Umbau Akazienweg - Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 5pvs/6/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat in regelmäßigen Abständen dem Stadtrat über die Ergebnisse der Kanal-TV-Befahrungen und Kanalnetzberechnungen in den einzelnen Stadtteilen berichtet. Die Auswertungen in Nilkheim haben Handlungsbedarf an den Kanälen im Akazienweg ergeben. Die Schadensbilder Korrosion und Risse sowie der Rohrdurchmesser bedingen zeitnah eine Erneuerung.

2. Projektbeschreibung

Für die Planung wurde das ortsansässige Ingenieurbüro xxx beauftragt. Die vorliegende Vorplanung umfasst die Straßen- und Kanalplanung.

Kanal- und Leitungsbau:

Die vorhandenen Kanäle werden durch neue Kanäle aus Steinzeug ersetzt. Die Umbaulänge beträgt ca. 210 m. Der Durchmesser wird gemäß der hydraulischen Überrechnung durchgehend auf DN 300 vergrößert. Alle Grundstückseigentümer wurden vom Straßenbaulastträger bereits angeschrieben um die Dichtheit ihrer Grundstücksanschlüsse und ihrer Grundstücks-entwässerungsanlagen nachzuweisen. Im Schadensfall sind diese auf Kosten der Grundstücks-eigentümer zu sanieren bzw. auszutauschen. Die AVG erneuert auf gesamter Länge ihre Gas- und Wasserleitungen. Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem Vorhabensträger koordiniert.

Straßenbau:

Durch die beengten Verhältnisse und bedingt durch den Leitungs- und Kanalbau muss der Straßenkörper komplett erneuert werden. Vom Planungsbüro wurden zwei Varianten für den Straßenausbau untersucht.
Variante 1 sieht den Ausbau mit Pflaster, Variante 2 den Ausbau mit Asphalt vor. Da es sich beim Akazienweg um einen Anliegerweg handelt, schlägt die Verwaltung vor, Variante 1 (Pflasterbauweise) in Anlehnung an die Gestaltung umliegender Anliegerstraßen (z. B. Lindenweg) umzusetzen. Die Entwässerung der Straße wird durch ein negatives Dachgefälle mit Mittelrinne gewährleistet. Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt mit einem Leistenstein. An das Planungs-gebiet angrenzende Bestandsstraßen sind in den Einmündungsbereichen entsprechend an die Neuplanung anzupassen.

Die geplante öffentliche Verkehrsfläche wird verkehrsberuhigt in einer Breite von 4,95 m bis 6,00 m (analog Bestand) ausgebaut. Gemäß RAST 06 ist die Verkehrsanlage für den Begegnungsfall Lkw/Pkw dimensioniert.

3. Kosten

Kostenschätzung:

Titel
Kosten, brutto [€]
Straßenbau
249.900,00
Kanalbau
238.100,00
Baukosten
488.000,00
Baunebenkosten ca. 20 %
97.600,00
Gesamtkosten ca.
590.000,00

Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten sind in den Baunebenkosten pauschal berücksichtigt.

Die geschätzten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand der Kostenschätzung innerhalb der Leistungsphase der Vorplanung abweichen können.

4. Finanzierung und Umsetzung
Die Maßnahme wird gegenüber dem geplanten Kanalbau in der Hafenbahnhofstraße vorgezogen, da dort aufgrund der Fernwärmeleitung ein erhöhter Planungs- und Koordinierungsaufwand besteht. Die Kosten für den Kanalbau werden über die HH-Stelle 1.7100.9511 (Kanalsanierung offene Bauweise) abgebildet, für den Straßenbau sind im Nachtragshaushalt entsprechende Mittel bereitzustellen.

5. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird nach dem Beschluss zur Vorplanung die Entwurfsplanung in die Wege leiten. Die Entwurfsplanung soll bis Ende August vorliegen. Nach gefasstem Bau- und Finanzierungs-beschluss, voraussichtlich im September, ist die Erstellung der Ausführungsplanung bis Mitte Oktober und die Ausschreibung bis Mitte Dezember 2018 vorgesehen. Es schließt sich das Vergabeverfahren an. Der Bauauftrag soll im Februar 2019 vergeben werden, so dass die Umsetzung der Baumaßnahme im Frühjahr 2019 beginnen kann. Die einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils durch Vorstellungen im Stadtrat begleitet.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zur Straßen- und Kanalplanung im Akazienweg im Stadtteil Nilkheim zu, wobei der Akazienweg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll. Anstatt in Pflasterbauweise soll die Straße mit Asphaltdecke ausgebaut werden.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt,  die Entwurfsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:07 Uhr