Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ - Vorstellung des Entwurfs über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Handlungskonzept (IHK) durch das Büro Neu, Darmstadt - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 2pvs/6/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 02.06.2014 (Planungs- und Verkehrssenat 13.05.2014) die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den historischen Ortskern Obernau entlang der Hauptstraße zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen einzuholen.

Hintergrund für den Einstieg in ein Sanierungsverfahren sind die im Ortskern Obernau festzustellenden zunehmenden Leerstände und der Bauzustand vieler Gebäude. Der Ortskern Obernau ist in der Denkmalliste als Ensemble ausgewiesen. Schon hieraus ergibt sich ein besonderes öffentliches Interesse am Erhalt dieser baulichen Struktur.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Büro xxx, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der derzeitigen Defizite im historischen Ortskern Obernau und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption mit denkmalpflegerischem Schwerpunkt hat das Büro - neben eigenen städtebaulichen Untersuchungen auch eine schriftliche Befragung der Grund- und Immobilieneigentümer im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.

Die Befragung diente dazu die Mitwirkungsbereitschaft der Grund- und Immobilien-eigentümer herauszufinden. Durch eine zusätzliche Befragung wurden auch die im Untersuchungsgebiet ansässigen gewerblichen Betriebe befragt.

Der daraufhin ausgearbeitete Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) wird vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt.

Als wesentliche strategischen Entwicklungsziele und Maßnahmen in dem künftigen Sanierungsgebiet sind zu nennen:

  • Erhalt des städtebaulichen Ensembles und der denkmalgeschützten Bausubstanz
  • Sensibilisierung für denkmalpflegerische Belange
  • Stärkung der Wohnfunktion durch ein Wohnen in allen Lebensphasen
  • Planen und Bauen in Nachbarschaften
  • Barrierefreie- und –arme Gestaltung des öffentlichen Raums
  • Aufwertung und verbesserte Anbindung des Mainvorlandes
  • Wertschöpfung aus dem Tagestourismus

Hierzu sind Ordnungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig, die über kommunale Förderprogramme Unterstützung finden sollen (z.B.: Fassadenprogramm, Wohnumfeldverbesserung, Sanierungsberatung etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
- Sanierung und Umnutzung Altes Rathaus
- Aufwertung der Gassen zum Main
- Aufwertung eines ersten Abschnitts der Maintalstraße

- Historischer Rundweg Ortskern Obernau


Das Sanierungsgebiet soll durch Erlass einer Satzung unter Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB festgelegt werden. Durch dieses „vereinfachte Verfahren“ kommen die Vorschriften über die Erhebung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung nicht zur Anwendung.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und durch Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte kann die Sanierungssatzung vom Stadtrat erlassen werden.

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Berichts vom 09.05.2018 über die Ergebnisse der Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Obernau“ zur Kenntnis (Anlage 1).

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:07 Uhr