Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.07.2018 ö Beschließend 7pl/8/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Plenums vom 22.11.2010 wurde die Einberufung eines Friedhofsbeirates beschlossen.
Über die Empfehlungen des Gremiums ist dem Stadtrat fortlaufend zu berichten.

Insgesamt hat der Friedhofsbeirat elfmal getagt.
Der Teilnehmerkreis hat sich seit 2012 nicht verändert.

Folgende Themen, wurden seit der letzten Berichtserstattung diskutiert:
  1. Statistik zur Friedhofsnutzung/Situation Urnenwände/Baumgräber
  2. Satzungsverstöße
  3. Sicherung historischer Grabdenkmale auf den Stadtteilfriedhöfen
  4. Vorkaufsmöglichkeit Familiengräber
  5. Verkürzung der Laufzeit für Ehrengräber
  6. Gewährung eines Ehrengrabes
  1. Grabstätte Haus
  2. Grabstätte Nein
  1. Neukalkulation Friedhofsgebühren
  2. Grabmale ohne ausbeuterische Kinderarbeit


Zu 1.         Statistik zur Friedhofsnutzung
Situation Urnenwände/Baumgräber
Im Jahr 2017 wurden auf den Aschaffenburger Friedhöfen 741 Verstorbene beigesetzt, 253 als Erdbestattungen, 488 als Urnenbeisetzungen.
Dies entspricht einer prozentualen Verteilung von 34% Erd- zu 66 % Urnenbestattung. Im Jahr 2008 waren beide Bestattungsarten gleichstark nachgefragt, seit 10 Jahren überwiegt auch in Aschaffenburg der Anteil der Urnenbeisetzungen. Damit ändert sich der Bedarf an Urnenbestattungsmöglichkeiten.
Zwei Angebote werden besonders stark nachgefragt:
  1. Urnenwände

Urnenwände wurden im Altstadt- und im Waldfriedhof gebaut.
Insgesamt stehen 908 Urnennischen zur Verfügung, aktuell (Stand Juni 2018) sind 137 Plätze nicht belegt. Neu belegt werden im Schnitt ca. 35 Plätze im Jahr.
Derzeit ist eine leicht verminderte Nachfrage festzustellen, die Beisetzung im Urnengemeinschaftsgrab gewinnt an Bedeutung. Zugleich steigt die Tendenz, Urnennischen nach Ablauf der Ruhezeiten aufzugeben, so dass sie für eine Nachnutzung zur Verfügung stehen.
Der Friedhofsbeirat hält das Angebot an freien Plätzen derzeit für ausreichend. Die Entwicklung wird von der Verwaltung fortlaufend dokumentiert.




  1. Baumgräber

Im Waldfriedhof stehen 1142 Einzelgrabplätze unter Bäumen zur Verfügung. Die Anzahl freier Plätze beträgt 244 (Stand Juni 2018). Die Nachfrage war in den letzten Jahren sehr stark, da die Kosten bei einer Laufzeit von 30 Jahren nur 450,-€ betrugen. Nach der neuen Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung sind für diese Grabart aktuell 960,-€ zu zahlen, was zu einem veränderten Nutzerverhalten führen wird.
Eine Prognose, wie sich die Nachfrage nach Baumgräbern entwickeln wird, ist derzeit schwierig.
Der Friedhofsbeirat wünscht, dass die Bestattungsmöglichkeit von Urnen unter Bäumen den Bürgern jederzeit zur Verfügung steht.
Nach Möglichkeit sollen weitere Flächen auf dem Friedhof ausgewiesen und eine kompaktere Belegung erwogen werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Konzepte zu erarbeiten, um das Bestattungsangebot zu erhalten.

