Digitalisierung an Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 04.07.2018 ö Beschließend 2kss/2/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Digitalisierung an Schulen ist der Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen. Hierzu wurde intern eine Projektgruppe unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Herzog ins Leben gerufen. Mitglieder sind Frau Bürgermeisterin Euler, Herr Bürgermeister Herzing sowie Vertreter des Schulverwaltungs- und Sportamtes, des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, des Amtes für zentrale Dienste, des Büros des Oberbürgermeisters und der Stadtkämmerei. Ansprechpartner für die Schulen ist das Schulverwaltungs- und Sportamt.

Die Schulen wurden bereits mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 05.07.2017 aufgefordert, bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 Medienkonzepte zu entwickeln (Masterplan „BAYERN DIGITAL II“).

Die Verwaltung ist bereits mit vielen Schulen im Dialog, um sich über ihre Vorstellungen auszutauschen und Informationen einzuholen. Die Grundschulen haben sich zusammengeschlossen, um das Thema gemeinsam anzugehen. Auch bei der Schulleiterkonferenz mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern am 15.05.2018 wurde die Digitalisierung thematisiert. Es zeichnet sich ab, dass die Schulen engagiert an das Thema herangehen und die Vorstellungen zur Umsetzung vielfältig sind. Die Medienkonzepte befinden sich überwiegend bereits in Bearbeitung.

Aufgabe der Stadt Aschaffenburg als Sachaufwandsträger ist es, den Schulen die erforderliche Infrastruktur und IT-Ausstattung zur Verfügung zu stellen und somit den Schulen eine Umsetzung ihrer Medienkonzepte mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.

Da diese zusätzliche Aufgabe mit der im Schulverwaltungs- und Sportamt vorhandenen personellen Ausstattung nicht zu leisten ist, beschloss der Haupt- und Finanzsenat am 14.05.2018 die Schaffung einer Sachbearbeiterstelle für die Digitalisierung an Schulen im Schulverwaltungs- und Sportamt. Die externe Ausschreibung der Stelle ist inzwischen erfolgt, Bewerbungsfrist war der 29.06.2018. Gespräche mit in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerbern sind für Ende Juli 2018 geplant.

Relevant bei der Umsetzung ist auch der finanzielle Aspekt. Im städtischen Haushalt 2018 ist ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro für die Digitalisierung vorgesehen.

Im Nachtragshaushalt 2018 des Freistaates Bayern sind für ein Förderprogramm zur digitalen Ausstattung der Schulen 40 Mio. Euro plus 122,5 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.

Mit dem Förderprogramm sollen die Sachaufwandsträger dabei unterstützt werden, flächendeckend digitale Klassenzimmer an den Schulen einzuführen. Das „Votum 2018“ soll in Kürze veröffentlicht werden, es enthält aktuelle Empfehlungen des Kultusministeriums zur IT-Ausstattung an Schulen. Das Förderprogramm wird auf das Votum Bezug nehmen, eine „votumskonforme Ausstattung“ soll gefördert werden. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist für Juli 2018 vorgesehen.

Das Antragsverfahren soll im Vollzug möglichst einfach sein. Die Sachaufwandsträger sollen größtmögliche Flexibilität haben. Sie bekommen daher jeweils ein Gesamtbudget – abhängig von Schülerzahlen und Schularten – und können es im Rahmen ihrer Planungshoheit auf die Schulen aufteilen.

Die Medienkonzepte müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht fertiggestellt sein, aber es ist ein Nachweis erforderlich, dass alle Schulen ein Medienkonzept-Team gebildet haben. Es muss also erkennbar sein, dass die Schulen sich mit der Thematik befassen. Außerdem ist ein Nachweis erforderlich, dass alle Schulen im Rahmen der jährlichen IT-Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) den Ist-Zustand dokumentiert haben. Die IT-Umfrage wurde am 15.05.2018 gestartet.

Als weiteres Element staatlicher Förderung ist zum 01.06.2018 die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser in Kraft getreten. Gefördert werden Glasfaseranschlüsse an Schulen sowie die Einrichtung von WLAN an Schulen, sofern darüber das Bayern-WLAN zur Verfügung gestellt wird.

Der Fördersatz beträgt für Gebietskörperschaften wie die Stadt Aschaffenburg, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag je Schule beträgt für einen Glasfaseranschluss 50.000 Euro und für die WLAN-Einrichtung 5.000 Euro.

Als Grundlage für eine bedarfsgerechte Anbindung der Schulen an das Internet, die ggf. auch mit anderen als Glasfaserlösungen zu erreichen ist, wurde in den letzten Wochen eine Bestandsaufnahme durch ein IT-Fachunternehmen durchgeführt. Notwendige Maßnahmen sollen nun nach Dringlichkeit zeitnah umgesetzt werden.

.Beschluss: 1

I. Der Kultur- und Schulsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand der Digitalisierung an Schulen, die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Aschaffenburg stehen, zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Walter Roth beantragt, dass im Haupt- und Finanzsenat regelmäßig über die Kosten der Digitalisierung der Schulen – im aktuellen Fall über die Glasfaseranschlüsse  berichtet wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2018 09:11 Uhr