Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.07.2018 ö Beschließend 9pl/8/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Aschaffenburg betreffend hat der Stadtrat Änderungen beschlossen, die in die Friedhofs- und Bestattungssatzung eingearbeitet werden müssen.
Dies sind im Wesentlichen
  • Neufassung des § 7 Gewerbetreibende gemäß aktueller Gesetzeslage und Vorgabe des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes
  • Ergänzung um § 30 Grabmale ohne ausbeuterische Kinderarbeit
  • Laufzeitreduzierung Ehrengräber auf 25 Jahre (Geschäftsanweisung)
Darüber hinaus wurden zur inhaltlichen Klarstellung der Satzung ergänzende Erläuterungen zu folgenden Punkten eingefügt:
  • Verbot von Film- und Videoaufnahmen von Gräbern und Grabmalen und deren Verbreitung zu gewerblichen Zwecken § 6
  • Ergänzung der Ruhezeiten bei besonderen Bestattungsmöglichkeiten (Grüfte, Baumgräber, Familienbaum, Gemeinschaftsgrab für Früh- und Totgeburten) § 15
  • Vorkaufsmöglichkeit für Familiengrabstätten § 20
  • Ergänzung der Grabstätten-Gestaltung um die Angabe der maximalen Breite des Grabmales § 31
  • Ergänzung Kennzeichnungspflicht während der Nutzungszeit § 38
Die Belegungspläne wurden aktualisiert und ergänzt. Mit Nennung des aktuellen Datums im § 29 der Friedhofs- und Bestattungssatzung werden diese verbindlich.
Weitere Änderungen betreffen die Nummerierung der Paragraphen, sowie redaktionelle Verbesserungen.
Die Satzung ist aus den oben genannten Gründen wie in der Anlage aufgeführt zu ändern. Es wird um Zustimmung gebeten.
Anlage
Änderungssatzung vom 02.07.2018
Volltext der Friedhofs- und Bestattungssatzung Stand 02.07.2018

.Beschluss:

I.
1. Die Änderungssatzung vom 02.07.2018 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Aschaffenburg vom 24.11.2010 (Anlage 4) wird erlassen.

2. Der Änderung zu Absatz (6) der Geschäftsanweisung Ehrengräber zum Vollzug des § 22 der Friedhofs- und Bestattungssatzung wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:35 Uhr