Akzeptanz der Gestaltungsregeln
Das Konzept „Naturnahe Bestattung in einer Wiesenfläche unter Bäumen“ wird von den Bürgern trotz umfassender Information in vielen Fällen nicht akzeptiert.
Die Grabstellen werden individuell gestaltet, es werden Grabbeete angelegt und Dekorationsgegenstände in die Wiesenfläche gestellt.
Der Gesamteindruck der Fläche verliert seinen angestrebten naturnahen Charakter, worüber sich mehrere Bürger beklagen. Seitens der Verwaltung sind alle Nutzungsberechtigten, deren Grabstätte nicht den Regeln entspricht, wegen des Satzungsverstoßes angeschrieben worden.
Um eine bessere Akzeptanz der geltenden Regeln zu erreichen, wird vom Friedhofsbeirat folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Beim Neuerwerb von Baumgräbern sollte den Nutzungsberechtigten ein „Vertrag“ vorgelegt werden, der die Regeln aufführt und gegengezeichnet werden muss.
In Aschaffenburg wird derzeit die Rechnung und ein Informationsblatt zugesandt, eine Bestätigung über die Kenntnisnahme der Regeln durch die Nutzungsberechtigten erfolgt nicht.

Zu 2.        Satzungsverstöße
Bis zum 1. April 2018 wurden Kontrollen auf dem Wald-, dem Altstadt- und dem Nordfriedhof im Strietwald durchgeführt.
Es wurden ca. 650 Nutzungsberechtigte angeschrieben und aufgefordert, ihre Grabanlage satzungsgemäß umzugestalten. Erklärungen und Gestaltungshinweise liegen dem Brief bei.
Bei der Überprüfung nach Verstreichen der gesetzten Frist wurde festgestellt, dass die Bürger in 85% der Fälle der Aufforderung gefolgt sind. 85 Gräber wurden nicht verändert. In diesen Fällen wurde ein kostenpflichtiger Bescheid (Verwaltungsgebühr 25,60€) versandt, in dem nochmals die Umgestaltung gefordert und eine mögliche Ersatzvornahme angekündigt wird.
Diese Frist haben sechs Nutzungsberechtigte verstreichen lassen, so dass der Ersatzvornahmebescheid versandt wurde (Verwaltungsgebühr 105,60€).
In den sechs Fällen wurden die Umgestaltungsarbeiten letzlich von den städtischen Mitarbeitern erbracht und den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Für den Leistungsbescheid wurden 86,60€ Verwaltungsgebühren erhoben.
Der Friedhofsbeirat empfiehlt, den Prozess weiter fortzusetzen. Derzeit werden die Gräber auf dem Friedhof Gailbach auf den satzgemäßen Zustand überprüft.

Zu 3.        Sicherung historischer Grabdenkmale auf den Stadtteilfriedhöfen
Auf den Stadtteilfriedhöfen wurden in den letzten Jahren einige alte Grabstätten von den Nutzungsberechtigten aufgegeben.
Gemäß der Friedhofssatzung sind diese von den Familien zu räumen. Eine Unterschutzstellung aus kunsthistorischen Gründen ist auf den Stadtteilfriedhöfen nicht möglich.
Um den historischen Charakter möglichst zu bewahren, stimmte der Friedhofsbeirat folgender Vorgehensweise der Verwaltung zu:
  • Ausweisung einer Zone mit erhaltenswertem Grabmalbestand (historischer „Friedhofskern“ max. 15 Grabstätten) durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Friedhofsverwaltung, Denkmalbehörde, Heimatpfleger
  • Eintrag eines Vermerkes in der Datenbank
  • Bei Aufgabe des Nutzungsrechtes Bewertung des Grabmales durch den Friedhofsschaffner
  • Bei Eignung: Befreiung der Nutzungsberechtigten von der Abräumpflicht, Erhalt des Grabmales durch die Stadt, solange keine Sanierungen anstehen
  • Im Sanierungsfall endgültige Entscheidung durch die Denkmalbehörde über die weitere Verfahrensweise
Die historischen Grabstätten sollen möglichst als Patenschafts- oder als Urnengemeinschaftsgrab weiterhin genutzt werden.
In besonderen Fällen könnte mit der Zustimmung des Stadtrates eine Ausweisung als Denkmal zur Friedhofskultur erfolgen.

Zu 4.        Vorkaufsmöglichkeiten Familiengräber
Auf allen Friedhöfen nimmt durch Grabaufgaben und durch die Inanspruchnahme anderer Bestattungsmöglichkeiten für Urnen die Anzahl freier Familiengräber zu.
Der Friedhofsbeirat empfiehlt, eine Vorkaufsmöglichkeit für Familiengräber zu schaffen. Die entsprechende Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung ist zu veranlassen. Für aktuelle Bestattungsfälle wird ein Kontingent von 10 freien Familiengräbern je Friedhof, die nicht in den Vorkauf gegeben werden, als ausreichend erachtet. Auf dem Altstadtfriedhof werden  im Schnitt ca. drei auf den anderen Friedhöfen ca. ein bis zwei Familiengräber pro Jahr verkauft.

Zu 5.        Verkürzung der Laufzeit für Ehrengräber
In der Geschäftsanweisung Ehrengräber zum Vollzug des §22 der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 24.11.2010 geändert durch Änderungssatzung vom 16.06.2015 ist unter Absatz (6) Satz 1 geregelt:
„Ehrengräber werden für einen Zeitraum von 50 Jahren bereitgestellt.“
Der Zeitraum von 50 Jahren erscheint dem Friedhofsbeirat als sehr lange, er umfasst nahezu zwei Generationen.
Er empfiehlt die Laufzeit bis zu einer möglichen Verlängerung auf 25 Jahre zu verkürzen.
Der entsprechende Satz in der Geschäftsanweisung sollte wie folgt geändert werden:
„Ehrengräber werden für einen Zeitraum von 25 Jahren bereitgestellt.“

Zu 6.        Gewährung eines Ehrengrabes
  1. Grabstätte Haus
  2. Grabstätte Nein
Die Anträge werden in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt.

Zu 7.        Neukalkulation Friedhofsgebühren
Der Sachverhalt wurde im Plenum am 15.01.2018 behandelt. Die neue Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung ist seit dem 04.03.2018 in Kraft.

Zu 8.        Grabmale ohne ausbeuterische Kinderarbeit
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung vom 2. August 2016 und der Verankerung im bayerischen Bestattungsgesetz (Artikel 9a Best G) am 1. September 2016 besteht für die Kommunen eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um ein entsprechendes Verbot in die eigene Friedhofssatzung aufzunehmen.

Bereits im Dezember 2008 hatte der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Aschaffenburg selbst keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit einkauft.

Mit der bevorstehenden Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung möchte die Stadt einen weiteren Schritt tun, um die schlimmsten Formen von ausbeuterischer Kinderarbeit zu bekämpfen.

Es ist geplant die Satzung um folgenden Passus zu ergänzen:

§ xx Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.

Der Friedhofsbeirat beauftragte die Verwaltung, die Satzungsänderung zu veranlassen.
Die Thematik wurde am 14.03.2018 im Agenda 21 Beirat vorgestellt und von diesem Gremium ebenfalls empfohlen.
Mit den Steinmetzbetrieben fand am 16.05.2018 eine Gesprächsrunde statt, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam einen praktikablen Weg zur Umsetzung der Vorschrift zu erarbeiten.
Die anwesenden Firmenvertreter begrüßten grundsätzlich die Intention der Verwaltung, mit der Ergänzung der Friedhofs- und Bestattungssatzung ein Zeichen gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu setzen.
Dem Grabmalantrag wird künftig ein Formular beigelegt werden, auf dem eine Erklärung zur Herkunft des Materials anzugeben ist.
Die Angaben werden stichprobenartig von der Verwaltung (Garten- und Friedhofsamt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) überprüft werden. Alle am Prozess Beteiligten erhoffen, dass -wie bei anderen Produkten auch- die Verwendung europäischer Natursteine wieder mehr Bedeutung gewinnen kann.
Zur Information der Bürger zum Thema wird ein Flyer veröffentlicht, der vom Nord-Süd-Forum Aschaffenburg gemeinsam mit der Verwaltung gestaltet wird.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates wird zur Kenntnis genommen.

Folgende Empfehlungen des Gremiums sind von der Verwaltung aufzugreifen:
- Einführung der Vorkaufsmöglichkeit für Familiengräber auf allen Friedhöfen
- Verkürzung der Laufzeit für Ehrengräber auf 25 Jahre
- Ergänzung der Friedhofs- und Bestattungssatzung um einen Passus zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Die notwendigen Satzungsänderungen sind im Rahmen einer Änderungssatzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt,  diese vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:35 Uhr