Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) - KOMMZ 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 13.06.2018 ö Beschließend 6UVS/6/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 07.05.2018 beantragte der xxx e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfestes KOMMZ in der Zeit von Freitag den 03.08.2018 bis Sonntag den 05.08.2018.
 
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 03.08.2018 von 15:00 Uhr bis 06.08.2018 05:00 Uhr

Soundchek                Freitag                10.00 bis 15:00 Uhr
Musikdarbietung:        Freitag        15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        10:00 bis 23:00 Uhr

an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen.

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Sperrzeit von 05:00 – 06:00 Uhr)

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit vielen Jahre erteilt.

Im vergangenen Jahr kam es zu verschiedenen Beschwerden über das Parksuchverhalten. Hierzu fand am 21.06.2017 ein Gespräch zwischen Veranstalter und Stadtverwaltung statt. Durch die zusätzlich geschaffenen Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz der Fa. Linde ist für dieses Jahr mit einer deutlichen Entspannung zu rechnen. Auch das Nilkheimer Flugfeld steht dieses Jahr wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Eintrittskarten bzw. Armbänder berechtigen zur Nutzung der städtischen Busse.

Im vergangenen Jahr gab es mehrere Lärmbeschwerden. Zur Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe werden Auflagen erteilt, insb. sind Lärmmessungen durchzuführen.

Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.
Die Gäste übernachten überwiegend auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 29. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 10. August.
Die Veranstaltung wird seit Jahren durch die Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.
Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie bisher unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss: 1

I. Der Durchführung des 44. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 03.08.2018 bis 06.08.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

Aus den Reihen des Stadtrates wird angeregt, dass die jedes Jahr stattfindenden Veranstaltungen (z. B. KOMMZ), bei denen es keine Veränderungen gibt, nicht vom Stadtrat genehmigt werden müssen. Die Verwaltung sagt zu, dies zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 11:35 Uhr