Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 14pl/7/14/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ist in § 2 der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) geregelt. Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, von denen zwei dem Stadtrat angehören müssen (§ 2 Abs. 2 Ziff. 1 UmlegAusschV), eines dem höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2 UmlegAusschV), eines dem höheren Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 3 UmlegAusschV), eines Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken sein muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 4 UmlegAusschV) und eines Bausachverständiger sein muss, der auf dem Gebiet des Baurechtes, insbesondere der Bauleitplanung, erfahren ist (§ 2 Abs. 2 Ziff. 5 UmlegAusschV). Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen (§ 2 Abs. 4 UmlegAusschV).

Mit Beschluss des Plenums vom 06.03.2017 wurde als Mitglied, das dem höheren Verwaltungsdienst angehört, Herr ****, sowie als dessen Vertreterin, Frau ****, bestellt. Frau **** ist zwischenzeitlich aus dem Dienst der Stadt Aschaffenburg ausgeschieden.

Es wird vorgeschlagen Frau **** für die Dauer der Restamtszeit, für die Frau **** berufen wurde (Ablauf: 30.04.2020), als Mitglied des Umlegungsausschusses (Vertreterin von Herrn ****) zu bestellen.

.Beschluss:

I.
Als Mitglied des Umlegungsausschusses, das nicht dem Stadtrat angehört, wird gemäß § 46 Abs. 2 und § 155 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der VO über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung – UmlegAusschV, BayRS 2130-1-I) Frau **** als Nachfolgerin von Frau **** bestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr