abzug des Zuschusses für die Familienpflege der Caritas-Sozialstation zur Verteilung an die ambulante Pflege zu Verfügung.

Durch diese Neuregelung wird auch die wachsende Bedeutung der Hospizarbeit und das Engagement der dort tätigen Ehrenamtlichen besonders gewürdigt.

.Beschluss:

I. Die Mitglieder des Stadtrates stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zur Neuregelung der Zuschüsse für ehrenamtliche Hospizarbeit mit Wirkung für 2018 zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr